Hallo cmd.dea,
ach tut deine Antwort gut. *hüpf*
Jedes Urteil kann verfassungsrechtlich bedenklich sein.
daher, weil auch von einem rechtskundigen letzlich nicht verlangt werden kann, alles zu wissen. Es gibt auch so viele Gesetze und Verknüpfungen verschiedener Gesetze, dass es nicht verwerflich ist, nicht alles berücksichtigt zu haben. Ist ja teilweise schier unüberschaubar. Zwar schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber Unwissenheit auch nicht vor Fehlurteilen 
Richter haben da halt einen besseren Schutz, wenn sie sich irren. (Bitte nicht falsch verstehen, ist doch aber so. Die sind ja auch nur Menschen, und Menschen können Fehler machen.)
Das sind sie, solange sie nicht von einer höheren Instanz
aufgehoben werden.
Und die ist in diesem Fall halt nur das BVerfG.
In Deutschland werden aber nicht alle Urteile automatisch
überprüft, weil erstens diese Arbeit niemand bewältigen könnte
Naja, es gibt genug überflüssige und wirklich unnötige Verwaltung. Warum sollte das mit genug Manpower nicht gemeistert werden können?
Schließlich handelt es sich hier nicht um die Kontrolle von Bauvorschriften, sondern das höchste Gut unseres Staates - der Verfassungskonformität -.
und zweitens den Gerichten grundsätzlich zugesprochen wird,
Urteile fällen zu können.
Die aber, wie wir festgestellt haben, auch nicht verfassungskonform ausfallen können.
Aber: Es kann jeder, der meint dass ein Urteil, welches für
und gegen ihn wirkt, falsch ist oder gegen Verfassungsrecht
verstößt dieses geltend machen und dann wird das Urteil
überprüft und ggf. aufgehoben. Deine Sorge ist also
unbegründet. Jeder kann seine Urteile prüfen lassen.
Wenn er resigniert, oder ihm das Geld ausgeht, oder er keinen Anwalt findet der ihn vertritt, ist es vorbei.
Aber jetzt bitte nicht das Argument, wenn er keinen Anwalt findet, hat es auch keine Aussicht auf Erfolg. Denn das hängt ja u. U. von den Kompetenzen des Anwalts oder dessen Einschätzung von der finanz. Leistungsfähigkeit seines Mandanten ab.
Weil niemand der Auffassung ist, dass grundsätzlich alle
Urteile immer automatisch überprüft werden sollen.
Ich bin wirklich keine Verfechterin von staatlicher Kontrollwut. Die gibt es in weitaus unwichtigeren Dingen viel zu viel und ich fühle mich in einigen Bereichen sogar fast schon entmündigt. (Z.B. nächtliche, wirklich unnötige rote Ampeln)
Wenn aber unsere Verfassung so hoch gehalten wird, und auch durchaus bekannt (und verständlich) ist, dass es hin und wieder Urteile gibt, die nicht verfassungskonform sind, was spricht dann dagegen, genau hier ein besonderes Augenmerk darauf zu werfen, um die so hochgehaltenen Rechte zu gewährleisten?
Mag ja sein, dass ich das zu eng sehe. Aber wieviel Gelder werden für Mist verschwendet, wieviel Regulierungswut besteht schon, die man abbauen könnte? Bei der Prüfung auf das hochgehaltene Grundgesetz wird aber auf das Individuum, statt auf die Gemeinschaftsinteressen abgestellt. So ganz verstehe ich das nicht.
Heißt es doch übersetzt:
Fühlt sich eine betroffene Person nicht benachteiligt und drängt nicht explizit auf die Klärung durch höchste Ebene (BVerfG), lassen wir auch verfassungswidrige Urteile zu. Seltsame Logik für mich.
Die
Gerichte machen ihre Arbeit gut genug und wer sich selbst
benachteiligt fühlt, kann das nächsthöchste Gericht anrufen.
Siehe oben und meistens machen die Gerichte ihre Sache auch gut, aber eben nicht immer 
Ok, ich bin halt kein Jurist, sondern nur ein Bürger mit anscheinend abartigen Vorstellungen. Aber aüßern und zur Diskussion stellen darf ich sie wenigstens. Darüber bin ich froh!! Nicht überall kann man das ungestraft tun. Da handelt man sich u. U. mehr als erboste Kommentare von Forenusern ein 
Marion
