angenommen Frau x hätte eine BU bei der LV1871 (Golden SBU) und hätte vor kurzem Post der Versicherung erhalten mit dem Hinweise, basierend auf dem geänderten Versicherungsvertragsgesetztes, hätten sich einige Punkte geändert.
Frau x ist aber auf Grund Ihrer Kenntnisse nicht in der Lage diese versicherungstechnischen Details dahingehend zu bewerten, ob diese zu Ihrem Nachteil sind (geänderte Fristen, geänderte Rücktrittsregelungen, …).
Wüde ein Versicherungsexperte Frau x beruhigen können oder wären die Änderungen tatsächlich eher zum Nachteil des Versicherungsnehmers?
die LV1871 gehört zu den Versicherern, die über die klassische Maklerschiene vertrieben werden.
Hat Frau X denn keinen Makler, an den sie sich mit den Fragen wenden kann?
Ein ausreichend qualifizierter Kollege sollte ihr alle Fragen vor Ort kompetent und umfassend beantworten können.
Da hier im Forum ja niemand den zugrunde liegenden Vertrag kennt, kann von hier aus auch keine Antwort erfolgen, ob die angebotenen Änderung zum Vor- oder Nachteil des VN ausfallen.
Guten Tag Ute,
ob ein Versicherungsexperte Frau x zu beruhigen vermag, weiß ich nicht. Denn das hat meistens etwas mit Chemie zu tun. Zwischen den
Menschen - im übertragenen Sinn.
Ansonsten rate ich Frau x zu Gelassenheit in der Sache. Vielleicht hat der eine oder andere Kollege hierzu auch eine Meinung.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]