BSG-Urteil endgültig?

Hallo cmd.dea,

ach tut deine Antwort gut. *hüpf*

Jedes Urteil kann verfassungsrechtlich bedenklich sein.

daher, weil auch von einem rechtskundigen letzlich nicht verlangt werden kann, alles zu wissen. Es gibt auch so viele Gesetze und Verknüpfungen verschiedener Gesetze, dass es nicht verwerflich ist, nicht alles berücksichtigt zu haben. Ist ja teilweise schier unüberschaubar. Zwar schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber Unwissenheit auch nicht vor Fehlurteilen :wink:
Richter haben da halt einen besseren Schutz, wenn sie sich irren. (Bitte nicht falsch verstehen, ist doch aber so. Die sind ja auch nur Menschen, und Menschen können Fehler machen.)

Das sind sie, solange sie nicht von einer höheren Instanz
aufgehoben werden.

Und die ist in diesem Fall halt nur das BVerfG.

In Deutschland werden aber nicht alle Urteile automatisch
überprüft, weil erstens diese Arbeit niemand bewältigen könnte

Naja, es gibt genug überflüssige und wirklich unnötige Verwaltung. Warum sollte das mit genug Manpower nicht gemeistert werden können?
Schließlich handelt es sich hier nicht um die Kontrolle von Bauvorschriften, sondern das höchste Gut unseres Staates - der Verfassungskonformität -.

und zweitens den Gerichten grundsätzlich zugesprochen wird,
Urteile fällen zu können.

Die aber, wie wir festgestellt haben, auch nicht verfassungskonform ausfallen können.

Aber: Es kann jeder, der meint dass ein Urteil, welches für
und gegen ihn wirkt, falsch ist oder gegen Verfassungsrecht
verstößt dieses geltend machen und dann wird das Urteil
überprüft und ggf. aufgehoben. Deine Sorge ist also
unbegründet. Jeder kann seine Urteile prüfen lassen.

Wenn er resigniert, oder ihm das Geld ausgeht, oder er keinen Anwalt findet der ihn vertritt, ist es vorbei.
Aber jetzt bitte nicht das Argument, wenn er keinen Anwalt findet, hat es auch keine Aussicht auf Erfolg. Denn das hängt ja u. U. von den Kompetenzen des Anwalts oder dessen Einschätzung von der finanz. Leistungsfähigkeit seines Mandanten ab.

Weil niemand der Auffassung ist, dass grundsätzlich alle
Urteile immer automatisch überprüft werden sollen.

Ich bin wirklich keine Verfechterin von staatlicher Kontrollwut. Die gibt es in weitaus unwichtigeren Dingen viel zu viel und ich fühle mich in einigen Bereichen sogar fast schon entmündigt. (Z.B. nächtliche, wirklich unnötige rote Ampeln)

Wenn aber unsere Verfassung so hoch gehalten wird, und auch durchaus bekannt (und verständlich) ist, dass es hin und wieder Urteile gibt, die nicht verfassungskonform sind, was spricht dann dagegen, genau hier ein besonderes Augenmerk darauf zu werfen, um die so hochgehaltenen Rechte zu gewährleisten?

Mag ja sein, dass ich das zu eng sehe. Aber wieviel Gelder werden für Mist verschwendet, wieviel Regulierungswut besteht schon, die man abbauen könnte? Bei der Prüfung auf das hochgehaltene Grundgesetz wird aber auf das Individuum, statt auf die Gemeinschaftsinteressen abgestellt. So ganz verstehe ich das nicht.

Heißt es doch übersetzt:
Fühlt sich eine betroffene Person nicht benachteiligt und drängt nicht explizit auf die Klärung durch höchste Ebene (BVerfG), lassen wir auch verfassungswidrige Urteile zu. Seltsame Logik für mich.

Die
Gerichte machen ihre Arbeit gut genug und wer sich selbst
benachteiligt fühlt, kann das nächsthöchste Gericht anrufen.

