BtMg

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo und einen schönen Tag wünsche ich.
Folgendes ist passier,meine Freundin wurde heute von der Polizei kontrolliert,urintest u. Blutprobe beides positiv was sie auch eingeräumt hat.
Auf THC und ein wenig Amphetamine…
Naja aufjedenfall wurde der Führerschein gleich beschlagnahmt und wir haben ganz vergessen zu fragen wie es weiter geht.
Bekommt sie Post von der Polizei wegen den Blutwerten?
Oder der Führerscheinstelle,vielleicht auch gleich vom Richter?
Sie ist sehr durcheinander und hilflos…Vielen Dank schon mal

Hallo,

dumme sache…
normalerweise hätte deine Freundin auf jeden fall
den Urintest verweigern sollen, wenn Sie doch weiß das er positiv ist. Somit müssen die polizisten Sie schon mal mit auf die Wache nehmen, d.h. Arbeit und darauf
verzichten die schon mal gerne etwas vor feierabend.

Wenn nicht, und Sie dann mitgenommen wird, darf die Polizei ohne Beweise den Lappen nicht einziehen…
was heissen soll, das nach ca. 6 Wochen das Ergebnis zur Staatsanwaltschaft geht und dort noch Monate liegt… und solange bleibt der Führerschein bei Dir.

Aber… zu spät.

Gruß

Folgendes ist passier,meine Freundin wurde heute von der
Polizei kontrolliert,urintest u. Blutprobe beides positiv was
sie auch eingeräumt hat.
Auf THC und ein wenig Amphetamine…
Naja aufjedenfall wurde der Führerschein gleich beschlagnahmt
und wir haben ganz vergessen zu fragen wie es weiter geht.
Bekommt sie Post von der Polizei wegen den Blutwerten?
Oder der Führerscheinstelle,vielleicht auch gleich vom
Richter?

Hallo Michell,

irgendwie erscheint die Fallschilderung ein wenig merkwürdig, da eine Blutprobe nicht vor Ort analysiert wird. Daher ist die Angabe, dass die „heute“ gewonnene Blutprobe positiv ist ein wenig gewagt.Ich denke mal dass hier eher der zeitnahe Konsum eingeräumt wurde…

Zum Ablauf:
Die Sicherstellung des Führerscheins durch die Polizei ist grundsätzlich nur vorläufig.
Ein vorläufiger Entzug/Beschlagname muss gem. § 111 StPO durch ein Gericht erfolgen.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Strafrmittlungsverfahren wegen Trunkenheit am Steuer absolute Fahruntauglichkeit) anhängig (§316 StGB) ist, und davon auszugehen ist, dass im Strafverfahren der Führerschein gem. § 69 StGB entzogen wird. Dies ist z.B. bei Alkoholvertsößen in der Regel über 1,1 Promille der Fall.

Anm:
Im BtM-Bereich ist die Beweisführung Seitens der Staatsanwaltschaft eher schwierig, da ein Substanzennachweis alleine nicht ausreicht um zu einer Verurteilung zu gelangen, es sei denn die Blutwerte sind exorbitant. Bei geringen Werten kleiner 25ng/ml Amphetamin und 1ng THC liegt noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor!

Erst ab diesen Werten droht ein Verfahren gem. § 24a StVG. Sanktionen 500,-€ Bußgeld zzgl. Kosten der Polizei (ca. 200,-) , 1 Monat Fahrverbot und 4Punkte. Daher ist davon auszugehen, insofern mann nicht völlig dicht war, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren an die zuständige Ordnungsbehörde weiterleiten wird.

Ferner wird spätestens nach Abschluss des Verfahrens, und in vielen südlichen Gefilden der BRD, schon weit vorher die zuständige Füherscheinstelle (Verwaltungsrecht/Präventivrecht) informiert.

Diese wird dann ein weiteres Verfahren unabhängig vom Ausgang des OWI-Verfahrens gem. FeV einleiten, und den Führerschein mit sofortiger Wirkung entziehen, da hier der Konsum von Amphetamin festgestellt oder auch nur eingeräumt wurde…:frowning:

GRUNDSÄTZLICH KLAPPE HALTEN UND KEINE ZUSTIMMUNG ZU IRGENDWELCHEN SCHNELLTESTERN !!! AUCH KEINE STILLE ZUSTIMMUNG ZUR BLUTENTNAHME, DA DIESE GRUNDSÄTZLICH UNTER RICHTERVORBEHALT FÄLLT!

