Btr.: mwst

Hallo liebe Wissende !

Folgende Situation. Angestellte verdient sich als freie Mitarbeiterin noch etwas dazu. Hat ein Gewerbe angemeldet. Und ist nicht MWST Pflichtig.

Die Kunden zahlen an den neuen (für den Zweitjob) Unternehmer einen festen Betrag. Davon erhält sie eine Provision.
der Unternehmer sagt, das ist incl. MWST, da sie nicht mwst pflichtig sind behalte ich die ein und führe sie selbst ab. ??
Er kürzt also die Provisionen um die MWST.
ist das OK?

Nach meiner bisherigen information bekommt sie die MWST und muß diese dann wie Einkommen versteuern.
Oder doch nicht?
Wenn ich mich unverständlich oder falsch ausgedrückt haben sollte - bitte fragen. danke.
t.

Hallo Tamansari,

Folgende Situation. Angestellte verdient sich als freie
Mitarbeiterin noch etwas dazu. Hat ein Gewerbe angemeldet. Und
ist nicht MWST Pflichtig.

Die Kunden zahlen an den neuen (für den Zweitjob) Unternehmer
einen festen Betrag. Davon erhält sie eine Provision.
der Unternehmer sagt, das ist incl. MWST, da sie nicht mwst
pflichtig sind behalte ich die ein und führe sie selbst ab. ??
Er kürzt also die Provisionen um die MWST.
ist das OK?

(privater End)kunde zahlt an (Haupt)unternehmer 232 Euro. Daraus hat dieser einen Umsatz von 200 Euro, Rest ist USt. Subunternehmerin bekommt daraus Provision A% = A * 200/100 Euro Provision.

Nach meiner bisherigen information bekommt sie die MWST und
muß diese dann wie Einkommen versteuern.

Das kommt drauf an. Wenn sie die Provision nicht aus dem Umsatz, sondern aus dem Endpreis incl USt vereinbart hat, bekommt sie diese Provision. Wenn nichts ausdrücklich vereinbart ist, sondern bloß von Umsatz die Rede ist, wird die Provision auf den Umsatz gerechnet wie oben dargestellt.

Was ist vereinbart worden?

Schöne Grüße

MM