Servus Bernie,
ein Zahnarzt, der in Rente geht, ist ja nicht aus der Welt. Es ist keineswegs so, daß eingegangene Verpflichtungen mit Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit hinfällig werden würden. Ich habe z.B gerade vor zwei Wochen von meiner KZV eine Rückbelastung von ca 12.-€ bekommen, weil sich 2001 irgendein Punktwert geändert hatte. Ich bin morgen vier Jahre im Ruhestand.
Eine Garantie bindet IMO auf jeden Fall den Zahnarzt, der sie gegeben hat - nix ‚Marketinginstrument‘!
Der verbleibende Partner aus der Gemeinschaftspraxis ist, wenn es tatsächlich eine Gemeinschaftspraxis war (keine Praxisgemeinschaft) weiterhin in der Pflicht, soweit der ausgeschiedene ZA als Vertragszahnarzt gehandelt hat. Die Betreiber einer Gemeinschaftspraxis rechnen meist unter einer Abrechnungsnummer ab.
http://www.iwp.de/iwp/frameset.htm?presse_zahnaerztl…
Die gesetzliche Gewährleistung für Zahnersatz endet nach zwei Jahren, Beschwerdeinstanz ist insoweit die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung. Sollte der Schaden an der Brücke jenseits der gesetzlichen Gewährleistung-, aber innerhalb der ‚Garantiezeit‘ aufgetreten sein, haftet vermutlich der Gerantiegeber persönlich. Dies tut er über den Zeitpunkt seiner Praxistätigkeit hinaus. Die Frage dürfte hier die Beweisbarkeit sein (Schriftform der ‚Garantie‘?).
Zur technischen Seite: eine abnehmbare Brücke kann man immerhin beim Zahnarzt abgeben - die Reparaturversuche müssen nicht im Mund vorgenommen werden. Natürlich ist es sinnvoll (bei gesetzlicher Gewährleistung sogar notwendig), sich an die Praxis zu wenden, von der der Zahnersatz kommt. Hier besteht die größte Wahrscheinlichkeit, daß die verwendeten Materialien bekannt sind, was die Reparatur erst möglich macht. Ein deutscher Zahntechniker wird sich nicht freiwillig an einen Reparaturversuch begeben, weil er dann für den Erfolg haften muß und weil ihm die Biligkonkurrenz aus Asien sowieso stinkt. Auch die Praxis, aus der die Brücke stammt, wird es mit Deinem Problem nicht leicht haben, trotzdem ist sie die einzig sinnvolle Anlaufstelle dafür - auch wenn Du ‚nicht so gerne‘ dorthin gehen magst.
Also: In die alte Praxis gehen, den aufgetretenen Mangel vorstellen, auf baldige und natürlich kostenlose Reparatur dringen. Genau hinhören, was Dir angeboten wird (es könnte ja einer auf die Idee kommen, Kunststoff statt Keramik anzubieten), die Frage der provisorischen Versorgung ansprechen und im Zweifelsfall hierher zurückkommen.
Ein wichtiger Tip noch: rechne noch einmal zurück, wie es mit dem eventuellen Ablauf der Fristen wirklich aussieht, es könnte ja zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Gruß
Kai
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