Hallo,
Verfassungsrecht ist für Laien ja sehr schwierig zu verstehen.Ich begrüße natürlich, dass Behinderte erwachsene den vollen Regelsatz bekommen.
Das SGB XII hat die selben Regelbedarfsstufen wie das SGB II. Siehe verlinktes Dokument. Erwachsene Unter 25 J. bekommen jedoch einen geringeren Regelsatz nach Bedarfsstufe 3.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
Wäre dies dann analog auch auf das SGB II übertragbar?
Falls nein, warum nicht?
Nur am Rechtskreis XII oder II kann es ja nicht liegen, da die Definitionen der Bedarfsstufen ja auf „erwachsene leistungsberechtigte Person“ abstellt und die Regelbedarfsstufen in beiden Büchern identisch sind.
Ich verstehe eh nicht, warum erwachsene U25 weniger bekommen. Diese Altersgrenze erscheint mir willkürlich. Erwachsen ist erwachsen.