sehr geehrte damen und herren,
ich habe eine algemeine frage bezüglich den versicherungen in bruttolöhnen.
wenn jemand ein hohes bruttogehalt hat und dadurch viel an die kranken, rentenversicherung zahlt und dazu aber ein nebengewerbe führt was jedoch einen weitaus geringeren umsatz im vergleich zur hauptberuflichen entlohnung hat… kann diese person dann aufgrund des nebengewerbe sich privat krankenversichern und auf renten- und arbeitslosenversicherung verzichten?
ich glaube für normale arbeitnehmer ist es ja nicht mehr möglich privat krankenversichert zu sein wenn der lohn nicht über einer bestimmten grenze liegt.
vielen dank im vorraus für unverbindliche infos.
Aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt er nur nach drei Jahren Verdienst über der Entgeltgrenze oder Aufgabe der abhängigen Beschäftigung. In diesem Falle unterliegt der Kranken-Versicherungspflicht und kann sich privat oder freiwillig versichern.
Ciao
danke für die schnelle und direkte antwort.
es ist sehr schade das die gesundheitsreform dies so bestimmt, da es ja nicht richtig sein kann, wenn jemand beispielsweise 3 - 4 mal jährlich beim arzt ist, soviel aus seinem brutto gehalt hergeben muß.
somit nehme ich auch an das es schwierig wäre auf die renten- und arbeitslosenversicherung zu verzichten.
wie sieht es hierbei mit privater rentenversicherung aus? gibt es dabei auch diese verdienstgrenze wie bei krankenv.?
alles in allem müßte jemand also mit seinem angestellten gehalt und zusätzlich seiner nebenbeschäftigung die 48 tausender grenze überschreiten und dies auch noch 3 jahre lang… was wäre in dem fall das dies 3 jahre lang geschiet, die person in die PKV wechselt und anschließend (z.B. aus zeitgründen) nicht mehr schafft in der nebenbeschäftigung soviel zu verdienen das die grenze überschritten wird.
PS: die nebenbeschäftigung wäre ja ein nebengewerbe (selbständig)
danke für die schnelle und direkte antwort.
Bitte sehr!
es ist sehr schade das die gesundheitsreform dies so bestimmt,
da es ja nicht richtig sein kann, wenn jemand beispielsweise 3
- 4 mal jährlich beim arzt ist, soviel aus seinem brutto
gehalt hergeben muß.
Das nennt mensch Sozialsystem, jeder zahlt nach seinem Einkommen für alle.
somit nehme ich auch an das es schwierig wäre auf die renten-
und arbeitslosenversicherung zu verzichten.
wie sieht es hierbei mit privater rentenversicherung aus? gibt
es dabei auch diese verdienstgrenze wie bei krankenv.?
Für die private Rentenversicherung gibt es diverse Versicherungunternehmnen. Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist m.E. nicht möglich. Möglich ist jedoch die freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.
alles in allem müßte jemand also mit seinem angestellten
gehalt und zusätzlich seiner nebenbeschäftigung
Nur mit den AngGehalt! Die selbständige Nebenbeschäftigung zählt nicht.
die 48
tausender grenze überschreiten und dies auch noch 3 jahre
lang… was wäre in dem fall das dies 3 jahre lang geschiet,
die person in die PKV wechselt und anschließend (z.B. aus
zeitgründen) nicht mehr schafft in der nebenbeschäftigung
soviel zu verdienen das die grenze überschritten wird.
Dann ist er in der PKV bis er wieder abhängig beschäftigt wird und damit die Pflichtversicherung wieder eintritt.
Hallo,
„alles in allem müßte jemand also mit seinem angestellten gehalt und zusätzlich seiner nebenbeschäftigung die 48 tausender grenze überschreiten und dies auch noch 3 jahre lang… was wäre in dem fall das dies 3 jahre lang geschiet, die person in die PKV wechselt und anschließend (z.B. aus zeitgründen) nicht mehr schafft in der nebenbeschäftigung soviel zu verdienen das die grenze überschritten wird.“
das stimmt so leider nicht - es zählt nur das Einkommen aus der Arbetnehmertätigkeit für diese 3-Jahres-Frist.
Gruß
Czauderna
vielen dank an alle, die antworten waren konkret die, die ich gesucht hatte.
dann muß man wohl an anderer ecke versuchen einsparungen zu machen um das maximum rauszuholen.
evtl. vielleicht besser so nicht am falschen ende zu sparen.
mit freundlichen grüßen