Brunnenbau/Begehungsrecht ?

Moin Rechtswissende

Ich habe ein Problem mit der unteren Wasserbehörde:
Ich habe auf meinem Grundstück einen Brunnen gebohrt was ich eigentlich nicht darf. Ein „netter“ Denunziant hat mich daraufhin bei der Stadt verpfiffen. Daraufhin kam jemand von der Stadtverwaltung zu meiner Frau und erklärte ihr, dass man sowas nicht machen darf. Meine Frau versicherte nun das wir das Loch zuschütten werden und die Bohrung nur zur Feststellung der Grundwasserhöhe diehnt.(80cm bis Bodenplatte) Nun bekam meine Frau Post von dieser Behörde dass sie angeblich weiter gebohrt hätte(Denunziant!) mit der Auflage zur Kontrolle jedoch alles nur an meine Frau gerichtet.
Nun meine Frage
Muss ich die auf das Grundstück/ Dungweg lassen, auch wenn es von der Strasse sehr gut einsichtig ist ??
Ist dies Vorgehensweise nicht hinfällig da ich als Miteigentümer auch über den Vorgang informiert werden müsste ?? Es wurde immer nur meine Frau genannt.

Danke
Andreas

Hallo Andreas,

  1. Es reicht, wenn eine Behörde sich an einen der jeweiligen eigentümer wendet.

  2. Geh doch hin und schütte, wie du gesagt hast, den Brunnen zu.

  3. Dann geht die Kontrolle ohne Schaden für dich aus. somit kannst du die Behörden auch auf dein Grundstück lassen.

  4. Der Himmel über deinem Grundstück gehört dir nicht unbeschränkt, genau wie die Tiefen unter deinem Grundstück. Der Eigentümer (hier Wasserbehörde) hat also ein Recht auf deinem Grundstück die Schädigung seiner Rechte nachzuprüfen.

  5. der „nette“ Denunziant:

Was bist du? Ein netter Rechtsverstoßer?

gruss
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