Bruttoverdienst für Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten und über die Eltern Krankenversichert sein zu können, muss das jährliche Bruttoverdienst in diesem jahr unter knapp 8000 Euro liegen.

Soweit ich weiß zählen zu dieser Grenze nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch Kapitaleinnahmen (im Prinzip alles, für das Abgeltungssteuer anfallen könnte). Korrekt?

Können von diesen Einnahmen auch Verluste, z.B. aus Wertpapiergeschäften abgezogen werden, wie es in der Einkommenssteuer möglich ist?

In einem Beispiel wären dann mit

5000 EUR Einkommen

5000 EUR Kapitalerträge aus Wertpapieren, Festgeldanlage, etc.

-3000 EUR Verluste aus Wertpapiergeschäften

= 7000 EUR Bruttoverdienst

?

Gruß und Danke für die Antworten,

Frederic

nein, die Verluste aus Veräusserungen werden nicht abgezogen!

Lia

Hey,

für die einkunftsgrenze des kindergeldes ist nicht der bruttobetrag, sondern die einnahmen (bruttolohn) abzüglich der werbungskosten (mindestens pauschbetrag in höhe von 920 eur) maßgeblich.

wenn zusätzlich einkünfte aus kapitalvermögen vorliegen, dann können hierbei prinzipiell auch veräußerungsverluste berücksichtigt werden.
um dies im konkreten fall genau sagen zu können, fehlen allerdings einige angaben, z.b. welche art von wertpapieren (aktien, festverzinsliche…), wann wurden diese angeschafft/verkauft.
die regeln zur ermittlung des einkommens beim kindergeld entsprechen weitestgehend denen zur ermittlung des einkommens für die einkommensteuer

Hallo,

Um Kindergeld zu erhalten und über die Eltern Krankenversichert sein zu können, muss das jährliche Bruttoverdienst in diesem jahr unter knapp 8000 Euro liegen.

Für das Kindergeld zählt das zu versteuernde Einkommen (Das Brutto kann also deutlich höher liegen). Für die kostenlose Familienversicherung sieht es mit 8.000€ schon Essig aus. Da liegt die Grenze bei 365€ im Monat (400€ bei 400€ Job).

Soweit ich weiß zählen zu dieser Grenze nicht nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch Kapitaleinnahmen (im Prinzip alles, für das Abgeltungssteuer anfallen könnte). Korrekt?

Ja.

Können von diesen Einnahmen auch Verluste, z.B. aus Wertpapiergeschäften abgezogen werden, wie es in der Einkommenssteuer möglich ist?

Ja. Aber es wäre in der Tat interessant, wie die Verluste entstanden sind.

In einem Beispiel wären dann mit
5000 EUR Einkommen
5000 EUR Kapitalerträge aus Wertpapieren, Festgeldanlage,
etc.
-3000 EUR Verluste aus Wertpapiergeschäften
= 7000 EUR Bruttoverdienst

Wenn man mal davon ausgeht, dass das Einkommen Bruttoeinkommen (aus einem Ausbildungsverhältnis?) darstellen soll, dann können noch mindestens die Werbekostenpauschale von 1.000€ (2011) und bei den kapitalerträgen außerdem der Sparerfreibetrag in Höhe von 801€ abgezogen werden. Daneben noch die Beiträge zur Sozialversicherung.
Wie nun genau die Krankenversicherung rechnet, ist mir nicht ganz klar. Schließlich könnte man durch die Krankenkassenbeträge wieder unter die 365/400€-Grenze kommen. Sicher zählt da dann das Brutto.
Da könnte man nochmal im Versicherungsbrett fragen, falls sich hier keiner dazu äußert.

Grüße

Um Kindergeld zu erhalten …, muss das jährliche Bruttoverdienst in diesem jahr unter knapp 8000 Euro liegen.

Für das Kindergeld zählt das zu versteuernde Einkommen (Das
Brutto kann also deutlich höher liegen).

Falsch.
Gesamt(!)brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten.
plus sonstige Einkünfte (auch steuerfreie).

Bei Kapitalerträgen nur das, was über 801 € liegt.

Gruß JK