Hallo,
das ist etwas komplexer.
Grundsätzlich gilt für die Kosten, dass nur 2 % der Bruttoeinnahmen (Jahr) zugezahlt werden müssen, bei Chronikern sind es 1 %. Einige Kassen bieten einen Zuzahlungsrechner, mit dessen Hilfe man sich ausrechnen kann, was man bezahlen muss. Ist die Grenze überschritten, dann kann man sich einen Ausweis ausstellen lassen, so dass man den Rest des Jahres keine Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung, Heilmittelzuzahlung, Krankenhauszuzahlung… mehr leisten muss.
Hinweise zur Chronikerregelung: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/8/
Bei Brustkrebs sollte eine Behandlung nach einem so genannten DMP (Disease Manegement Programm / Sytematisches Behandlungsprogramm) erfolgen. Das sind Programme, die für sehr häufige, chronische Krankheiten entwickelt wurden und wofür es Qualitätsstandards gibt. Einrichtungen, die danach verfahren, werden in gewissem Maße auch überprüft. Die meisten Kassen (alle bei Brustkrebs? Da bin ich mir nicht sicher, ist aber wahrscheinlich) haben gerade für Brustkrebs solche Programme, es hilft, sich vertrauensvoll an die eigene Kasse zu wenden. Zu den Programmen gehört Beratung, Verträge mit ausgesuchten Partnern, etc.
Fahrtkosten werden, wie schon gesagt, nicht nur zur Chemo, sondern u.U. auch zur stationären Behandlung übernommen. Welches Verkehrsmittel, sollte mit Arzt und Kasse abgesprochen werden. Da spielt dann auch das Thema Zuzahlung rein. Grundsätzlich fällt die bei jeder Fahrt an, ihr dürftet aber (bei geringem Einkommen) fix an der Belastungsgrenze sein. Wenn die nicht schon überschritten ist, kann man ggf. auch mit der Kasse vereinbaren, dass die den Betrag abbucht und den Befreiungsausweis im Voraus ausstellt, dann braucht man die Quittungen nicht sammeln.
Ich wünsch euch viel Kraft und eine gute Portion Optimismus, die nicht verloren gehen soll.
LG Petra