Broker wechsel

Hallo zusammen,

fallen Gebühren bei einem Broker-Wechsel an, oder ist das Broker-Abhängig?

Was passiert bei einem Wertpapierübertrag, von einem Broker zum anderen? Bleiben die alten Daten, inklusive Kaufdatum bestehen?

Grüße Alex

hi vikalex,

was genau meinst´n du mit „broker“? wirklich broker oder doch eher depotführende bank, über die man (online) wpp-geschäfte tätigt?
nachfrage nur, damit keine falschen (=unnötigen) antworten kommen.

saludos, borito

Hallo borito,

was genau meinst´n du mit „broker“? wirklich broker oder doch
eher depotführende bank, über die man (online) wpp-geschäfte
tätigt?

klar ich meinte depotführende Bank.

Grüße Alex

Hallo,

fallen Gebühren bei einem Broker-Wechsel an, oder ist das
Broker-Abhängig?

Das ist Brokerabhängig. Aber meist werden die Kosten vom neuen Broker übernommen.
Ob die alten Daten bestehen bleiben, weiss ich leider nicht.

MfG

Hallo,

fallen Gebühren bei einem Broker-Wechsel an, oder ist das
Broker-Abhängig?

Das ist Brokerabhängig. Aber meist werden die Kosten vom neuen
Broker übernommen.
Ob die alten Daten bestehen bleiben, weiss ich leider nicht.

Hallo,

ich löse gerade ein Depot auf und lasse die Reste auf ein anderes übertragen. In einem zugehörigen Infoblatt meiner Depotbank steht, dass alte Daten bei späteren Transaktionen nur dann berücksichtigt werden können, wenn die vorherige Depotbank sie mitliefert. Es scheint also auch brokerabhängig zu sein.

Gruß,
Bina

hi vikalex,

im prinzip ist schon alles wesentliche gesagt worden:

  • gebühren sollten bei einem depotübertrag nicht anfallen, bei der aufnehmenden bank sowieso nicht, bei der abgebenden auch nicht. sollten dennoch gebühren berechnet werden, sollte das die aufnehmende bank tragen (vorher abklären!)
  • die originalen einlieferungsdaten gehen i.a. verloren. es gibt zwar banken, die diese daten mitliefern (eher selten), d.h. aber noch lange nicht, daß die aufnehmende bank diese auch so übernimmt. wichtig ist das für die berücksichtigung möglicher spekulationsfristen udn damit für die steuerliche berücksichtigung.
    i.a. werden die papiere mit dem datum im neuen depot verbucht, mit dem sie eingeliefert wurden. bei manchen banken kann man diese daten nachträglich manuell ändern (korrigieren) lassen, dann jedoch werden nachweise fällig, wann die papiere tatsächlich gekauft wurden.
    dies macht insbesondere bei sparplänen probleme, da diese ja kontinuierlich über einen längeren zeitraum erworben werden.
  • für die steuererklärung (so überhaupt notwendig) empfiehlt es sich allemal, die jahresaufstellung der depotbank dahingehend zu überprüfen, mit welchem datum die papiere eingeliefert (erworben) wurden. bei einem depotübertrag wird man ggfs. nicht darum herumkommen, die entsprechenden nachweise beim fa vorzulegen

saludos, borito

Fakten vs. Schwafelei
Hi,

  • die originalen einlieferungsdaten gehen i.a. verloren. es
    gibt zwar banken, die diese daten mitliefern (eher selten),
    d.h. aber noch lange nicht, daß die aufnehmende bank diese
    auch so übernimmt.

nenn mir nur ein einziges inländisches Kreditinstitut, daß sich nicht an die Verpflichtung aus §43a II 3 EStG hält.

Ich bin gespannt…

Gruß
Nils