Bu

Hallo liebe Experten,

ich informiere mich derzeit über BU-Versicherungen. Mein Makler empfiehlt mir die AXA und die Alte Leipziger als Versicherer mit den besten (sprich: kundenfreundlichsten) Regelwerken. Was sind Eure Meinungen dazu?

Bitte zunächst einmal keine Preisvergleiche. Mir geht es wirklich nur um die Leistung!

Vielen Dank,
Andreas

meint er…
die Vergleiche sprechen was anders.
Grüße
Raimund

Hallo Andreas,

Deinen Ansatz mit den besten Leistungen halte ich zunächst einmal für vollkommen richtig.

Aber auch wenn die Versicherungsbedingungen gut sind, weißt Du noch lange nicht, wie der Versicherer diese Bedingungen im Schadenfall auslegt.
Dieses Risiko kannst Du erheblich reduzieren, indem Du eine Gesellschaft aussuchst, die eine zusätzliche „Individualvereinbarung“ akzeptiert, aus der hervorgeht, ob der Versicherer bei vorgegebenen Szenarien leistet oder nicht. Diese Vereinbarung wird Vertragsbestandteil und kann vor Gericht verwendet werden.

Der Fragenkatalog ist sehr umfangreich und wurde von Versicherungsexperten wie Versicherungsberatern, Versicherungsmaklern, Leitern von Leistungsabteilungen verschiedener Versicherer und Rechtsexperten zusammengestellt und an alle Gesellschaften in Deutschland, zur Beantwortung, gesendet.

Ich empfehle nur Gesellschaften, die diese Zusatzvereinbarung als Vertragsbestandteil akzeptieren.

Bei Versicherungsbedingungen ist ansonsten immer ein zu großer Interpretationsspielraum vorhanden.

Gruß
Ralf

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die Vergleiche sprechen was anders.
Grüße
Raimund

Hallo,

gib doch mal bitte Deinen Beruf an.

Gruß Dieter

hallo Dieter,
schau doch mal in meine Vika!

Ich vermittle Versucherungen und Kapitalanlagen
mein Werbeslogan auf der Homepage weie auf der Vivitenkarte:
computerunterstützte Versicherungs- und Finanzierungshilfe.
reicht das? *g*

Grüße
Raimund
vielleicht noch: Betriebswirt?
Seit 1978 in der Branche tätig.
brauchst Du noch etwas?

Hallo Ralf,

bin gerade selbst auf dem Wege eines Abschlusses, aber von einer zusätzliche „Individualvereinbarung“ habe ich noch nichts gehört.

Wie genau sieht denn dieser Fragenkatalog aus?
Haben bestimmte Versicherungen allgem. zugestimmt oder muss jeder individuell diesen Katalog einreichen?
Und vor allem- woher bekommt man diesen Katalog?

Viele Grüße
MichaTF

Hallo MichaTF,

bin gerade selbst auf dem Wege eines Abschlusses, aber von
einer zusätzliche „Individualvereinbarung“ habe ich noch
nichts gehört.

Diese für den Versicherer rechtsverbindliche Individualvereinbarung kann ausschließlich von Vermittlern angeboten werden, die dem sogenannten BIG Pool angehören und damit dazu lizensiert sind. Seit dem Jahr 1995 werden alle für die BU-Sparte in Frage kommenden Versicherer jedes Jahr mit dem Fragebogen animiert an dieser Ausschreibung teilzunehmen.

Wie genau sieht denn dieser Fragenkatalog aus?

In dem sehr umfangreichen Fragenkatalog werden Leistungfragen gestellt, die in der Regel nur mit ja oder nein beantwortet werden dürfen, wobei je nach Fragestellung beides positiv oder negativ sein kann.

Beispielfrage: Wenn der Versicherte einen Antrag auf BU-Leistungen stellt und vorher während der Vertragslaufzeit seinen Beruf gewechselt hat, richtet sich dann die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nach dem ZULETZT AUSGEÜBTEN Beruf?
Nur ein eindeutiges „Ja“ wird hier positiv gewertet.

Beispielfrage: Verzichten Sie GANZ auf die Anwendung der Rechte aus §41 Abs. 2 VVG(Verzicht auf das Recht zur Kündigung des Vertrages)?
Auch hier nur eindeutiges „Ja“ positiv.

Beispielfrage: Ist die Einschränkung der VERTRAGLICH VERSICHERTEN Leistungen einseitig durch den Versicherer möglich?
Nur eindeutiges „Nein“ ist hier positiv.

Haben bestimmte Versicherungen allgem. zugestimmt oder muss
jeder individuell diesen Katalog einreichen?

Jedem BU-Versicherer liegt dieser Fragenkatalog vor und jede Gesellschaft hätte die Möglichkeit diesen Fragebogen mit den RECHTSVERBINDLICHEN Antworten als „Individualvereinbarung“ zum BU-Vertrag beizufügen, wenn der Antrag von einem lizensierten Makler kommt. Einige wichtige Versicherer akzeptieren die „IV“ als rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil, aber wie gesagt aus Lizenzgründen nur von BIG-Pool-Maklern. Die Alte Leipziger ist z.B. auch einer der Versicherer.

