BTM Eintrag im Polizeicomputer

Hallo allerseits,

Ich bin heute in eine Verkehrskontrolle gekommen, nachdem der Polizist meine Papiere im Streifenwagen kontrolliert hatte sagte er mir das ich einen Eintrag
als " BTM Konsument" habe und machte deshalb die üblichen Tests.
Diese verliefen Negativ und ich fragte Ihn woher dieser
Eintrag denn Stamme, er sagte das dieser erst im April 2010 ?„erneuert“? wurde und in Bayern reingesetzt wurde.
Nähere Angaben konnte er nicht in erfahrung bringen da die Kontrolle in Hessen war.
Nun habe ich aber noch nie ein Strafverfahren wegen BTM gehabt, noch haben die Cops bei einer Verkehrskontrolle was bei mir gefunden.
Es wurde lediglich im Jahr 2003 mal ein negativ Wert in meinem Blut bei einer Fahrt festgestellt da ich damals selten kiffte, es gab aber kein Bussgeld oder eine Strafe.
Jetzt meine Fragen:
Warum ist dieser Eintrag immer noch da wenn nie wieder etwas festgestellt wurde?
Darf die Polizei solche Einträge unendlich und ohne neue Beweise „erneuern“?

Hi
Der Eintrag wird durch die Polizei vorgenommen, unabhängig davon ob man verurteilt wurde oder nicht, d. h. auch wenn ein Verfahren (das du ja, wenn ich das richtig verstanden habe, auch hattest) eingestellt wird, kann ein Eintrag kommen.

Dieser reicht aber im übrigen eigentlich NICHT als Verdachtspunkt aus, um so einen Test durchzuführen, dafür müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.

Manch böse Zunge mag behaupten, man kriegt einen BTM-Eintrag, sobald man auch nur dabei ist, wenn jemand etwas raucht, aber ob das stimmt … ?

mfG
JJ

BTM bedeutet ja Betäubungsmittel.

BTMs können sein:
Alkohol,
Mohn (sprich das schwarze Zeugs auf Mohnbrötchen bzw Mohnkuchen),
andere Opiate wie Morphium etc.
In Schmerzmitteln ist ein geringer Prozentsatz BTM enthalten,
in Psychopharmaka hast du ebenfalls geringe Dosen eines BTM-Mittels.
Ritalin
diverse andere illegale Drogen,
oder ärztlich verordnete Medikamente.
uvm.

Irgendwas wirst du wohl genommen haben müssen, wovon noch Spuren im … Blut, Urin o.ä., auffindbar waren.

Irgendwoher werden die ja diese Informationen haben.

Ich hoffe dir ein aufschluss gegeben zuhaben.

Gruß
Orakel

Hallo,
also deinem Namen scheinst du alle Ehre zu machen denn das was du schreibst ist größtenteils eher „orakelt“.

BTM bedeutet ja Betäubungsmittel.

das Stimmt, damit hörts aber auch schon auf

BTMs können sein:

Alkohol,

Nein! Alkohol ist ein Genussmittel und wirkt berauschend aber er fällt nicht unter das BTMG, und nur darum geht es hier.

Mohn (sprich das schwarze Zeugs auf Mohnbrötchen bzw
Mohnkuchen),

Also der Mohn auf deinem Brötchen fällt ebenfalls nicht unter das BTMG. Um nachweisbare Mengen von, im Mohn enthaltenen, Opiaten zu sich zu nehmen müßte man schon viele Brötchen verzehren.

andere Opiate wie Morphium etc.

Das sind keine anderen Opiate. Morphin unn z. B. Codein können aus speziellen Mohnpflanzen gewonnen werden wobei hier unreife Kapseln genommen werden. Der Mohn selbst ist dann noch nicht genießbar.

In Schmerzmitteln ist ein geringer Prozentsatz BTM enthalten,

Quatsch! Also entweder es sind Schmerzmittel die BTM enthalten oder eben nicht. Paracetamol, Acetylsalicylsäure, Ibuprofen… keine BTM. Sind BTM enthalten fallen die Arnzeimittel je nach Gehalt des BTM unter die Rezeptpflicht oder unter das BTMG. Entsprechende Hinweise finden sich im Beipackzettel, sollte man sich unsicher sein. Mit besimmten AM im Blut gilt natürlich: Hände weg vom Steuer! Aber das gilt auch für solche die Alkohol enthalten.

in Psychopharmaka hast du ebenfalls geringe Dosen eines
BTM-Mittels.

Ritalin

Ritalin IST ein Psychopharmakon. Es gehört zu den BTM. Insofern stimmt das auch. Sonst gilt das oben geschriebene.

diverse andere illegale Drogen,

sowieso

oder ärztlich verordnete Medikamente.

s.o.

uvm.

???

Irgendwas wirst du wohl genommen haben müssen, wovon noch
Spuren im … Blut, Urin o.ä., auffindbar waren.

Selbst wenn sowas wird einem ja wohl mitgeteilt werden!

Irgendwoher werden die ja diese Informationen haben.

Jo, hauptsache die Polizei weiß es!

Ich hoffe dir ein aufschluss gegeben zuhaben.

Und ich hoffe, dass irgendwas mit deiner ViKa nicht stimmt (Schüler einer FOS der Klasse 12. Starkes Intresse an Wissenschaft,…). So stark kann das Interesse ja nicht sein und in der 12. Klasse… .

Gruß

Orakel

Gruß

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Hallo,

bisher ist alles Spekulation. Um Klarheit zu haben, sollte man sich an die zuständige Behörde wenden (hier das Bayerische Innenministerium) und um Auskunft über die gespeicherten personengebundenen Daten verlangen. Das Recht hat man nämlich. Erst danach kann man fragen: „Warum bin ich drin?“ und die Begründung des Eintrags verlangen.

Gruss

Iru