ich wende mich an euch, da ich mir bei folgendem Fall nicht ganz sicher bin, wie dieser vor allem aus steuerlicher Sicht zu bewerten ist:
Eine junge Dame (Anfang 20) hat eine abgeschloßene Ausbildung absolviert, beginnt aber nun zum 1.9. die Ausbildung zum Polizeikomissaranwärter. Sie möchte sich eine Eigentumswohnung zulegen, ist aber natürlich noch nicht kreditwürdig, da sie keine Sicherheiten bieten kann. Nun soll der liebe Bruder einspringen und das Darlehen aufnehmen (ihm würde ein Darlehen gewährt werden). Sie würde dann monatlich an den Bruder genau den Betrag zahlen, den er an das Kreditinstitut zu zahlen hätte.
Mir stellen sich nun folgende Fragen: 1. Wenn der Bruder die Wohnung auf seinen Namen kaufen würde, würde er die Wohnung ja sozusagen an seine Schwester vemieten und Vermietungseinkünfte erzielen. Er hätte also die volle Haftung für eventuelle Schäden, Nichtzahlung, etc, könnte aber auch im Gegenzug Zinsen absetzen…
2. Wenn die Schwester die Wohnung den Kaufvertrag auf ihren Namen abschließt, zahlt sie ihrem Bruder ja trotzdem jeden Monat Geld. Sind diese Einnahmen bei dem Bruder nach §32d(3) EStG der Abgeltungssteuer zu unterwerfen??
Was sagt ihr dazu?? (Abgesehen von dem Risiko, das dem Bruder entstehen würde)
Um eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!!!
vollkommen oT
Sorry, wenn ich da jetzt mal vollkommen oT was schreibe, aber die ganze Geschichte ist doch der absolute Wahnsinn. Was soll das, sich in dem Alter ohne Not und nicht mal kreditwürdig eine Eigentumswohnung ans Bein zu binden? Erst recht, wenn man zur Polizei will, und da dann örtlich recht flexibel eingesetzt werden kann? Und dann da auch noch Familienangehörige mit reinziehen? Mir rollen sich die Fußnägel auf.
Mir stellen sich nun folgende Fragen: 1. Wenn der Bruder die
Wohnung auf seinen Namen kaufen würde, würde er die Wohnung ja
sozusagen an seine Schwester vemieten und Vermietungseinkünfte
erzielen.
2. Wenn die Schwester die Wohnung den Kaufvertrag auf ihren
Namen abschließt, zahlt sie ihrem Bruder ja trotzdem jeden
Monat Geld.
Zu den steuerlichen Fragen kann und will ich mich nicht äußern, aber es drängt mich (ebenfalls, aber nicht ganz so off-topic), etwas zu den beiden von dir beschr. Möglichkeitemn zu sagen:
Ich finde die unter 1. beschriebene Verfahrensweise eindeutig sinnvoller als die unter 2.
Der Bruder hat einen realen Gegenwert für seinen großen Kredit bekommen und die Schawester kann entspannt wohnen - es bleibt alles in der Familie, undzwar ohne Streit, Bitternis und Blutvergießen.
Punkt 2 hingegen halte ich für äußerst gefährlich für den Frieden und das seelische Wohl beider Geschwister …
Wohlmeinende Grüße von
Branden
warum so kompliziert ? Wenn der Bruder bereit ist, für das Darlehen ins Risiko zu gehen, ist der einfachste Weg, dass die Schwester die Wohnung kauft und das Darlehen beantragt mit dem Bruder als Bürgen.
Wenn die Geschwister wollen, können sie noch einen Vertrag untereinander machen, in dem geregtl wird, was passiert, wenn die schwester das Darlehen nicht mehr bedienen kann und der Bruder einspringen muß.
Zur steuerlichen Seite sage ich nichts, weil in der Frage nicht klar gesagt wurde, wer von beiden einen steuerlichen Effekt erzielen will. selbstgenutzter Wohnraum wirkt sich steuerlich nicht aus.
Nun soll der liebe Bruder
einspringen und das Darlehen aufnehmen (ihm würde ein Darlehen
gewährt werden). Sie würde dann monatlich an den Bruder genau
den Betrag zahlen, den er an das Kreditinstitut zu zahlen
hätte.
Und wer zahlt die Kaufnebenkosten? Wer soll den nicht auf den Mieter umlegbaren Teil des Hausgeldes und Sonderumlagen übernehmen?
Mir stellen sich nun folgende Fragen: 1. Wenn der Bruder die
Wohnung auf seinen Namen kaufen würde, würde er die Wohnung ja
sozusagen an seine Schwester vemieten und Vermietungseinkünfte
erzielen. Er hätte also die volle Haftung für eventuelle
Schäden, Nichtzahlung, etc, könnte aber auch im Gegenzug
Zinsen absetzen…
a) Frage: Kann/Will der Bruder sich das leisten? z.B. für ein Jahr?
b) Wenn die Wohnung bezahlt ist, gehört sie dem Bruder. Hier gibt es keinen Unterschied zu einem „normalen“ Vermieter.
c) Frage: Wie hoch ist die ortsübliche Miete im Vergleich zu den Finanzierungskosten der Wohnung? Kann sich der Bruder eventuell auf Dauer die Differenz leisten? Falls die Schwester als Mieter ausfällt und durch einen „normalen“ Mieter ersetzt werden muss.
Wenn die Schwester die Wohnung den Kaufvertrag auf ihren
Namen abschließt, zahlt sie ihrem Bruder ja trotzdem jeden
Monat Geld.
d) Macht die Bank damit?
Meine Meinung:
Insgesamt sind beide Varianten eine gute Möglichkeit Bruder und Schwester zu ruinieren und für erbitterten Streit zwischen ihnen zu führen.
mfg, N3
PS: Wie sieht es denn mit der Familienplanung der beiden aus? Könnten sie sich die Wohnung auch noch bei Nachwuchs leisten?
Danke für eure Beiträge!
Für mich ist das auch alles viel zu riskant und kann es absolut nicht nachvollziehen, wie man auf solche Gedanken kommt. Fällt vill unter das Thema „Jugendlicher Leichtsinn“!!