Brustwarzenvorhof-Tätowierung nach OP

Nehmen wir mal an, eine Vorhof-Tätowierung (Vorhof der Brustwarzen ist nach OP nicht mehr rund und soll durch die Tätowierung wiederhergestellt werden) ginge voll daneben, und der Vorhofrand sähe aus als hätte jemand mit einem roten Eddingstift einen Kreis gemalt… Wie hoch wäre die Chance diesen Tätowierer zu verklagen??
Vielen Dank, W

meinst du nicht eher den Operateur verklagen? was kann der Tätowierer dafür, dass eine OP schiefläuft?

Mezinrechtliche Fragen sind in einem Forum generell schlecht zu klären, weil man meist das Streitobjekt in Augenschein nehmen mkuss. Dazu braucht man Fachanwalt und weitere Ärzte.
Wenn du Probleme mit ner möglicherweise schiefgelaufenen OP hast, wende dich an die Krankenkasse. Die haben für sowas Leute. Oder an eine Fachanwalt für Medizinrecht.

OP war ok!
Hallo!
Die OP war in Ordnung.

Es kommt oft vor dass allerdings die Brustwarzenform nicht mehr so ist wie vorher, da sie versetzt wird (bei Straffung z.B.)Deshalb kann mit durch das Tätowieren die Form wieder so herstellen dass es natürlich aussieht.
In diesem Fall war der Tätowierer einfach grottenschlecht. SO wie es jetzt aussieht will man sich nicht mehr nackt zeigen, nicht mal mehr dem Partner. Es sieht aus als hätte man selbst mit dem Filzstift in knallrot nachgeholfen!

LG W

Hallo W

Die OP war in Ordnung.
Es kommt oft vor dass allerdings die Brustwarzenform nicht
mehr so ist wie vorher, da sie versetzt wird (bei Straffung
z.B.)

Darauf wird man ärztlicherseits vermutlich hingewiesen und nimmt das Risiko in Kauf.

Deshalb kann mit durch das Tätowieren die Form wieder so
herstellen dass es natürlich aussieht.

Das kann bestenfalls so sein, kann aber auch anders ausfallen, wie im theoretischen Fall geschehen.

In diesem Fall war der Tätowierer einfach grottenschlecht.

Gute Tätowierer zu finden ist theoretisch wie praktisch vermutlich noch schwieriger als gute Ärzte :wink:

SO
wie es jetzt aussieht will man sich nicht mehr nackt zeigen,
nicht mal mehr dem Partner.

Dieses Risiko besteht in solchen Fällen a priori und sollte dann im Falle des Misslingens auf den (billigen?)Tätowierer abgewälzt werden? Unterschreibt man denn dort keine Einwilligung in solche „Nebenwirkungen“? Das kann ich mir nicht vorstellen. Jedenfalls würde das wohl keine Haftpflichtversicherung so mitmachen und wenn der T. keine hätte, …

LG
sine

sehr einfühlsam…
Hallo sine! (nach der Antwort sicher männlich, nicht weiblich)

Der „billige“ Tätowierer bekam für die halbe Stunde, die er brauchte, 150 €(!!) Normal sind zw. 80 und 100 € die Stunde(!). Anscheinend ist - wie so oft - „teurer“ nicht gleich „besser“. Er hatte „es“ schon des öfteren gemacht, wie er mir erklärte, also vertraute ich ihm. Soviel dazu.

Ja, ich habe natürlich eine Einwilligung unterschrieben. Allerdings war darauf NICHT aufgeführt :Ja, ich bin mit Pfusch einverstanden! Pfusch ist auch keine Nebenwirkung. Ich habe 8 Tattoos, ich weiß wie gute Tätowierer arbeiten. Dieser, in einem Piercing-Studio untergebracht, wurde mir von einem Schönheitschirurgen empfohlen, der allerdings bis dato noch niemanden dorthin empfohlen hat!!

Und…vielen Dank für Ihre einfühlsame Antwort, sine!!!

Moin!

Das kann bestenfalls so sein, kann aber auch anders
ausfallen, wie im theoretischen Fall geschehen.

Ich finde, es sollte im Normalfall so sein, dass der Tättowierer seine Arbeit erfolgreich macht, und nicht nur ‚bestenfalls‘.

In diesem Fall war der Tätowierer einfach grottenschlecht.

Gute Tätowierer zu finden ist theoretisch wie praktisch
vermutlich noch schwieriger als gute Ärzte :wink:

Dem würde ich jetzt mal widersprechen, solange du keine Argumente nennst, die diese These belegen.

Dieses Risiko besteht in solchen Fällen a priori
und sollte
dann im Falle des Misslingens auf den (billigen?)Tätowierer
abgewälzt werden? Unterschreibt man denn dort keine
Einwilligung in solche „Nebenwirkungen“?

