BSV - WoP und Arbeitnehmersparzlg

Hallo zusammen,

wie wird die WoP und die Arbeitnehmersparzulage bei einem Bausparvertrag berechnet?

Ich gehe mal davon aus, dass dort die deutsche Zinsmethode zur Anwendung kommt (30/360), oder gibt es die vollen Prämien zu 100 % auf den Betrag der im Dezember auf dem Bausparkonto liegt?

Danke und Grüße

Alex

Hallo,

wie wird die WoP und die Arbeitnehmersparzulage bei einem
Bausparvertrag berechnet?

der prozentuale Anteil der eingezahlten Summe im Jahr bis zu einer Obergrenze. s. google

Ich gehe mal davon aus, dass dort die deutsche Zinsmethode
zur Anwendung kommt (30/360), oder gibt es die vollen Prämien
zu 100 % auf den Betrag der im Dezember auf dem Bausparkonto
liegt?

Zinsen? Das hat hier nix zu suchen!
Auch ist der Gesamtbetrag im Vertrag egal.

Gruß
Granini

Hallo,

wie wird die WoP und die Arbeitnehmersparzulage bei einem
Bausparvertrag berechnet?

der prozentuale Anteil der eingezahlten Summe im Jahr bis zu
einer Obergrenze. s. google

Ich gehe mal davon aus, daß dort die deutsche Zinsmethode
zur Anwendung kommt (30/360), oder gibt es die vollen Prämien
zu 100 % auf den Betrag der im Dezember auf dem Bausparkonto
liegt?

Zinsen? Das hat hier nix zu suchen!

Doch - die Zinsen zählen als Einzahlung und werden damit grundsätzlich mit Wohnungsbauprämie bezuschußt.

Auch ist der Gesamtbetrag im Vertrag egal.

Nicht immer: Wenn bestimmte Höchstbeträge im Guthaben überschritten sind, werden weitere Zahlungen nicht mit WoP bezuschußt. Meist ist das die Bausparsumme, die durch das Guthaben nicht überschritten werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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zur Anwendung kommt (30/360), oder gibt es die vollen Prämien
zu 100 % auf den Betrag der im Dezember auf dem Bausparkonto liegt?

Viel einfacher: Gefördert wird der Sparbeitrag des Kalenderjahres. Also wird nur nachgesehen, was eingezahlt wurde. Das Guthaben aus den Vorjahren ist für die Sparzulage und die WoPrä uninteressant.

Ergänzung
Noch ein Hinweis: Für die Berechnung der WoP werden sowohl die eigenen Einzahlungen und die Zinsen als Bemessungsgrundlage genommen, davon abgezogen werden jedoch evtl. anfallende Abgeltungsteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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Viel einfacher: Gefördert wird der Sparbeitrag des
Kalenderjahres. Also wird nur nachgesehen, was eingezahlt
wurde. Das Guthaben aus den Vorjahren ist für die Sparzulage
und die WoPrä uninteressant.

Genau so dachte ich das auch.
Nun wurde weite runten behauptet, dass Zinsen auch dazuzählen.
Das stimmt nicht, oder?
Würde auch wenig Sinn machen, warum sollte der Staat Zinsen bezuschussen? Andereseits macht der Staat ja so manch sinnlose Dinge… :wink:

Gruß
Granini

Nun wurde weite runten behauptet, dass Zinsen auch dazuzählen.

Das ist auch korrekt. Allerdings werden solche Verträge in der Regel so gestaltet, dass man den maximal geförderten Betrag einzahlt. Tut man das nicht, werden die Zinsen wie ein Sparleistung behandelt.

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Das ist auch korrekt. Allerdings werden solche Verträge in
der Regel so gestaltet, dass man den maximal geförderten
Betrag einzahlt. Tut man das nicht, werden die Zinsen wie ein
Sparleistung behandelt.

Oh, okay, danke.

Dann Entschuldigung an alle für meine falsche Antwort!

Gruß
Granini

Noch ein Hinweis: Für die Berechnung der WoP werden sowohl
die eigenen Einzahlungen und die Zinsen als
Bemessungsgrundlage genommen, davon abgezogen werden jedoch
evtl. anfallende Abgeltungsteuern.

Vielen Dank für die Korrektur, das war mir nicht bekannt!

Nun wurde weiter unten behauptet, daß Zinsen auch dazuzählen.

Das ist auch korrekt. Allerdings werden solche Verträge in
der Regel so gestaltet, daß man den maximal geförderten
Betrag einzahlt. Tut man das nicht, werden die Zinsen wie ein
Sparleistung behandelt.

Die Bauspar-Guthabenszinsen werden immer wie eine Sparleistung behandelt. Auch wenn man damit über die Höchst-BMGl für die WoP kommen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald