Bruder verstorben: Was darf der andere Bruder?

Ein im gleichen Ort wohnhafter Bruder ist im Alter von 64 Jahren im Krankenhaus verstorben. Er war geschieden; es gibt eine leibliche Tochter. Die Tochter ist vor vielen Jahren weggezogen und hat meines Wissens auch keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt.
Das zuständige Amt für öffentliche Ordnung bemüht sich, den Aufenthaltsort der Tochter ausfindig zu machen, da diese ja erbberechtigt ist und auch für die Beerdigung zuständig ist. Ein Testament existiert nicht (… der Bruder war Hartz-IV-Empfänger).
Angenommen, dass die Tochter nicht ausfindig gemacht werden kann bzw. gar nicht mehr lebt:
Was darf der lebende Bruder veranlassen? Irgendjemand muss sich doch um die Mietwohnung kümmern (Kündigung? Auflösung des Hausrats?) bzw. irgendwelche Formalitäten erledigen.

Hallo,

der Bruder sollte hier zunächst die Füße stillhalten und nichts veranlassen. Er ist kein Erbe. Soweit die Tochter nicht mehr leben sollte oder sie und ggf. ihre Abkömmlinge das Erbe ausschlagen, wäre dann der Bruder als Alleinerbe berufen (ich gehe mal davon aus das die Eltern vorverstorben sind und es keine weiteren Geschwister gibt).

Dann kann der Bruder dies immer noch veranlassen - wenn er denn das erbe annehmen will - eher wäre jedoch die Ausschlagung überdenkenswert…

ml.