Brutto- oder Netto-Gehalt im Arbeitsvertrag?

Hallo!

Gibt es rechtliche Vorschriften, ob in einem Arbeitsvertrag das Gehalt in Netto oder Brutto angegeben werden muß?

Viele Grüße,
Marina

hallo marina,

wie sollte das netto-gehalt denn angegeben werden können? deine abzüge können sich doch unabhängig von deiner arbeitssituation täglich ändern.

es geht nur die angabe des brutto-gehalts!

gruß
ann

hi marina,

nein es gibt keine regelung.

i.d.r. sind verträge frei
aushandelbar und in der gestaltung,
durch nichts, eingeschränkt, sofern
die inhalte sich in legalem rahmen
bewegen.

bei einem arbeitsvertrag ein nettogehalt
anzugeben ist äußerst umständlich, für
den arbeitgeber, da das bruttogehalt
jederzeit schwanken kann.

cu
alex

Irrtum !
hallo Ann,

wie sollte das netto-gehalt denn angegeben werden können?

so z.B. XX EUR/h netto

deine abzüge können sich doch unabhängig von deiner
arbeitssituation täglich ändern.

Kann irgendwie zurückgerechnet werden, notfalls im Try-n-Errorverfahren.

es geht nur die angabe des brutto-gehalts!

falsch,
und ich muss es wissen, denn ich hatte nämlich schon mal einen solchen*.
Du glaubst nicht, wie froh ich war, dass ich mir die Steuerfreibeträge nicht hab eintragen lassen.

Ciao maxet.
* so richtig für 8h/d, den ganzen Monat und es waren mehr als 400 EUR/Monat

Hallo, es mag rechtlich möglich sein, aber ich halte es für absolutren nonsens…
Allein durch die tatsache dass nicht jeder Monat gleich viele Arbeitstage hat, damit der lohn und der steuersatz (und das ist das Entscheidende) schwankt, müsste jedesmal rumgerechnet werden…

Ferner drängt sich die Frage auf, was passiert, wenn ein vorher verheirater AN sich scheiden lässt, bzw. ein lediger heiratet?!

Als verheirater kann ich mir doch auch irgendwie die lohnsteuerklasse wählen. Was passiert, wenn ich da zugunsten meines lebenspartner auf einmal die 5 statt vorher der 3 (sind es 3 und 5, ich kenn mich nicht so aus, aber es dürfte klar sein, was ich meine) wähle, wird der Arbeitgeber brav doppelt so tief in seine tasche greifen?! Als Gemeinsamveranlagter und Hauptverdiener hole ich mir das geld dann doch auch noch vom finanzmat wieder…

Schwer vorstellbar…

Greetz, Bommel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Brutto oder Netto?
Zunächt herzlichen Dank für Eure Antworten!

Es geht im Grunde darum, daß mein Chef nun zwei Angestellte eingestellt hat und für beide montlich je 1.200 EUR netto bezahlen will. Diesen Betrag will er eben auch im Arbeitsvertrag stehen haben.

Mir persönlich als Sekretärin und als diejenige die sich mit dem Papierkram rumärgern muß, wäre der Brutto-Betrag wesentlich lieber, davon abgesehen kenne ich es auch garnicht anders…

Immer diese Extrawürste… *grummel*

Ich danke Euch und wünsche noch einen schönen Tag!
Marina

Hallo,
unklug von deinem Chef.
Stell dir vor, die Krankenkassenbeiträge, die Rentenversicherungs-
beiträge usw. erhöhen sich - vielleicht sogar auch die Steuerklasse,
im Extremfall in Klasse VI.
Das zahlt dann alles der Arbeitgeber - der Arbeitnehmer erhält
ja seine vertraglich vereinbarten 1200,00 €.

Gruss

Günter

Nicht nur das…

er sollte sich auch fragen ob das vom personellen Mehraufwand für die Berechnung wirtschaftlich ist.

Gruß Ivo

Hallo Günter!

Ja, das sind ja auch meine Bedenken. Ich werde nochmal versuchen ihn zu überzeugen. Wäre halt schön gewesen, wenn Brutto-Angaben irgendwo gesetzlich festgeslegt wären, dann könnte ich ihm einfach den Paragraphen nennen und fertig. *lach*

Danke nochmal für die Hilfe!
Marina

Und jede Krankenkasse hat einen anderen Beitrag
Hallo,

sogar sehr unklug - da erhöht die Kasse A den Beitrag und dann?

Sehr sehr unsinnig!

Wendy

Hallo Moose,

dein Chef weiss aber schon, dass er nicht nur deinen Netto-/Auszahlbetrag zahlen muss, sondern auch all seine Arbeitgeberanteile und sonstigen Lohnnebenkosten, oder ?

Kopfschüttelnden Gruß
Carolin

Hi,

wie sollte das netto-gehalt denn angegeben werden können?

so z.B. XX EUR/h netto

da darf wohl vermutet werden, dass Du brutto für netto gearbeitet hast.

Kann irgendwie zurückgerechnet werden, notfalls im Try-n-Errorverfahren.

Der Lohnbuchhalter, der sowas rückwärts rechnet, muss erst noch geboren werden. Ich stelle mir das gerade vor: 13,2 % SV vom Brutto sind ähm ungefähr ein Siebtel, also vielleicht ein Sechstel, das ich auf das Netto draufschlagen muss, dann mach ich das Gleiche mit 9 % wegen der Arbeitslosenversicherung, also ein Elftel - oder besser ein Zwölftel? oder doch den biblischen Zehnten? - drauf, dann nochmal mit den neuen Werten in die KV - Herr, lass Hirn regnen.

Gruß Ralf

Hallo!

Danke für Eure Antworten.

