BU Absicherung über Rürup sinnvoll ?

Hallo,
ich habe die Absicht mich noch zusätzlich mit einer BU- Versicherung abzusichern. Nachdem ich bereits mehrere Angebote überprüft habe wurde mir nun der Abschluß einer Basis Rente zu 51% angepasst an den BU Beitrag 49% gemäß Rürup empfohlen. Die Berechnung und das Angebot klingt ja schon verlockend. Ich bin 29 Jahre alt und möchte eine BU-Rente von 1.500 EUR absichern. Als Brutto- Zahlbeitrag bei der Nürnberger Versicherung würde sich hierfür ein Verhältnis von 48,50 EUR für den Rentenbaustein und 47 EUR für die BU also Gesamt 95,50 EUR ergeben. Der Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit auch den BU Anteil steuerlich abzusetzen. Der Gesamt- Nettobeitrag über die Laufzeit (nach steuerlicher Absetzung)wäre nur minimal höher als bei einer reinen BU-Versicherung. Der Vorteil wäre, dass man auch noch eine kleine Zusatzrente neben der Pensionskasse für das Alter aufbauen könnte.

Ist diese Möglichkeit sinnvoll bzw. wo ist der Haken ?
Welche Altenativen gibt es z.B. in Bezug auf mein Alter ?
Wie ist die Nürnberger gerated ?

Danke für Eure Antworten !

Gruß
Christian

Hallo,

entscheidend ist das Ergebnis der Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft selbständig, ob die alte oder die neue Versteuerung für dich günstiger ist. Und nur für den Fall, dass die neue Regelung für dich günstiger ist, kannst du die Rürup-Rente steuerlich geltend machen.
Unterschiede liegen hauptsächlich im Bereich der Freibeträge. Meist rechnet sich momentan eher die alte Regelung, wodurch dir die Rürup-Rente zumindest hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit noch nichts bringt, allerdings wird das aber von Jahr zu Jahr interessanter. Das kann dir aber dein Vermittler sicherlich genau ausrechnen.
Klar gibt es das eine oder andere Detail aber grundsätzlich gibts gegen die Nürnberger nichts einzuwenden. Grundsätzlich empfehle ich allerdings, Versicherung und Geldanlage zu trennen.

Viele Grüße

Laber

Hallo,
ich habe die Absicht mich noch zusätzlich mit einer BU-
Versicherung abzusichern. Nachdem ich bereits mehrere Angebote
überprüft habe wurde mir nun der Abschluß einer Basis Rente zu
51% angepasst an den BU Beitrag 49% gemäß Rürup empfohlen. Die
Berechnung und das Angebot klingt ja schon verlockend. Ich bin
29 Jahre alt und möchte eine BU-Rente von 1.500 EUR absichern.
Als Brutto- Zahlbeitrag bei der Nürnberger Versicherung würde
sich hierfür ein Verhältnis von 48,50 EUR für den
Rentenbaustein und 47 EUR für die BU also Gesamt 95,50 EUR
ergeben. Der Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit auch den BU
Anteil steuerlich abzusetzen. Der Gesamt- Nettobeitrag über
die Laufzeit (nach steuerlicher Absetzung)wäre nur minimal
höher als bei einer reinen BU-Versicherung. Der Vorteil wäre,
dass man auch noch eine kleine Zusatzrente neben der
Pensionskasse für das Alter aufbauen könnte.

Ist diese Möglichkeit sinnvoll bzw. wo ist der Haken ?
Welche Altenativen gibt es z.B. in Bezug auf mein Alter ?
Wie ist die Nürnberger gerated ?

Danke für Eure Antworten !

Hallo,

als kleine Ergänzung zu dem bereits gesagten, dem ich mich anschliesse:

Bei der steuerlichen Betrachtung sollte man auch die spätere Besteuerung der Renten in seine Kalkulation mit einbauen.

mfg Michael Rasche

Gruß
Christian

Hallo,
ich habe die Absicht mich noch zusätzlich mit einer BU-
Versicherung abzusichern. Nachdem ich bereits mehrere Angebote
überprüft habe wurde mir nun der Abschluß einer Basis Rente zu
51% angepasst an den BU Beitrag 49% gemäß Rürup empfohlen. Die
Berechnung und das Angebot klingt ja schon verlockend. Ich bin
29 Jahre alt und möchte eine BU-Rente von 1.500 EUR absichern.
Als Brutto- Zahlbeitrag bei der Nürnberger Versicherung würde
sich hierfür ein Verhältnis von 48,50 EUR für den
Rentenbaustein und 47 EUR für die BU also Gesamt 95,50 EUR
ergeben. Der Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit auch den BU
Anteil steuerlich abzusetzen. Der Gesamt- Nettobeitrag über
die Laufzeit (nach steuerlicher Absetzung)wäre nur minimal
höher als bei einer reinen BU-Versicherung.

