Hallo,
nehmen wir mal an Herr X hat letztes Jahr eine kleine Wohnung geerbt und muß jetzt die
Nebenkostenabrechnung für 2006 machen. Er ist völliger Neuling auf
diesem Gebiet.
Angaben zur Wohnung:
in einem Wohnblock mit Hausverwaltung. Diese nimmt die alle Kosten
auf und legt sie Anteilig auf die Besitzer um.
Heizung komt über Fernwärme und Warmwasser über
Durchlauferhitzer,also Strom. Diese Posten übernimmt der Mieter.
Wassergeld wird auch anteilig auf die Wohnungen umgelegt.
Nun zu meiner Frage:
In dem Mietvertrag ist eine Bruttokaltmiete ohne Heizung und
Warmwasser vereinbart.
Da der Gesamtwasserverbrauch ja nie konstant ist, und im
Wirtschaftsplan für 2007 schon mit 20 ?,- Mehrverbrauch gerechnet wird, weiss
er nicht, wie dieser Posten verrechnet wird.
Ist bei BKM das Wasser komplett enthalten?
Habt er bei Anstieg des Verbrauchs Pech gehabt?
Was wäre eine Vorgehensweise?
Eventuell liegt da ein Denkfehler/Verständnisproblem vor:
In dem Mietvertrag ist eine Bruttokaltmiete ohne Heizung und Warmwasser vereinbart.
Ist bei BKM das Wasser komplett enthalten?
Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete zuzüglich der ‚kalten‘ Betriebskosten iSv Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung (seit 2001 ersetzt durch Betriebskostenverordnung). Sie wird auch als Teilinklusivmiete bezeichnet.
Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, so wird über die kalten Betriebskosten nicht abgerechnet. Über die Kosten für Heizung und Warmwasser ist dagegen gesondert abzurechnen.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Da der Gesamtwasserverbrauch ja nie konstant ist, und im Wirtschaftsplan für 2007 schon mit 20 ?,- Mehrverbrauch gerechnet wird, weiss er nicht, wie dieser Posten verrechnet wird.
Bei einer BKM gar nicht - hier würden die tatsächlich entstandenen Kalt-Wasserkosten (Frisch-/Abwassergebühren) sowieso nicht umgelegt werden können, da in der Kaltmiete enthalten.
Ggfs wären gestiegene Kosten nur über eine Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete aufzufagen.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/frage.phtml?cod…
Grundsätzlich ist auch nicht nach Wirtschaftsplan sondern nach tatsächlich entstandenen Betriebskosten abzurechen. Da die tatsächlichen Kosten für 2007 erst nach dem 31.12.2007 abschliessend ermittelt werden können bzw. aus der Hausgeldabrechnung 2007 entnommen werden können, kann auch erst danach die entsprechende Betriebskostenabrechnung an den Meiter erfolgen.
Also ggfs. nochmal den Mietvertrag genau prüfen,
Hier ein „Vergleichs-Muster“ mit Betriebskosten-Aufstellung, Betriebskosten-Verordnung
http://www.das-rechtsportal.de/NR/rdonlyres/8E822B28…