Bruchteilgemeinschaft, Nutzung der Wohnungen,

hallo,
ich habe mit meinen beiden Geschwistern ein Mehrfamilienhaus geerbt. Leider gibt es nun Streit, da ich nach 13 Jahren wieder zurück in dieses Haus ziehen möchte. Im Grundbuch stehe ich mit 3/6 tel meine Schwester mit 1/6 und mein Bruder mit 2/6 .
Nachdem ich ausgezogen war haben sich meine Geschwister nach und nach alle Wohnungen in denen früher Mieter wohnten unter einander aufgeteilt. Meine alte Wohnung wurde auch noch verkleinert und der unatraktivere Teil vermietet.
Das geschah alles mit Einverständnis unserer Mutter als Vermieterin, die nun verstorben ist . Sie hatte Lebenslangen Nießbrauch. Es gibt auch Mietverträge die mir allerdings von den Mietern nicht ausgehändigt werden. Die aktuellen Nutzungsverhältnisse sind so, dass mein Bruder ungefähr 2/6 tel nutzt und meine Schwester 3/6 tel obwohl ihr nur 1/6 tel gehören.
Inwiefern sind die Mietverträge gültig ?
Wie kann ich meine Schwester aus dem von ihr angemieteten Teil meiner alten Wohnung kündigen?
Da es sich um eine Bruchteilgemeinschaft handelt kann ich sagen ich möchte gerne über 3/6 verfügen. Das will ich eigentlich nicht, aber dann wäre der Teil meiner alten Wohnung auf alle Fälle dabei.
Aufteilung der Gemeinschaft ist lt. Grundbuch und damaligem Schenkungsvertrag ausgeschlossen.

Hallo

Allein dieser Vertrag muss vollständig bekannt sein, um die Situation beurteilen zu können.
Dazu kommt die Klärung, wer wann die Verfügungsgewalt über die Immobilie hatte und ob alle Änderungen, Verträge usw. rechtmässig entstanden sind.

Ich glaube, eine Beurteilung ist in diesem Forum nicht zu leisten.

Ausserdem riecht es nach Familienstreit.

Mein Rat: Nimm ALLE Unterlagen und gehe zur Rechtsberatung (Anwalt) - es wird gut angelegtes Geld sein.

Gruß
Jörg Zabel

hey, schau mal was ich noch gefunden hab. Wenn das so stimmt, kann ich doch die herausgabe ohne weiteres verlangen .

Jedem Bruchteilseigentümer steht ein quotenmäßiger Anteil am Gesamteigentum zu, über den er frei verfügen kann und der rechtlich selbstständig ist. Über die Sache insgesamt können nur alle Miteigentümer gemeinsam verfügen.

Rechte gegen Dritte aus dem Eigentum (Herausgabe etc.) können von jedem Miteigentümer / Bruchteilseigentümer geltend gemacht werden, auch gegen den Willen eines anderen Miteigentümers/Bruchteilseigentümers.

Hallo,

Bitte, bei allem guten Willen Dir zu helfen, jetzt kommst Du mit einem Bruchstück aus dem Vertrag daher, das Gesamtbild kann ganz anders sein.

Sollte es dazu auch eine Aufteilung geben? Oder einen Hinweis darauf? Wenn nicht, wird es interessant, dann dürfte es „Deinen“ Anteil nicht so geben, wie Du ihn siehst. Was bedeutet dieser Satz überhaupt genau? Ich sehe mehrere Interpretationsmöglichkeiten.

Nochmal: Wer hat wann was mit der Immobilie gemacht und war das rechtens? Gibt es möglicherweise irgendwelche Absprachen der Miteigentümer untereinander oder mit der Rechtsinhaberin?

Das riecht stark nach Streit unter den Geschwistern. Sowas würde ich sowieso nur mit anwaltlicher Hilfe angehen.

Und auch hier nochmal: Lass Dich von einem Anwalt aufklären (meinetwegen auch von dem Notar, der das seinerzeit beurkundet hat). Und leg dabei ALLE Karten auf den Tisch, damit diese Person die Gesamtsituation richtig beurteilen kann. Eine erste Beratung wird die Welt nicht kosten und ist gut angelegtes Geld. (Kläre bitte auch, ob eine Teilungsversteigerung nicht doch möglich sein könnte.)

Gruß
Jörg Zabel

PS: Und bitte: Auch wenn Du noch so viele Bruchstücke aus Deinem Vertrag nachlieferst, die aus Deiner Sicht für Dich sprechen, das Forum hier heisst nicht „wer gibt wem die Wunschantwort“. Deinen Fall wird hier keiner mit den gegebenen Informationen beurteilen können.

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