Hallo! Mein Bruder hat vor ca. 25 Jahren ein Baugrundstück überschrieben bekommen; ich vor ca. 8 Jahren ein 2-Fam-Haus. Nun fordert mein Bruder von meiner Mutter Geld, da er vom Wert her weniger überschrieben bekommen hat. Ist meine Mutter verpflichtet, vor allem noch zu Lebzeiten, ihm Geld zu geben? Muß jeder das Gleiche (vom Wert her) bekommen? Sie hat zusammen mit meinem Vater, der mittlerweile verstorben ist, ein Testament verfasst. Kann sie noch ein neues Testament machen, in dem sie zb meinem Bruder mehr Geld vermacht (im gemeinsamen Testament wurde verfügt, dass das Bargeld gleichmässig aufgeteilt wird). Wie kann ich verhindern, dass mein Bruder noch Geld von mir fordert.?
Sofern die Mutter die Übertragung noch zwei Jahre überlebt, kann er nicht einmal Erbergänzungsansprüche stellen. Sonstige Ansprüche hat er zu Lebzeiuten keine!
Hallo,
also, dein Bruder kann gerne von deiner Mutter Gekd fordern, aber zu Lebzeiten kann deine Mutter mit ihrem Geld machen, was sie will.
Sollte deine Mutter in den nächsten 2 Jahren sterben, kann dein Bruder von dir noch eine Teil des Wertes deines Grundstückes als Pflichtteil einfordern. Bei Schenkungen verhält es sich so, dass die mehr als 10 Jahre her sein müssen. Ist das nicht der Fall, so kann davon ein Pflichtteil verlangt werden. Allerdings mindert sich der Schenkwert jedes Jahr um ein Zehntel. Verhindern kannst du da leider gar nichts.
Deine Mutter kann jederzeit ein anderes Testament machen. In Wie fern das Sinn macht, ist ihr überlassen.
Grüße
caddy
Deine Mutter ist nicht verpflichtet ihn zu Lebzeiten Bargeld zu geben.Er könnte Sie auf sein Pflichtteil verklagen,- aber da denke ich wird er nicht so gut dastehen, da er ja schon ein Grundstück erhalten hat.
Laut dem gemiensamen Testament meiner Eltern bekommt er ja auch noch die Hälfte deas Vermögens wenn meine Mutter stirbt. Trotzdem fühlt er sich benachteiligt und will Geld fordern…
Deine Mutter ist nicht verpflichtet ihn zu Lebzeiten Bargeld
zu geben.Er könnte Sie auf sein Pflichtteil verklagen,- aber
da denke ich wird er nicht so gut dastehen, da er ja schon ein
Grundstück erhalten hat.