hallo liebe leute habe folgende fragen: RoboterX arbeitet seit oktober 2009 bis jetzt in einer systemgastronomie mit einem vertraglich vereinbarten Lohn von 1150,-netto bei 48 std die woche und der klausel,daß bei schwankendem geschäftsverlauf die arbeitszeit von 32 auf 48std und arbeitstag auf 5 bis 10std aufgeteilt wird. jetzt ist nunmehr so,daß RoboterX in den ganzen monaten nie auf diese std gekommen ist aber trotzdem das gehalt bekommen hat.Der chef meinte nun RoboterX sollte die verpassten std. aufbauen bis wieder viel los ist und sie praktisch dann abarbeiten.ist das rechtens? andere frage ist,daß das lohnbüro bei einer finanzkontrolle jetzt die arbeitsverträge ändern müsse weil es ärger mit den zuschlägen und steuerabgaben gibt und deswegen RoboterX ein neuer vertrag vorgelegt worden ist wo sein nettolohn jetzt plötzlich zum bruttolohn geworden ist,RoboterX hat nicht unterschrieben und gekündigt.muss RoboterX jetzt zum ende des jahres befürchten steuern nachzuzahlen wenn sie das ohne seine einwilligung ändern(brutto für nettolohn) und was kann er da machen? danke für eure antworten
Guten Abend,
ich finde Ihren Beitrag sehr…verwirrend. Daher noch einige Fragen:
oktober 2009 bis jetzt in einer systemgastronomie mit einem
vertraglich vereinbarten Lohn von 1150,-netto bei 48 std die
woche
und der klausel,daß bei schwankendem geschäftsverlauf
die arbeitszeit von 32 auf 48std und arbeitstag auf 5 bis
10std aufgeteilt wird.
Für mein Verständnis: Arbeitsvertraglich wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vereinbart, gegen das o.g. Entgelt. Der Arbeitgeber behält sich aber flexible Arbeitszeiten offen, um sich an den Geschäftsverlauf anpassen zu können?
jetzt ist nunmehr so,daß RoboterX in
den ganzen monaten nie auf diese std gekommen ist aber
trotzdem das gehalt bekommen hat.
Also die vertraglich vereinbarten 48 Stunden pro Woche?
Der chef meinte nun RoboterX
sollte die verpassten std. aufbauen bis wieder viel los ist
und sie praktisch dann abarbeiten.ist das rechtens?
Also die Minusstunden aufarbeiten, bis das Arbeitszeitkonto wieder +/- 0 ist?
andere
frage ist,daß das lohnbüro bei einer finanzkontrolle jetzt die
arbeitsverträge ändern müsse weil es ärger mit den zuschlägen
und steuerabgaben gibt und deswegen RoboterX ein neuer vertrag
vorgelegt worden ist wo sein nettolohn jetzt plötzlich zum
bruttolohn geworden ist,RoboterX hat nicht unterschrieben und
gekündigt.
Für mich zum Verständnis: Man wollte den Vertrag ändern und der Arbeitnehmer war nicht einverstanden und er hat darauf hin gekündigt? Mehr ist nicht passiert?
muss RoboterX jetzt zum ende des jahres befürchten
steuern nachzuzahlen wenn sie das ohne seine einwilligung
ändern(brutto für nettolohn) und was kann er da machen?
Ich denke er hat den Vertrag nicht unterschrieben, wie soll die neue Regelung dann gültig sein? Oder wollte man rückwirkend etwas ändern?
Abendliche verwirrte Grüße
Secret_Eyes
Guten Tag,
vielen dank für die antwort,zur ersten sache:
mit den flexiblen arbeitszeiten stimmt,er muss auf die jeweilige geschäftssituation soviel bzw. weniger arbeiten,
desweiteren:
RoboterX arbeitete im schnitt ca 130-160std monatlich,weniger als 48std die woche
dann:
die Fehlstunden aufarbeiten bis man seine 48std/woche hat,mit arbeitszeitkonto war vertraglich nicht festgelegt und nicht fest geregelt.
zur kündigung:
ist nicht wichtig,war zwar ein grund von vielen aber nicht ausschlaggebend,wichtig ist nur die frage ob das zulässig ist den nettolohn jetzt zum bruttolohn zu machen und falls er unterschrieben hätte,nicht nur weniger zu verdienen sondern auch evt. nachforderungen seitens finanzamt zahlen müssen.
tut mir leid für die verwirrung
Hallo
RoboterX müsste mindestens hier die vertraglichen Vereinbarungen im konkreten und vollständigen Wortlaut reinschreiben.
Oder, noch viel besser, zum Fachanwalt gehen, bzw Gewerkschaft wenn Mitglied.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
mit den flexiblen arbeitszeiten stimmt,er muss auf die
jeweilige geschäftssituation soviel bzw. weniger arbeiten,
desweiteren:
RoboterX arbeitete im schnitt ca 130-160std monatlich,weniger
als 48std die woche
dann:
die Fehlstunden aufarbeiten bis man seine 48std/woche hat,mit
arbeitszeitkonto war vertraglich nicht festgelegt und nicht
fest geregelt.
Hier kann ich LeoLo nur beipflichten, man braucht den ganzen Zusammenhang und vollständigen Vertragstext.
zur kündigung:
ist nicht wichtig,war zwar ein grund von vielen aber nicht
ausschlaggebend,wichtig ist nur die frage ob das zulässig ist
den nettolohn jetzt zum bruttolohn zu machen
Pauschal kann man diese Frage auch nicht beantworten, hier sind auch wieder die Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend und ob es „nur“ einen Arbeitsvertrag gibt oder auch anderweitige Regularien wie Tarifverträge.
Grundsätzlich sind einseitige Lohnkürzungen durch den Arbeitgeber nicht erlaubt. Sofern man aber die Änderung etwa durch einen neuen Vertrag oder eine Änderungskündigung anstrebt (wo also der Arbeitnehmer durch Unterschrift zustimmt), liegt die Sache wieder anders.
Aber da muss man auch wieder im speziellen Einzelfall schauen.
und falls er
unterschrieben hätte,nicht nur weniger zu verdienen sondern
auch evt. nachforderungen seitens finanzamt zahlen müssen.
Das lässt sich auch so pauschal nicht beantworten, da es zum einen von der Art der Leistung und des Fehlers abhängig ist.
Ich würde wie LeoLo daher sagen, eh wir weiter Spekulatius betreiben, sich an einen Anwalt zu wenden.
Einen schönen Abend
Secret_Eyes