Bu

Hallo,

angenommen Frau x hätte eine BU bei der LV1871 (Golden SBU) und hätte vor kurzem Post der Versicherung erhalten mit dem Hinweise, basierend auf dem geänderten Versicherungsvertragsgesetztes, hätten sich einige Punkte geändert.

Frau x ist aber auf Grund Ihrer Kenntnisse nicht in der Lage diese versicherungstechnischen Details dahingehend zu bewerten, ob diese zu Ihrem Nachteil sind (geänderte Fristen, geänderte Rücktrittsregelungen, …).

Wüde ein Versicherungsexperte Frau x beruhigen können oder wären die Änderungen tatsächlich eher zum Nachteil des Versicherungsnehmers?

Salute,
Ute

Hallo salute,

die LV1871 gehört zu den Versicherern, die über die klassische Maklerschiene vertrieben werden.

Hat Frau X denn keinen Makler, an den sie sich mit den Fragen wenden kann?
Ein ausreichend qualifizierter Kollege sollte ihr alle Fragen vor Ort kompetent und umfassend beantworten können.

Da hier im Forum ja niemand den zugrunde liegenden Vertrag kennt, kann von hier aus auch keine Antwort erfolgen, ob die angebotenen Änderung zum Vor- oder Nachteil des VN ausfallen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Guten Tag Ute,
ob ein Versicherungsexperte Frau x zu beruhigen vermag, weiß ich nicht. Denn das hat meistens etwas mit Chemie zu tun. Zwischen den
Menschen - im übertragenen Sinn.
Ansonsten rate ich Frau x zu Gelassenheit in der Sache. Vielleicht hat der eine oder andere Kollege hierzu auch eine Meinung.
Gruß
Günther

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Hallo Ute,

mir sind im neuen VVG keine Änderungen zum Nachteil des / der Versicherten bekannt.

Im Gegenteil.

Gruß

Poseidon

Hallo,

Frau X kommt bei allen deutschen Versicherern nicht mehr um das neue VVG rum, von daher ist diesbezüglich eine WEchsel sinnlos.

Gruß
CM

mir sind im neuen VVG keine Änderungen zum Nachteil des / der
Versicherten bekannt.

Hier ist einer - vermutlich der Einzige: Die Verjährungsfrist bei Lebensversicherungen war früher 5 Jahre (§12 VVG-alt) und nun 3 Jahre nach BGB.