LG
D.

Hallo.

Es wird auch darauf ankommen ob jetzt im Blut auch noch Amphetamine gefunden werden, d. h. ob sie wirklich unter deren Einfluss gefahren ist. Dazu kommt ja aber eh noch das THC.

Und weil das solange nachweisbar ist, wird einem leicht unterstellt, man sei berauscht gefahren obwohl z.B. schon ein ganzer Tag zwischen dem letzten Joint und der Kontrolle liegt.

Die Ergebnisse erfährt man am schnellsten indem man nachfragt (bei der Polizei), oder dies einen Anwalt machen lässt.

Wg. der Teilnahme im Verkehr erwartet sie eine Geldstrafe plus Fahrverbot oder vorübergehender Führerscheinentzug.

Das unangenehmste hängt jedoch mit Strafe gar nicht zusammen und ist eine deutsche Spezialität: Die MPU Prozedur.
Sie wird wahrscheinlich beweisen müssen (meist durch MPU geschieht das), dass sie in der Lage ist, KFZ zu führen. Und das wird teuer und ist mit viel Aufwand verbunden.

Hallo Euch…
also: Der Lappen ist WEG! Nicht unbedingt wegen THC, sondern wegen dem Speed.Will heißen, das das zuständige Strassenverkehrsamt Euch anschreibt,und den Führerschein wegen „mangelnder charakterlichen Eignung, ein Kfz zu führen.“
Grund: BTM im Strassenverkehr.
Wahrscheinlich kommt auch eine Anzeige von der Polizei dazu,aber das ist nebensächlich. Da kommt nicht viel raus, Bußgeld o.ä.
Den Lappen gibt es erst nach einer MPU („Medizinische Psychologische Untersuchung“)und Nachweis über Drogenfreiheit wieder.Ob der FS neu gemacht werden muss, darüber werdet Ihr schriftlich informiert.Ob eine Sperrzeit ausgesprochen wird,hängt von der Menge BTM und davon ab, ob ein Unfall gebaut wurde, oder es „nur“ eine Mausefalle war.
Jetzt heisst es gelassen bleiben,Tat „einräumen“ (schon gemacht, sehr gut!)und einen Anwalt einschalten!!! Ohne Anwalt habt Ihr keine Schnitte gegen das Strassenverkehrsamt.
Holt Euch bitte 1 oder 2 andere Meinungen ein, den ich bin natürlich nicht „Zwerg allwissend“:wink:
Viel Glück, und Finger weg vom Speed, reine Chemie, THC ist wenigstens eine „Naturdroge“.
Mich interessiert, wie es weitergeht, wenn Ihr Lust habt, informiert mich.
LG aus Berlin
Kai G.

Hallo Kai,
es ist schon ein paar Wochen her das ich mich das erste mal bei dir gemeldet habe,erinnerst dich?
Also folgendes seidher ist nichts passiert,habe weder was von meinem Anwalt gehört noch sonst was,bis auf heute,es war ein Brief von der Staatsanwaltschaft folgendes steht geschrieben:

Ermittlungssache wegen Verstosses gegen das BtMG

Sehr geehrte Frau…
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 29.09.09 folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß§170Abs.2Stpo eingestellt.Die Sache wird zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben,§43 OWIG

WAS sagst du dazu? Ist das gut?
Leider war mein Anwalt heute nicht mehr in der Kanzlei,er hat die Akte ja angefordert aber ich habe seidher nichts mehr gehört…:frowning:
Da du ja wissen wolltest wie´s weitergeht würde ich gerne deine Meinung dazu hören. :smile:)
Habe übrigens jeglichen Konsum eingestellt und so schwehr war es gar nicht…komisch musste eben in der Nacht viel schwitzen und das T-shirt wechseln weil´s nass war.

LG nach Berlin aus dem Schwabenland

Achso habe schon mehrmals nachgefragt bei der Polizei nach meinen Werten aber die meinten es läge noch nichts vor und vom Anwalt hab ich auch nichts gehört. Hat die Staatsanwaltschaft meine Werte ? Was meinst du?