Siehe oben und meistens machen die Gerichte ihre Sache auch gut, aber eben nicht immer :wink:

Ok, ich bin halt kein Jurist, sondern nur ein Bürger mit anscheinend abartigen Vorstellungen. Aber aüßern und zur Diskussion stellen darf ich sie wenigstens. Darüber bin ich froh!! Nicht überall kann man das ungestraft tun. Da handelt man sich u. U. mehr als erboste Kommentare von Forenusern ein :wink:

Marion

Ich habe von oben nach unten alles weggelöscht, was sich nicht
direkt auf meinen Artikel bezog. Übrig blieb:

Und Ende.

Sicher??? Jeder, der lesen kann, kann leicht feststellen, dass dem nicht so ist :wink:

Naja zumindest die Dinge, die durch konkrete Fragen unangenehm wurden, hast du ignoriert. Ich bin schon auf dich eingegangen, aber vielleicht nicht in der Form, die dir ein leichtes Gegenspiel boten?
Du hast doch geantwortet, ohne wirklich an meiner Meinung oder an einer Diskussion interessiert zu sein, sonst wärst du nämlich auf meine Antworten, bzw. Gegenfragen nach deiner Vorstellung welche Leistungen für diese Leute angemessen sind, eingeganen. bist du aber nicht!

Kann es sein, dass du mein Posting nur dazu genutzt hast mal wieder einen tollen Spruch abzulassen?

Und das hier von mir:

Geiles Argument!! Gefällt mir!

hast du auch gelöscht? Ok. Warum antwortest du dann überhaupt auf meine Postings, wenn du sogar das löscht und als unwichtig deklarierst, wo ich dir recht gebe?

Und überhaupt, antwortest du mir, weil du mich ernst nimmst?
Warum gehst du auf meine Postings überhaupt ein?
Damit du deine tolle Meinung kund tun kannst und dann sowieso jegliche argumentatorische Diskussion abbrichst?

Also nur was dagegenhalten, aber keine Gegenfragen beantworten, weil sie eh unwichtig sind?? Oder gar weil die Fragen zu konkret sind und du keine Antwort darauf weißt?

Warum antwortest du nicht auf meine konkreten Fragen? Weil es dafür keine Antwort gibt, oder weil ich vielleicht doch nicht ernst genug zu nehmen bin um darauf einzugehen?

Da entstehen bei mir schon viele Fragezeichen:smile:

Es gibt viele Möglichkeiten sich aus einem **selbstgesuchten Dialog zu entziehen. Du schmetterst unangenehme Fragen einfach damit ab, dass man angebilich!! nicht auf deine Äußerungen eingegangen ist.

Naja, du hast deinen Fanclub und er sei dir auch gegönnt! (Das ist ehrlich gemeint) Aber dem aufmerksamen Leser wird nicht entgehen, dass auch der ‚unantastbare Exc‘ manchmal einfach nur dagegen schießet und sich dann einfach fadenscheinig aus der weiteren Diskussion ausklinkt, wenn unangenehme konkrete Gegenfragen gestellt werden.

Nix für ungut, ich bin nicht nachtragend, aber eben auch kein Liebchen :wink:

Marion**

Ich habe von oben nach unten alles weggelöscht, was sich nicht
direkt auf meinen Artikel bezog. Übrig blieb:

Und Ende.

Sicher??? Jeder, der lesen kann, kann leicht feststellen, dass
dem nicht so ist :wink:

Echt? Deine Antwort bezog sich genau mit zwei Worten auf meinen Text, wobei ich ernsthafte Zweifel daran habe, daß diese tatsächlich eine Zustimmung darstellen sollten.

Stattdessen hast Du mir unterstellt, ich würde die Empfänger der Grundsicherung als faule Hunde betrachten und über die Ungerechtigkeit der Welt im allgemeinen und die Leistungen an erziehende Mütter im besonderen lamentiert.

