wir sind in eine Altbauwohnung eingezogen. Die Brüsunghöhe der Fenster ist nur etwa 55 cm.
Wir machen uns Sorgen das unsere Kids da rausklettern und abstürzen. Wie sieht das rechtlich aus - ist der Vermieter verpflichtet da etwas zu machen (z.B. außen eine zusätzliche Stange zu montieren)?
wir sind in eine Altbauwohnung eingezogen. Die Brüsunghöhe der
Fenster ist nur etwa 55 cm.
Wir machen uns Sorgen das unsere Kids da rausklettern und
abstürzen. Wie sieht das rechtlich aus - ist der Vermieter
verpflichtet da etwas zu machen (z.B. außen eine zusätzliche
Stange zu montieren)?
Nein. Du bist auch nicht verpflichtet, da zu wohnen. Außerdem gibt es keine Brüstung, die Kinder nicht übersteigen könnten.