Wie wird sich denn Ihr persönlicher Steuersatz weiterentwickelt, wissen Sie das schon für die nächsten 36-39 Jahre?

Ist diese Möglichkeit sinnvoll bzw. wo ist der Haken ?
Welche Altenativen gibt es z.B. in Bezug auf mein Alter ?
Wie ist die Nürnberger gerated ?

Wie bereist erwähnt, aufgrund der Günstigerprüfung wird die Basisrente in diesem Jahr bei den von Ihnen genannten Beiträgen wahrscheinlich gar nicht gefördert, aber sie kaufen sich eine Rente, die später voll besteuert wird. Falls Ihr Berater Sie nicht darauf hingewiesen hat bzw. das für Sie nicht durchgerechnet hat, sollten Sie diesen wechseln!

Zum Einlesen habe ich hier noch einen Link zur Problematik der Günstigerprüfung:

http://www.foerderland.de/562.0.html

Ich bin kein Gegner der Basisrente, jedoch sollte sie so dimensioniert sein, dass eine Förderung entsteht und das ist für den durchschnittlichen Angestellten nur selten finanzierbar!

Ohne die genauen Umstände zu kennen, würde ich Ihnen den Tipp geben, sich auch mit Riester auseinanderzusetzen, da kann man zwar keine BU einbauen und die Provision für den Vertrieb ist mutmaßlich geringer, jedoch ist das eine Alternative mit voller steuerlichen Förderung.

Hallo

Wie bereist erwähnt, aufgrund der Günstigerprüfung wird die
Basisrente in diesem Jahr bei den von Ihnen genannten
Beiträgen wahrscheinlich gar nicht gefördert, aber sie kaufen
sich eine Rente, die später voll besteuert wird. Falls Ihr
Berater Sie nicht darauf hingewiesen hat bzw. das für Sie
nicht durchgerechnet hat, sollten Sie diesen wechseln!

Falls ich es nicht übersehen habe, war keine Angabe gemacht wurden, dass es sich hier um einen Selbstständigen handelt. Für einen Angestellten (wenn er nicht nur ein Minimalgehalt bezieht) werden die Beiträge zur Basisrente in jedem Fall steuerlich absetzbar sein (also gefördert). Die Günstigerprüfung spielt dort keine Rolle, da das alte Recht nicht günstiger sein wird (es sei denn, wie gesagt - ein geringes Einkommen, aber dann sind Steuerabsetzbarkeiten sowieso nicht gerade so interessant).
Dass es sich bei einem 29jährigen möglicherweise nicht lohnt, jetzt und in den kommenden Jahren nur ein Teil der Beiträge absetzen zu können (der Anteil steigt allerdings recht schnell) während dagegen die später Altersrente zu hundert Prozent besteuert wird steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße

Thomas K.

Falls ich es nicht übersehen habe, war keine Angabe gemacht
wurden, dass es sich hier um einen Selbstständigen handelt.
Für einen Angestellten (wenn er nicht nur ein Minimalgehalt
bezieht) werden die Beiträge zur Basisrente in jedem Fall
steuerlich absetzbar sein (also gefördert). Die
Günstigerprüfung spielt dort keine Rolle, da das alte Recht
nicht günstiger sein wird (es sei denn, wie gesagt - ein
geringes Einkommen, aber dann sind Steuerabsetzbarkeiten
sowieso nicht gerade so interessant).

Warum wird das alte Recht nicht günstiger sein? Nach altem Recht hatte man die Vorsorgeaufwenundungen (i.d.R. 2.001€) und den Vorwegabzug den ich beachten muss. Nach neuem Recht die allg. Vorsorgeauswendungen (1.500€)+ die paar Kröten aus der Rentenversicherung (12% der GRV-Beiträge) [alles etwas vereinfacht].

Somit waren nach altem Recht bis zu 5069€ abzugsfähig und der Rürupvorteil verpufft bei niedrigen Beträgen derzeit für den Arbeitnehmer!

Ich lass mich aber gerne belehren!

Hmm, Steuerschulung?
nein im Ernst: da war doch was mit dem Vorwegabzug, der allerdings gekürzt wird um 16% des Einkommens? Und jetzt dürfte auch klar sein, dass bei einem „normalen“ Einkommen da nur die paar Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht stehen. Demgegenüber kommen nach neuem Recht zu den 1.500 Eur (die man allein mit der Krankenversicherung schon erreichen sollte) halt mal schon die GRV-Beiträge (wenn auch nur zu einem geringen Prozentsatz bezogen auf dei Eigenbeiträge), die ich nun mal nicht als ein paar Kröten bezeichnen würde.
Wie gesagt, immer unter der Prämisse, dass da ein normales Einkommen steht.

Viele Grüße

Thomas K.

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