Hallo,
vieleicht kann mir hier jemand die passende Antwort liefern…?
Es geht darum, daß jemand eine Abmahnung bekommen hat, nur weil er sich weigerte für den Schichtführer die Brotzeit zu holen. Auf dieser Schicht sind 7 Leute, von denen keiner etwas zu essen brauchte, bis auf eben den Schichtführer. Der Mitarbeiter meinte, er müsse diese nicht holen, weil es sich um eine betriebsfremde Arbeit handle, wozu er nicht gezwungen werden kann. Auch nach wiederholter Aufforderung tat er es nicht. Der Schichtführer rief daraufhin beim bereitschaftshabenden Meister an, und dieser gab dem Mitarbeiter dann eine Abmahnung.
Ich finde dies für eine Frechheit, weil der eine Mensch doch nicht des anderen persönlicher Laufbursche ist, und dieser kann sich doch genausogut sein Essen selber besorgen. Dazu sollte erwähnt werden, daß der Schichtführer im Betrieb ohne weiteres entbehrt werden kann, da auch Schichten teilweise ganz ohne Führer auskommen müssen. Die Verkaufsstelle für die Brotzeit liegt innerhalb des Werks, und somit ist er nach aller spätestens einer halben Stunde wieder vor Ort.
Wie sieht es nun rechtlich mit der Abmahnung aus?
VG, Markus
Wenn es innerhalb der Arbeitszeit ist, darf die Arbeit nicht vernachlässigt werden. Der Chef wird das verstehen.
Wenn es innerhalb der Arbeitszeit ist, darf die Arbeit nicht
vernachlässigt werden. Der Chef wird das verstehen.
…es ist schon gestattet, während der Zeit etwas zu holen. Mir gehts nur darum, ob die Abmahnung rechtens ist…
VG
Hallo,
zu den Nebenpflichten des AN gehören regelmäßig auch „dienstlich veranlasste Besorgungen“.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Brotzeit des Schichtführers dazu zählt, nämlich wenn die Firma auf die durchgehende Anwesenheit dieses Schichtführers in dieser Schicht besonderen Wert gelegt hat. Dafür spricht, dass AN eine Abmahnung bekommen hat (wobei das aber auch „aus Prinzip“ passiert sein könnte, um ein Exempel zu statuieren).
VG
EK
Hallo VG
ob eine Abmahnung rechtens ist wird auf Verlangen (bzw. Klage) vom Arbeitsgericht festgestellt evtl. auch erst bei einer Kündigungsschutzklage die aufgrund einer Kündigung wegen dieser Abmahnung/en ausgesprochen wurde.
Bei einer Abmahnung wegen Verweigerung des Brotzeitholens für den Schichtführer würde ich persönlich mich nun überhaupt nicht aufregen wenn ich nicht als Mädchen/Junge für alles (auch Brotzeitholen) eingestellt wurde (den Vesperholer (für alle) gabs in meinem Lehrbetrieb - hatte der Urlaub mussten die Lehrlinge ran)
Persönlich würde ich wohl dieses Vesper holen (evtl. schriftl. Anweisung geben lassen) und gemütlich mal einen Spaziergang durch den Betrieb machen wenns mich nicht mal Arbeitszeit kostet…
meint das
Bröselchen
Definition ‚Abmahnung‘
Hi Mulimax,
das liest sich eher wie ein Machtkampf unter Kollegen… bzw. Kollegen und Vorgesetzten.
Schichtbetrieb klingt ein wenig nach der Möglichkeit, dass es einen Betriebsrat geben könnte, oder eine gewerkschaftliche Mitgliedschaft…
Als Gewerkschaftsmitglied hat man Anspruch auf Rechtsberatung.
Bist Du sicher, dass das wirklich eine „Abmahnung“ war? So mit Eintrag in die Personalakte? … oder doch eher eine heftige Auseinandersetzung?
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=wirt…
hier ein paar Infos… und good luck!
Ulli
wichtig ist auch der faktische Abmahngrund
natürlich ist der wahre Grund des nichtholen,aber steht des auch so da?oder halt was anderes wie Verspätungen usw…
bei mir im Betrieb gab es auch den gewerklichen Rat niemals ohne Vertretung in so ein Gespräch zu gehn
ausserdem muss man auchnicht unterschreiben wenn mans für quatsch hält
hat mal ein Kollege gemacht
Hallo,
ausserdem muss man auchnicht unterschreiben wenn mans für
quatsch hält
hat mal ein Kollege gemacht
da eine Abmahnung eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers ist, die weder der Zustimmung noch der Unterschrift des Arbeitnehmers bedarf, hat das nun gar keine Bedeutung.
VG
EK
ist also quasi ein bestätige Lieferung,wie beim Brief durch Bote