Hallo,
ich habe eine Frage aus der Praxis:
Bei den diversen Lohnsteuerrechnern (z.B. beim Finanzministerium) wird immer der Bruttoarbeitslohn (jährlich oder monatlich) in der Eingabemaske verlangt. Es gibt meist noch Felder, wo Freibeträge eingetragen werden können.
Wie sieht es denn mit einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung aus? Muss man diesen Betrag vor der Eingabe in den Rechner vom Bruttolohn abziehen, wenn man sich zum Beispiel den Faktor für das Faktorverfahren ausrechnen lassen will?
Danke schonmal.