Moin,
Nein.
Siehe im Gesetzestext:
§ 50
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Ich habe heute von einem Jäger aus unserem Dorf(sehr ländliche
Gegend) gehört das die Brut und Nistzeit und somit auch die
Leinenpflicht für Hunde vom 01.03.bis 01.07. geht.
Zitat - Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
S i e b e n t e r T e i l
Verhalten in der freien Landschaft
§ 33
Pflichten zum Schutz vor Schäden
(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
nicht streunen oder wildern und
in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli
(allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit),
an der Leine geführt werden,
es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung,
als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz
oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind,
Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke
oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen,
das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern.
(2) Die Feld- und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen,
dass Hunde in der freien Landschaft
auch außerhalb der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli an der Leine zu führen sind
. . .
(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen §33 Abs.1 Nr.1 Buchst. a nicht dafür sorgt,
dass ein seiner Aufsicht unterstehender Hund in der freien Landschaft nicht streunt oder wildert;
- entgegen §33 Abs.1 Nr.1 Buchst. b nicht dafür sorgt,
dass ein seiner Aufsicht unterstehender Hund in der freien Landschaft
in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli an der Leine geführt wird;
(4) Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm#p33
…
Ich weiß aber nur das die Leinenpflicht vom 01.04. bis
01.(oder 15.07.) geht.
Hat sich das Gesetz geändert?
In dem §33 bisher nicht.
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Vom 21.März 2002 (Nds.GVBl. Nr.11/2002 S.112),
geändert
durch Art.16 des Gesetzes v.12.12.2004 (Nds.GVBl. Nr.31/2003 S.446),
des Gesetzes v. 16.12.2004 (Nds.GVBl. Nr.42/2004 S.616),
durch Art.5 des Gesetzes v. 10.11.2005 (Nds.GVBl. Nr.23/2005 S.334)
und Gesetz vom 26.3.2009 (Nds.GVBl. Nr.7/2009 S.112)
und Art. 16 des Gesetzes v. 13.10.2011 (Nds.GVBl. Nr.24/2011 S.353)
…
mfg Manu
mfg
W.