Um Kindergeld zu erhalten und über die Eltern Krankenversichert sein zu können, muss das jährliche Bruttoverdienst in diesem jahr unter knapp 8000 Euro liegen.
Soweit ich weiß zählen zu dieser Grenze nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch Kapitaleinnahmen (im Prinzip alles, für das Abgeltungssteuer anfallen könnte). Korrekt?
Können von diesen Einnahmen auch Verluste, z.B. aus Wertpapiergeschäften abgezogen werden, wie es in der Einkommenssteuer möglich ist?
In einem Beispiel wären dann mit
5000 EUR Einkommen
5000 EUR Kapitalerträge aus Wertpapieren, Festgeldanlage, etc.
-3000 EUR Verluste aus Wertpapiergeschäften
= 7000 EUR Bruttoverdienst
?
Gruß und Danke für die Antworten,
Frederic