wie lange muss man mit einem stark brummenden PC arbeiten (voll berufstätig, ganztägige Arbeit am PC) ?
Der Admin hat eine Änderung versucht mit Korkplatten, ergebnislos. Kommentar: Garantie des PC abgelaufen, wohl das Netzteil Schuld. Abhilfe nicht möglich.
wie lange muss man mit einem stark brummenden PC arbeiten
(voll berufstätig, ganztägige Arbeit am PC) ?
… das Netzteil sowieso kaputt geht, weil das Lüfterlager defekt ist. Und dann dreht sich der Lüfter nicht mehr … oder ist da etwa noch ein kleiner Fremdkörper, der das Lüfterrad ein wenig bremst …
du kennst eben unseren Admin nicht. Fachlich ok, aber Lüfter oder Netzteil tauschen ? Vielleicht vor Ort ? Bursche, halte er sich zurück ! Welche Anmaßung !
Ein sehr schwieriger Fall. Schließlich kann man nicht einfach die BOFH-Methode anwenden und den Blechkumpel ein paar mal schnell hintereinander an- und abschalten, damit der Trafo die Kreoline macht. Oder, weil es einem so wichtig ist, selbst ein neues Netzteil einbauen, ggf. unter Mithilfe eines Kollegen, geht auch nicht … tja, schwierig. Zumal sich der Bezug zum Arbeitsrecht auch nicht so richtig erschließen will …
Ähm - ein Fall für den Arbeitsschutz sollte ein brummender PC nicht wirklich sein (wenn ein PC SO laut wird, dann würde ich vorsichtig das Weite suchen *g*).
da finde ich als einzig hier zutreffende Regelung im Anhang unter 3.7 eine Grenze von 85db(A). Wenn ein PC derartig lärmt, würde ich ihn aber nicht mehr PC, sondern einen verwunschenen Staubsauger nennen.
Gibt es dazu noch einen anderen Hinweis?
Gruß
loderunner (ianal)
Moment, ich hatte nicht behauptet, daß zulässige Werte überschritten sind und der Arbeitgeber zwingend in der Pflicht ist! Ich wollte nur darauf hinweisen, daß ein nicht geschulter Arbeitnehmer durchaus den Schluss ziehen darf, daß ein solches Thema arbeitsrechtliche Relevanz hat und seine Frage auch (aus seiner Sicht) in diesem Board seine Berechtigung hat.
Diese ganze Thematik ist so diffizil, daß wir uns ehrlich gesagt, nicht an ein Gesetz klammern können. Auch nicht an der Arbeitsstättenverordnung oder dem Arbeitsschutzgesetz oder vielleicht ja auch „nur“ dem BGB und der schlichten Fürsorgepflicht? Wir können auch ganz fix mal auf das SGB 7 zurückgreifen, dort die §§14ff. Ich hab einfach mal ein Gesetz rausgehauen. Ich muß ja nicht immer eine Doktorarbeit schreiben, auch wenn ich den Hang dazu habe ( :o) ).
Letztendlich finden wir uns bei dieser Thematik irgendwann und schlussendlich (insbesondere über SGB 7 § 15) bei den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft wieder. Da bringe ich jetzt einfach auch mal ein Beispiel, nämlich die BGV B3 http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_b3_a04-2005.pdf und der „zu berücksichtigende“ dort genannte Auszug aus Abschnitt 7.1 der DIN EN ISO 11690-1 (Seite 5) reduziert die von Dir genannten 85dB auf bis zu 45dB, das ist schon etwas weniger
Ob der Arbeitgeber im erfragten Falle jetzt tatsächlich tätig werden muß, das kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste ich mich mal eine Zeit lang neben den Rechner setzen.
Aber die Frage gehört m.E. ins „Arbeitsrecht“. Mehr wollte ich gar nicht sagen.
Mist, war doch wieder 'ne halbe Doktorarbeit. Jaja, die Katze lässt das Mausen nicht… )