Brutto-/Nettoinvestition

Schreib am Dienstag Prüfung in VWL und ich check da was nich so ganz.
Ich hoff die Frage is nich zu blöd, aber ich studiere eigentlich gar nicht Wirtschaft. Is nur ein Wahlfach :wink:

Ich hab hier die Aufgabe:
Bruttoinvestitionen in einem Jahr sind 320, Ersatzinvestition sind 200. Zu berechnen ist Nettoinvestition, Abschreibung und Kapitalbestand.

Nettoinv= Brutto - Ersatzinvestition
Netto= 120

Abschreibung= Brutto - Netto
Abschreibung= 200

Soweit passt das oder?

Meine Frage jetzt. Wie berechne ich denn den Kapitalbestand?! Ich hab da irgendwie keine Formel, nur „Kapitalbestand + Nettoinvestition während des Jahres = Kapitalbestand“ Häää?

Und bei einer anderen Aufgabe muss ich die Abnutzung für Abschreibung (Afa) berechnen. Ist das die gleiche Formel wie die für die Abschreibung?

Wäre echt super wenn mir jemand helfen könnte! Danke!

Schreib am Dienstag Prüfung in VWL und ich check da was nich
so ganz.
Ich hoff die Frage is nich zu blöd, aber ich studiere
eigentlich gar nicht Wirtschaft. Is nur ein Wahlfach :wink:

gute Wahl!

Ich hab hier die Aufgabe:
Bruttoinvestitionen in einem Jahr sind 320, Ersatzinvestition
sind 200. Zu berechnen ist Nettoinvestition, Abschreibung und
Kapitalbestand.

Nettoinv= Brutto - Ersatzinvestition
Netto= 120

Abschreibung= Brutto - Netto
Abschreibung= 200

Soweit passt das oder?

sieht guuuut aus :wink:

Meine Frage jetzt. Wie berechne ich denn den Kapitalbestand?!
Ich hab da irgendwie keine Formel, nur „Kapitalbestand +
Nettoinvestition während des Jahres = Kapitalbestand“ Häää?

Investitionen und Abschreibungen sind Ströme, also Änderung von Bestandsgrößen, Kapitalbestand ist eine Bestandsgröße (irgendwie sagt der Name das ja auch). Den kann man also gar nicht aus den bisherigen Angaben über Stromgrößen berechnen - allenfalls lässt sich die Änderung des Kapitalbestands angeben, also die Nettoinvestition.

Und bei einer anderen Aufgabe muss ich die Abnutzung für
Abschreibung (Afa) berechnen. Ist das die gleiche Formel wie
die für die Abschreibung?

Im Einkommenssteuerrecht sind die Begriffe Abschreibung und AfA synonym. Allerdings gibt es handelsrechtlich mehrere Arten von Wertminderung (von Anlagegütern), und nur die planmäßige Abschreibung heisst da AfA. Ist also kein dicker Unterschied.

Wäre echt super wenn mir jemand helfen könnte! Danke!

Schönen Sonntach, viel Erfolg!
scionescire

Super!

Vielen lieben Dank!!