Brutto-Netto-Gehaltsberechnung

Hallo,

ich bin noch Student, werde aber auch bald berufstätig sein. Daher habe ich nun rein interessehalber bei sehr vielen Online-Gehaltsrechnern das Nettogehalt von bspw. 3000 brutto ausgerechnet, jedes Mal mit den gleichen Daten. Jedoch kommt bei einigen Rechnern ein anderes Ergebnis zum Vorschein, entweder 1988 Euro netto (bei den meisten Rechnern), aber bei manchen auch 1770 Euro netto. Ich denke es hat mit dem (Jahres)Grundfreibetrag (7664 bei Singles) zu tun! Ich verstehe aber nicht, wann dieser Jahresfreibetrag zum Tragen kommt.

Bei der Lohnabrechnung einer Freundin habe ich auch gesehen, dass sie viel weniger Netto rausbekommt, als die meisten Onlinerechner es im Internet berechnen, obwohl sie keine sonstigen Ausgaben (vermögenswirksame Leistungen etc.) hat, so als ob dieser Freibetrag von 7664 gar nicht berücksichtigt wurde. Bei den meisten Onlinerechnern kann man ja die 7664 Euro (bzw. 938 Euro/Monat) eingeben, und dann bekommt man bei 3000 brutto diese 1988 Euro netto raus, was aber anscheinend ja nicht stimmt. Werden die 7664 Euro denn erst am Ende des Jahres, wenn man eine Einkommenssteurerklärung abgibt berücksichtigt und man bekommt dann die Steuer zurück oder wieso bekommt man in Realität weniger als die Online-Rechner sagen?

Vielen Dank
Viele Grüße
Isabell

wieso bekommt man in Realität weniger als die Online-Rechner
sagen?

Weil es noch einige Faktoren wie die Steuerklasse oder Krankenversicherung gibt, deren Beitragssatz ja unterschiedlich ist. Außerdem wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt. Bei manchnen Rechnern mag das schon mit drin sein.

Hallo,

also ich komme mit dem Gehaltsrechner von Wiso auf ein Netto von € 1.810,67.
(Brutto 3.300 ./. LSt. 548,66, SolZ 30,17, KV 229,50, PV 33,00, RV 298,50, AV 49,50) KV-Satz 13,5 %.
Das Ergebnis ist natürlich von der gewählten Krankenkasse abhängig, da die Kassen unterschiedliche Beitragssätze haben.
Der Grundfreibetrag ist bereits in die Steuertabelle eingearbeitet, sodaß monatl. je 1/12 davon berücksichtigt wird.
Bei Steuerklasse 1 und keinen weiteren Werbungskosten, Einnahmen od. sonstigen abziehbaren Aufwendungen entspricht die Lohnsteuer der tatsächlichen Einkommensteuer. Es ergeben sich dann weder Erstattungen noch Nachzahlungen.

Gruß

Tommel