Für jeden einzelnen Vertrag wird eine separate Vereinbarung mit dem Namen des Kunden erstellt.

Und vor allem- woher bekommt man diesen Katalog?

Nur über BIG-Pool und die angeschlossenen Makler.

Gruß
Ralf

PS: Ich kann Dir gerne per Mail weitere Informationen zukommen lassen

…Entschuldigung. Hab doch den Andreas gemeint. Aus seiner Vika geht es ja nicht eineindeutig hervor.
Gruß Dieter

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Hallo,

bei der Einstufung kommt für mich die Risikogruppe 1 in Frage: Akademiker / Unternehmensberater. Ist das denn entscheidend?

Raimund, was sagen denn die Vergleiche? Es ist ja nett, dass Du antwortest, aber leider hilft mir die Aussage nicht weiter…

Danke für die Unterstützung,
Andreas

Hallo,

vielen Dank für die Info. Werde meinen Makler darauf ansprechen!

Mal ganz blöd gefragt: Ist dieser Fragenkatalog nicht in etwa der selbe, wie es ihn zum Beispiel auch beim Versicherungsvergleich auf focus.de gibt?

(http://ino24.focus.msn.de/fwd/partner/start_frameset…)

Gruss,
Andreas

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Info. Werde meinen Makler darauf
ansprechen!

wenn Dein Makler diese Möglichkeit hätte, wäre er auch verpflichtet gewesen, Dich darauf hinzuweisen, dass es diese Möglichkeit bei der Alten Leipziger gibt, weil sie für Dich eine wesentlich größere Rechtssicherheit im Leistungsfall darstellt und damit auch eine Besserstellung gegenüber dem Normalvertrag.
Darum behaupte ich, dass er diese Möglichkeit nicht hat und vieleicht auch garnicht kennt.

Mal ganz blöd gefragt: Ist dieser Fragenkatalog nicht in etwa
der selbe, wie es ihn zum Beispiel auch beim
Versicherungsvergleich auf focus.de gibt?

So blöd finde ich die Frage nicht.

Die Fragen bei focus.de ähneln den Fragen der „IV“, aber die Antworten kommen nicht direkt vom Versicherer und werden nicht als rechtsverbindlich akzeptiert. Die Antworten sind einfach den Versicherungsbedingungen entnommen und wer weiß, ob die Versicherer sich daran halten.

Ein Beispiel: Der sehr umfangreiche Fragenkatalog(über 80! Fragen) wurde an jeden BU-Versicherer gesendet. Von allen Versicherern haben ca. 35-40 Versicherer es geschafft alle Fragen zu beantworten. Das ist nämlich garnicht so einfach, weil die Antworten nur von Entscheidungsträgern, wie Abteilungsleiter der Leistungsabteilung und z.B. Vorständen gegeben werden können. Von diese Versicherern akzeptierten anfangs nur wenige die „IV“ als zusätzlichen Vertragsbestandteil.
Eine Gesellschaft, die die Fragen zwar alle beantwortet hat, begründete die Ablehnung der „IV“ als Vertragsbestandteil damit, dass ihr das Risiko zu groß sei!!!
Mit anderen Worten: Das bedeutet, dass es dem Versicherer zu gefährlich ist, sich bei vorgegebenen eindeutigen Leistungsfragen
festzulegen, ob man leistet oder nicht, weil man dann nicht mehr die Möglichkeit hat die Leistung zu verweigern.

Die Individualvereinbarung ist kein Rating oder Ranking und konkurriert auch nicht mit diesen. Sie gibt Rechtssicherheit, die man mit keinem Rating oder Ranking erlangen kann!

Daher kein Vertrag ohne „IV“.

Gruß
Ralf

Hallo Andreas,
gleich vorweg:diese beiden zählen nicht zu den schlechten!
Doch gibt es lt. Franke & Bornberg und ebenso lt. dem vereid. Versicherungsberater Lüschen (Oldenburg) bessere.
Mein Favorit ist, ganz besonders in der aktuellen Version (2004) die Condor.
das hat ein paar ganz logische Gründe. U.a. deswegen, weil diese Versicherung m.W. die einzige ist, die einen echte Arbeitsunfähigkeitsabsicherung hat. Soll heißen: wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit attestiert, die länger als 6 Monate dauert, bekommt der VN ab dem 1. Tag der AU seine Rente. Vom arbeitsrechtlichrem her ganz wichtig: der AG muss den Arbeitsplatz eines AU geschriebenen frei halten, den einer BU geschiebenen aber nicht!
außerdem gibt es immer wieder (wie oben schon angedeutet) Streitigkeiten, ob jemand BU ist oder nicht. Es s9oll schon prozesse über 3 jahre gegeben haben. Das ist bei AU einfach nicht der Fall: entweder ist er AU oder nicht. Und das stellt nicht ein Vertrauensarzt fest, sondern der Hausarzt.
Grüße
Raimund