war das nicht irgendwie so, daß man das vorgegebene passwort
nicht ändern muß um rechtlich gesehen ein sicheres netz zu
haben? da gabs doch letztens so eine bestimmung oder sowas.
immerhin hab ich wpa2, wie es empfohlen ist.
Hallo mimi,
der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass dieser mitgelieferte Schlüssel nicht sicher genug ist (um sich von einem solchen Vorwurf zu entlasten), weil den Key auf dem Router ja viele Personen abschreiben könnten, z.B. alle deine Freunde und Verwandten - nicht weil ein solcher Key an sich unsicher wäre.
Dass er geknackt wurde, halte ich dagegen für unwahrscheinlich, so gering ist der Aufwand auch wieder nicht, und warum sollte jemand ausgerechnet bei dir einen Angriff starten? Du bist ja nicht die Konzernzentrale der Fa. Daimler, wo Informationen Millionen wert sein könnten und sich daher jeder Aufwand lohnt. Eben deshalb tauschen die dort ihre Geschäftsunterlagen auch nicht per WLAN aus.
Es kann sich im übrigen auch einfach um einen Fehler handeln, die Abmahnungen werden zu zehntausenden erstellt, daher sind falsche IP-Adressen eigentlich unvermeidlich (die Anwälte ermitteln diese ja selbst in eigenen Tochterfirmen), dann hast du schlicht Pech: die Gerichte urteilen bedingungslos zugunsten der Abmahner, davon lebt ein guter Teil der deutschen Justiz. Deine Unschuld zu beweisen ist faktisch unmöglich, das ist gesetzlich so gewollt, Verfassung hin oder her.
Du musst wohl einen Rechtsanwalt kontaktieren, um wenigstens die Kosten möglichst niedrig zu halten.
Gruss Reinhard