Einen Bezug zu den von Dir (!) angeführten Urteilen kann ich da nicht erkennen.

Du hast doch geantwortet, ohne wirklich an meiner Meinung oder
an einer Diskussion interessiert zu sein, sonst wärst du
nämlich auf meine Antworten, bzw. Gegenfragen nach deiner
Vorstellung welche Leistungen für diese Leute angemessen sind,
eingeganen. bist du aber nicht!

Das wundert Dich? Schau Dich mal um, in welchem Brett wir uns befinden.

Und das hier von mir:

Geiles Argument!! Gefällt mir!

hast du auch gelöscht? Ok. Warum antwortest du dann überhaupt
auf meine Postings, wenn du sogar das löscht und als unwichtig
deklarierst, wo ich dir recht gebe?

Weil ich diese Bemerkung nicht ernstnehme und es wird Dir schwerfallen, mich davon zu überzeugen, daß das wirklich als Zustimmung gemeint war.

C.

Hallo

ach tut deine Antwort gut. *hüpf*

Wie schön :smile:

Jedes Urteil kann verfassungsrechtlich bedenklich sein.

daher, weil auch von einem rechtskundigen letzlich nicht
verlangt werden kann, alles zu wissen. Es gibt auch so viele
Gesetze und Verknüpfungen verschiedener Gesetze, dass es nicht
verwerflich ist, nicht alles berücksichtigt zu haben. Ist ja
teilweise schier unüberschaubar. Zwar schützt Unwissenheit vor
Strafe nicht, aber Unwissenheit auch nicht vor Fehlurteilen
:wink:

Das hat meist weniger mit Unkenntnis zu tun sondern mit Auslegungs- und Einschätzungsfragen. In vielen Bereichen trifft die Gerichte Entscheidungen darüber, wie sie eine Situation einschätzen, wie sie Gesetze auslegen (das will der Gesetzgeber auch so) und treffen Abwägungen welche der beteiligten Rechtsgüter hier oder dort wichtiger sind. Das Ergebnis von Rechtsstreitigkeiten steht entgegen der landläufigen Meinung nicht im Gesetz sondern beruht meist auf Einschätzungen (der Sachlage) und Abwägungen (der Rechtslage).

Das ist auch richtig so, führt aber dazu, dass man einfach anderer Meinung sein kann. Das ist im verfassungsrechtlichen Bereich häufig so. Da geht es einfach um unterschiedliche Sichtweisen und nicht um richtig oder falsch.

Richter haben da halt einen besseren Schutz, wenn sie sich
irren.

Und das ist auch verdammt gut so, weil sonst kein Mensch diesen Job machen würde.

Das sind sie, solange sie nicht von einer höheren Instanz
aufgehoben werden.

Und die ist in diesem Fall halt nur das BVerfG.

Nicht zwingend, ich meinte hier die „jeweils“ höher Instanz, LG, BGH oder BVerfG.

In Deutschland werden aber nicht alle Urteile automatisch
überprüft, weil erstens diese Arbeit niemand bewältigen könnte

Naja, es gibt genug überflüssige und wirklich unnötige
Verwaltung. Warum sollte das mit genug Manpower nicht
gemeistert werden können?

Weil die „Verwaltung“ keine Urteile auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen kann. Dazu bedarf es hochqualifizierter Juristen. Die Länder sträuben sich schon jetzt, jede weitere Richterstelle wegen der Kosten freizugeben, und nach Deiner Idee müsste wir die Stellen mindestens verdoppeln. Zudem: Wer sagt denn, dass diese Entscheidung dann richtig ist…

Schließlich handelt es sich hier nicht um die Kontrolle von
Bauvorschriften, sondern das höchste Gut unseres Staates - der
Verfassungskonformität -.

Und dazu gibt es ein gutes und funktionierendes System von Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde. Das hat kaum ein Land so wie wir.

und zweitens den Gerichten grundsätzlich zugesprochen wird,
Urteile fällen zu können.

