Hallo,
kann man sich aus einer Bruchteilgemeinschaft lösen und sich selber verwalten.
Hierbei handelt es sich um einen Parkplatz.
Für Eure Bemühungen schon mal ein Danke im Voraus,
Gruß Peter
Hallo,
kann man sich aus einer Bruchteilgemeinschaft lösen und sich selber verwalten.
Hierbei handelt es sich um einen Parkplatz.
Für Eure Bemühungen schon mal ein Danke im Voraus,
Gruß Peter
NEIN
ohne weiteren Text
Christian
ohne weiteren Text
Christian
Hallo,
nein?
Heißt das, dass man den von den Beisitzern bestellten Verwalter akzeptieren muss?
Wir dachten, dass laut dem BGB jedem die Möglichkeit gegeben ist, eine Gemeinschaft zu verlassen.
Janine
Hallo Peter,
würde Dir gerne helfen…leider werde ich aber aus Deinem Text nicht ganz schlau.
Schilderer doch Dein Problem mal ein wenig ausführlicher…dann klappt´s auch mit den Antworten 
MarcE
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Hallo MarcE
Wir haben ein Stammgrundstück mit einem Reihenhaus gekauft wo wir zuvor Mieter waren.
Zu diesem Stammgrundstück gehören Flurstücke an denen wir anteilmäßig Besitzer (Bruchteileigentümer) sind. Darunter ist auch dieser Parkplatz.
Zum Anfang wurde der Parkplatz noch vom Verkäufer (Wohnungsbaugesellschaft) verwaltet. Anschließend haben wir, die Miteigentümer, die Verwaltung selbst übernommen um Kosten zu sparen. Einige Miteigentümer packten auch mit an (Reinigung, Hecken- und weitere Grünpflege). Leider gab es in den letzten drei Jahren sehr viel Streit mit einigen Miteigentümern, die der alten Verwaltung treu bleiben wollten. Daraufhin beschlossen diese (mit dem Altverwalter und Bruchteileigentümer – dieser besitzt 1/3 aller Stimmen) uns abzuwählen und eine Fremdverwaltung zu bestimmen.
In der letzten Versammlung wurde beschlossen, dass neue Beisitzer gewählt werden und diese einen Verwalter bestellen sollen.
Das ist nun auch nach 11 Monaten geschehen. Wir haben bisher keine Angebote über Verwalter, keinen Verwaltervertrag und keinen Wirtschaftsplan gesehen.
Nur eine Aufforderung zur Zahlung (laut Beschluss als Einzugsermächtigung!?) haben wir von dem neuen Fremdverwalter, den die Beisitzer beauftrag haben, erhalten.
Wir, und noch einige andere Miteigentümer, sind sauer, da wir vor vollendeten Tatsachen gestellt wurden. Wir wollen aber keinen Fremdverwalter, und uns nun von der Gemeinschaft lösen. Wir wollen uns wieder selbst verwalten.
Laut dem BGB, der auf diesem Flurstück greift, heißt es, dass man sich aus der Gemeinschaft lösen kann.
Nur, geht es so einfach? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Für Tipps und Ratschläge wären wir Dir / Euch sehr dankbar.
Gruß Peter und Janine
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Hallo!
Laut dem BGB, der auf diesem Flurstück greift, heißt es, dass
man sich aus der Gemeinschaft lösen kann.
Nur interessehalber: Wo steht im BGB, daß man sich aus solcher Gemeinschaft lösen kann? Geht es um eine Gemeinschaft nach Bruchteilen, geregelt in § 741 ff BGB? Falls ja, sehe ich nicht, wie man sich (außer durch Verkauf) aus solcher Gemeinschaft lösen könnte.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
nach dem §749.
Gruß Janine
Hallo!
Laut dem BGB, der auf diesem Flurstück greift, heißt es, dass
man sich aus der Gemeinschaft lösen kann.Nur interessehalber: Wo steht im BGB, daß man sich aus solcher
Gemeinschaft lösen kann? Geht es um eine Gemeinschaft nach
Bruchteilen, geregelt in § 741 ff BGB? Falls ja, sehe ich
nicht, wie man sich (außer durch Verkauf) aus solcher
Gemeinschaft lösen könnte.Gruß
Wolfgang