Dass das angestrebte Ergebnis nicht annähernd erreicht wird bezeichnest du als Nebenwirkung?

Ein Tättowierer hat also Narrenfreiheit und kann seinen Job so schlecht machen, wie er will, er muss sich nur durch irgendeine Klausel absichern?

Darf dein Zahnarzt das auch oder bist du unzufrieden, wenn deine Zähne nach dem Zahnarztbesuch schlechter sind als vorher?
Oder wenn dein Auto nach dem Werkstattbesuch schlechter bremst als vorher?

Hast du vielleicht ein Problem mit Tättowierungen im allgemeinen, dass du so griffig auf das UP reagierst?

Gruß, Flaschenpost

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Das kann bestenfalls so sein, kann aber auch anders
ausfallen, wie im theoretischen Fall geschehen.

Ich finde, es sollte im Normalfall so sein, dass der
Tättowierer seine Arbeit erfolgreich macht, und nicht nur
‚bestenfalls‘.

Moin,

dem stimme ich zu, doch „sollte“ schon der Operateur seine Arbeit möglichst so erledigen, dass kein Tätowierer mehr benötigt wird. Leider bleibt dann das Soll doch hinter dem Ist zurück, und dann stellt sich die Frage, wer die Sache -zumindest finanziell- auslöffeln soll. Das ist dann der, der die schechteren AGBs hat, wie es hier anklingt.

In diesem Fall war der Tätowierer einfach grottenschlecht.

Gute Tätowierer zu finden ist theoretisch wie praktisch
vermutlich noch schwieriger als gute Ärzte :wink:

Dem würde ich jetzt mal widersprechen, solange du keine
Argumente nennst, die diese These belegen.

Ich gebe mich mal geschlagen, denn ich habe mich noch nicht mit Tätowierern und deren Fähigkeiten beschäftigt, aber in jungen Jahren war ich in einer Anwaltskanzlei u. a. für Arzthaftungsrecht zuständig und was mir dort untergekommen ist, möchte ich hier gar nicht ausführen. Ich möchte auch nichts verallgemeinern, aber ich bin spätestens seitdem seeeehr vorsichtig insoweit :wink:

Dieses Risiko besteht in solchen Fällen a priori
und sollte
dann im Falle des Misslingens auf den (billigen?)Tätowierer
abgewälzt werden? Unterschreibt man denn dort keine
Einwilligung in solche „Nebenwirkungen“?

Dass das angestrebte Ergebnis nicht annähernd erreicht wird
bezeichnest du als Nebenwirkung?

Ja, mal davon abgesehen, dass Menschen in ihrer Euphorie das Kleingedruckte oft gar nicht lesen, können die Folgen im Einzelfall unerfreulich sein - so wie nicht jede Dauerwelle als Erfolg gewertet werden kann, welche unglücklichen Faktoren insoweit auch immer konstellieren.

Ein Tättowierer hat also Narrenfreiheit und kann seinen Job
so schlecht machen, wie er will, er muss sich nur durch
irgendeine Klausel absichern?

Das habe ich nicht gesagt und gemeint, aber in jedem Gewerk gibt es Erfolge und Misserfolge und diese wie jene beruhen zwar oft, aber nicht immer auf Regelverstößen und daher sichert man sich gegen unvermeidbar unglückliche Ergebnisse gern durch AGB oder dergl. ab.

Darf dein Zahnarzt das auch oder bist du unzufrieden, wenn
deine Zähne nach dem Zahnarztbesuch schlechter sind als
vorher?

Unser ZA ist eine Koryphäe, aber sicher hat auch er mal einen schlechten Tag gehabt und einen unglücklichen Patienten produziert und mglw. musste er auch mal seine Haftpflicht ins Feld schicken. Ich könnte aber ein Buch über ZÄe und Äe und deren Eskapaden schreiben, … Da müsste ich unter Risiken und Nebenwirkungen aber eindringlich vor Schockzuständen des geneigten Lesers warnen ;-(

Oder wenn dein Auto nach dem Werkstattbesuch schlechter
bremst als vorher?

Soetwas kommt leider auch gelegentlich vor, ist aber manchmal praktisch schwer zu beweisen.

Hast du vielleicht ein Problem mit Tättowierungen im
allgemeinen, dass du so griffig auf das UP reagierst?

Da ich keine Tätowierungen habe, habe ich auch keinerlei Probleme damit. Zugegebenermaßen bin ich auch kein Freund solch dauerhaften Körperschmucks (mag an meinem Alter liegen), aber im vorliegenden Fall schien mir die Sache insoweit anders gelegen, als hier kein Körperschmuck, sondern die Kaschierung eines optischen „Mangels“ angestrebt wurde, was ja nochmal eine ganz andere Sache ist.

Tut mir Leid, wenn das zu nonchalant formuliert war, so dass die UP sich nicht ernstgenommen fühlte.

LG
sine