Selbstverständlich weiß mein Chef, daß Abgaben zu leisten sind. Er ist ja nicht blöd, sondern nur manchmal ein bischen unüberlegt. *lach*

MIR ist es klar, daß es unsinnig ist! ICH bin diejenige, die die Steuern und Abgaben berechnen muß und im Endeffekt die Arbeit damit hat! Daher wäre es mir lieb gewesen wenn ich ihn auf eine Gesetzesstelle hätte hinweisen können. Da es die aber anscheinend nicht gibt werde ich wohl Überzeugungsarbeit leisten müssen.

MIR ist es komplett klar, daß die Eintragung des Nettolohns nicht sinnvoll ist. Jetzt muß ich das nur noch meinem Chef klarmachen. Er ist ein super Praktiker, aber von Papierkram hat er einfach keine Ahnung.

Danke nochmal!
Marina

Servus Ralf,

den Buchhalter gibts schon zu Tausenden. Er gibt an einer Stelle eine Option ein, und den Rest rechnet der Rechner.

Ob die Kunst der Hochrechnung Netto>>Brutto heute noch in Berufsschulen geübt wird, weiß ich nicht. Anfang der 1990er Jahre war das Stoff für jeden Azubi: Im Ansatz geht es darum, von einer Schätzung über Iteration der „eigentlichen“ Brutto>>Netto-Abrechnung und Anpassung nach den gefundenen Differenzen zum Ergebnis zu kommen. Fast unabhängig von der Qualität der ersten Schätzung landet man nach etwa vier Wiederholungen beim richtigen Ergebnis.

Nettolohnvereinbarungen waren überall dort, wo der Arbeitnehmer sich nicht mit dem ganzen Abzugsritual beschäftigen wollte, etwa Pizzabäckern und Hilfskräften im nicht tarifgebundenen Trockenbau und dergleichen, lange Zeit Gang und Gäbe.

Woraus man nicht schließen kann, inwieweit diese juristisch tragfähig sind. Aber das umgekehrte Argument „geht nicht, also gibts nicht“ funktioniert jedenfalls nicht.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Der Lohnbuchhalter, der sowas rückwärts rechnet, muss erst
noch geboren werden.

Steuerlich gibt es eine Formel dafür (die ich irgendwo in einer Kiste verstaut habe) - aber wen interessiert das in heutigen Zeiten!

Die SV kann man vorher rausrechnen…

LG
Guido

Hi Martin,

Aber das umgekehrte Argument „geht nicht, also gibts nicht“ funktioniert jedenfalls nicht.

von „geht nicht“ war auch keine Rede. Die Herren Berufsschullehrer, die sich solchen Hirnriss ausdenken, könnten wir demnächst ja mal mit einer Steuerklassenänderung im laufenden Jahr wg. Kinderfreibetrag plus einem zusätzlichen Steuerfreibetrag w, erhöhter Fahrtkosten beglücken, dann schaun mer mal, wer hier noch von unten her iteriert, anstatt zur Tabelle zu greifen.

Gruß Ralf

Sozialabgaben müssen stimmen!
Hi Marina,

Daher wäre es mir lieb gewesen wenn ich ihn auf eine Gesetzesstelle hätte hinweisen können.

Du könntest ihn auf den Ärger hinweisen, den er sich einhandelt, wenn bei der Berechnung der Sozialabgaben auch nur der kleinste Fehler passiert.

Gruß Ralf

Hi Ralf!

Ich denke, ich werde ihn überzeugen können. Hab mir am Wochenende ein paar gute (von Euch „gesponsorte“) Argumente zurechtgelegt und werde die Sache nachher nochmal ansprechen.

Danke!
Marina

falsch geraten!
HAllo dranbeldier (bist du geborener Leipziger ?)

wie sollte das netto-gehalt denn angegeben werden können?

so z.B. XX EUR/h netto

da darf wohl vermutet werden, dass Du brutto für netto
gearbeitet hast.

ganz falsche Unterstellung. Es lief alles ganz normal mit SV-Anmeldung (hab ich fein säuberlich abgeheftet), Lohnzettel von Frau DATEV und einen schicken Anhang für die Lohnsteuerkarte am Jahresende.

Kann irgendwie zurückgerechnet werden, notfalls im ::Try-n-Errorverfahren.

Der Lohnbuchhalter, der sowas rückwärts rechnet, muss erst
noch geboren werden.

Ich kann sicher den Steuerberater meiner Ex-Fa. ermitteln, falls Bedarf besteht.

Ciao maxet.

Theorie und Praxis…
Hi Ralf!

von „geht nicht“ war auch keine Rede. Die Herren
Berufsschullehrer, die sich solchen Hirnriss ausdenken,

den denken sich kaum die Lehrer aus!

könnten wir demnächst ja mal mit einer Steuerklassenänderung
im laufenden Jahr wg. Kinderfreibetrag plus einem zusätzlichen
Steuerfreibetrag w, erhöhter Fahrtkosten beglücken, dann
schaun mer mal, wer hier noch von unten her iteriert, anstatt
zur Tabelle zu greifen.

Abgesehen davon, dass mir auch das keine Angst machen würde…

In der heutigen Zeit kenne ich kein Unternehmen mehr, das nicht zu irgendeiner Software (oder einem Dienstleister, der irgendeine Software benutzt) greift, wenn es um die Abrechnung geht. Und ich glaube nicht, dass sich eine Software verkauft, die dieses Feature nicht abdeckt (da einzelne Nettobestandteile nicht ungewöhnlich sind)!

Allerdings finde auch ich es ziemlich dämlich, eine Nettovereinbarung zu schließen (ist ja kaum teurer, wenn man von StKl. III in StKl. V wechselt)…

LG
Guido