Die aber, wie wir festgestellt haben, auch nicht
verfassungskonform ausfallen können.

Und daher gibt es obiges Überprüfungssystem.

Aber: Es kann jeder, der meint dass ein Urteil, welches für
und gegen ihn wirkt, falsch ist oder gegen Verfassungsrecht
verstößt dieses geltend machen und dann wird das Urteil
überprüft und ggf. aufgehoben. Deine Sorge ist also
unbegründet. Jeder kann seine Urteile prüfen lassen.

Wenn er resigniert, oder ihm das Geld ausgeht, oder er keinen
Anwalt findet der ihn vertritt, ist es vorbei.

Also, wenn er resigniert, dann tuts mir leid, aber das ist nicht auf Aufgabe des Staates.

Wenn ihm das Geld ausgeht, gibts Prozesskostenhilfe.

Und das er keinen Anwalt findet, ist angesichts der Marktsituation eher ein Witz.

Aber jetzt bitte nicht das Argument, wenn er keinen Anwalt
findet, hat es auch keine Aussicht auf Erfolg. Denn das hängt
ja u. U. von den Kompetenzen des Anwalts oder dessen
Einschätzung von der finanz. Leistungsfähigkeit seines
Mandanten ab.

s.o.

Ich bin wirklich keine Verfechterin von staatlicher
Kontrollwut. Die gibt es in weitaus unwichtigeren Dingen viel
zu viel und ich fühle mich in einigen Bereichen sogar fast
schon entmündigt. (Z.B. nächtliche, wirklich unnötige rote
Ampeln)

Wenn aber unsere Verfassung so hoch gehalten wird, und auch
durchaus bekannt (und verständlich) ist, dass es hin und
wieder Urteile gibt, die nicht verfassungskonform sind, was
spricht dann dagegen, genau hier ein besonderes Augenmerk
darauf zu werfen, um die so hochgehaltenen Rechte zu
gewährleisten?

Dass wir ein gut funktionierendes System haben und dass letztere Idee absolut nicht zu bezahlen wäre.

Mag ja sein, dass ich das zu eng sehe. Aber wieviel Gelder
werden für Mist verschwendet, wieviel Regulierungswut besteht
schon, die man abbauen könnte? Bei der Prüfung auf das
hochgehaltene Grundgesetz wird aber auf das Individuum, statt
auf die Gemeinschaftsinteressen abgestellt. So ganz verstehe
ich das nicht.

Weil es das Prinzip unserer Rechtsordnung ist, dass wir Rechte haben, die Individuen zustehen und daher von diesen auch individuell, aber auch nur individuell geltend gemacht werden können. Stell Dir mal vor, Du hast ein Verfahren geführt und auf einmal meint Herr Mayer doer irgendweine Verwaltung, dass er/sie das mal vor die nächste Instanz bringen möchte.

Nein, jeder kann seine Rechte prüfen lassen, aber auch nur er, und ich verstehe nicht ansatzweise, was daran ein Problem sein sollte.

Heißt es doch übersetzt:
Fühlt sich eine betroffene Person nicht benachteiligt und
drängt nicht explizit auf die Klärung durch höchste Ebene
(BVerfG), lassen wir auch verfassungswidrige Urteile zu.
Seltsame Logik für mich.

Nein, das ist vollkommen logisch. Da Urteile nur die beteiligten Parteien binden und die Betroffenen sich nicht benachteiligt fühlen, ist für mich nicht nachvollziehbar, wo hier ein Problem sein soll. Die Partei kann wenn sie will, das Urteil überprüfen lassen. Da sie es nicht will. so what!?

Die
Gerichte machen ihre Arbeit gut genug und wer sich selbst
benachteiligt fühlt, kann das nächsthöchste Gericht anrufen.

Siehe oben und meistens machen die Gerichte ihre Sache auch
gut, aber eben nicht immer :wink:

Und nochmal: Daher kann jeder seine Rechte hierbei auch geltend machen.

Gruß
Dea

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thx