Bruttoeinnahmen < 17500 € => trotzdem EÜR?

Hallo zusammen,

das Finanzamt fordert von einem Einzelunternehmer mit Bruttoeinnahmen unter 17.500 € die Anlage EÜR für die Einkommensteuererklärung nach. Im ElsterFormular, Anlage G, steht geschrieben, dass hier keine EÜR erforderlich ist.

Kann der Einzelunternehmer dagegen widersprechen, um sich diesen Aufwand zu sparen, oder liegt es im Ermessen des Finanzamtes, eine EÜR einzufordern?

Leider konnte ich weder im EStG noch hier im Forum dazu etwas finden. Daher würde mir ein Link mit passender Erklärung schon ausreichen :smile:

Danke & viele Grüße
Morjo

Servus,

falls den Steuererklärungen z.B. gar keine Überschussrechnung oder eine eher katastrophale Überschussrechnung beigefügt war, kann im Rahmen der Prüfung der Steuererklärungen alles angefordert werden, was zur Aufhellung und Klärung des Sachverhalts dienlich ist, solange der damit verbundene Aufwand nicht in einem groben Missverhältnis zu Ziel und Ergebnis stehen.

Falls schon ordentlich gegliederte und nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt worden sind, könnte sich der StPfl eventuell auf das Gleichbehandlungsgebot aus dem GG berufen, müsste es in diesem Fall allerdings zuerst bis zur Klage und dann mit dieser Klage durch alle Instanzen schaffen. Ein Aufwand, der denjenigen, der für die Übertragung der Werte aus der ohnehin erstellten Überschussrechnung in das Formular notwendig ist, um einige Zehnerpotenzen übersteigt.

Schöne Grüße

MM

Auf der Anleitung der Anlage EÜR steht:
„Wenn Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 EUR liegen, wird es nicht beanstandet, wenn Sie an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung
beifügen.“

Daran hat sich das Finanzamt zu halten.

Eine Anlage EÜR ist nicht erforderlich, eine EÜR oder GuV aber schon.