Hallo zusammen.
Mein Bruder möchte mit seiner Freundin in eine Wohngemeinschaft ziehen.
Die Freundin hat ein eigenes Einkommen, er lebt von Sozialhilfe.
Frage: wie groß darf die Wohnung sein, qm…Zimmer
wieviel Miete
wird ihr Einkommen mit berechnet
Keiner hat Ahnung wie das gehen soll.
Vielleicht kann einer hier Ratschläge geben
Hallo,
Dein Bruder geht eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft ein.
Selbstverständlich wird das Einkommen seiner Freundin mit berücksichtigt.
Wie sich das auswirkt, kommt natürlich ganz auf die Höhe des Einkommens an, oder auf andere Einflüsse, wie zum Beispiel unterhaltspflichtige Kinder.
Wird aber eine Bedarfgemeinschaft oder eheänliche Gemeinschaft angenommen, wird das gesamte Einkommen berücksichtigt.
Soll die Wohnung im Rahmen der Hartz4-Gesetzgebung sein, darf sie etwa 50 m² haben und zwei Zimmer (pro Person ein Raum).
Der Mietpreis, der anerkannt wird, ist regional äußerst unterschiedlich.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Aha, also sieht es so aus daß die Freundin wenn sie gut verdient den Freund mit unterstützen muß.
Und wenn das garnicht beim Amt gemeldet wird daß sie zusammen sind und die eine grössere Wohnung nehmen als WG jeder 2 Zimmer und Bad und Küche teilen?
Die Kosten für ihn wären dann ja nicht so hoch und das Amt müsste nicht soviel zahlen .
Wäre dies möglich?
Hallo
Ob sie zusammen sind oder nicht, wäre eigentlich relativ unerheblich, da sich daraus in Wirklichkeit ja keine Unterhaltspflicht ableitet. Wichtig wäre nur, dass sie nicht gemeinsam wirtschaften.
Es wird aber nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass sie füreinander einstehen, wenn sie als Paar eine gemeinsame Wohnung beziehen. Ich weiß auch nicht, was passieren würde, wenn ein Paar zusammenzieht, und sich dann aber trennt, sie aber trotzdem noch die gemeinsame Wohnung bewohnen, da sie sich z. B. die Umzüge nicht leisten können. Kurzum, es ist eine relativ unklare Sache mit dieser Paar-Bedarfsgemeinschaft, und ich glaube, dass man da nur noch ganz schwer wieder rauskommt, wenn man da einmal drin ist.
Viele Grüße
Und wenn das garnicht beim Amt gemeldet wird daß sie zusammen
sind
Dann nennt man das bescheißen!
nein, betrügen
Dann nennt man das bescheißen!
nein, betrügen
Und wenn das garnicht beim Amt gemeldet wird daß sie zusammen sind
Dann nennt man das bescheißen!
nein, betrügen
Es geht aber das Amt gar nicht mal was an, ob sie zusammen sind oder nicht. Die Frage ist nur, ob sie willens sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen.
(Ehrlich gesagt, ich finde diese Regelung sowas von bescheuert, das kann man gar nicht ausdrücken.)
Hallo,
ich habe das jetzt gelesen.
Also zunächst: Das Amt zu hintergehen, das kann sehr sehr teuer werden…
Wie die Ämter auf den Zusammenzug reagieren, das ist sehr individuell.
Wird jedoch eine Bedarfsgemeinschaft angenommen, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um.
Das bedeutet, man muss Beweisen, dass es keine Bedarfsgemeinschaft ist. Und das ist in so einem Fall ziemlich schwierig, würde ich mal annehmen.
Was möglich wäre ist, eine WG zu gründen (der Vermieter muss zustimmen). Das sollte man dann allerdings vertraglich wasserdicht absichern.
Und vorsicht, das Amt kommt auch mal zu Besuch, da muss dann auch tatsächlich alles getrennt sein…