ich habe eine Frage zur einer BU-Versicherung mit Verzicht auf abstrakte Verweisung. Angenommen wird in seinem Beruf berüfsunfähig und die Versicherung akzeptiert das und zahlt die BU-Rente… würde man seine (oder Teile der) BU-Rente verlieren, wenn man als Pförtner oder Taxifahrer arbeiten würde, oder zahlt die versicherung egal was man trotz Berufsunfähigkeit macht?
Guten Tag Konstantin,
wenn der Versicherer darauf verzichtet, den Kunden auf einen anderen
Beruf zu verweisen und die Rente bezahlt, tut sie das solange, wie der
Kunde berufsunfähig ist. Ergreift der Kunde einen anderen, neuen Beruf, so ist er nicht mehr berufsunfähig, denn er übt ja wieder einen
Beruf aus. Die Gesellschaft zahlt dann keine Rente mehr.
Gruß
Günther
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Guten Tag Konstantin,
wenn der Versicherer darauf verzichtet, den Kunden auf einen
anderen
Beruf zu verweisen und die Rente bezahlt, tut sie das solange,
wie der
Kunde berufsunfähig ist. Ergreift der Kunde einen anderen,
neuen Beruf, so ist er nicht mehr berufsunfähig, denn er übt
ja wieder einen
Beruf aus. Die Gesellschaft zahlt dann keine Rente mehr.
Gruß
Günther
Das stimmt so nicht. Wenn Taxifahrer nicht Deiner bisherigen Lebensstellung/Berufsbild/Ausbldung entspricht, dann bist Du weiterhin BU. Also wenn Du bisher Arzt warst, dann geht’s wohl, wenn Du Fernfahrer warst, wohl nicht. Der Beruf, auf den BU geprüft wird ist der, den Du hattest als Du gesund warst. Letztendlich ist das alles kompliziert im Einzelfall und Du solltest Dir wenig Hoffnung machen, in einem Beruf danach genauso viel zu verdienen wie vorher und zusätzlich eine BU-Rente zu kassieren.
in dem von Dir gewählten Beispiel geht es nicht um die abstrakte, sondern die konkrete Verweisung.
Bei der abstrakten Verweisung (die in den meisten modernen Bedingungswerken mittlerweile i.d.T. ausgeschlossen ist) geht der Versicherer im Falle einer BU hin und sagt: „Sie, Herr ehemaliger Chefchirurg, Sie können zwar nicht mehr operieren, aber Sie können ja noch … (Vorlesungen halten, Verwaltungsaufgaben übernehmen, Visite machen, etc.). Auf diese Möglichkeiten verweisen wir Sie und zahlen daher keine/nur eine anteilige BU-Rente.“
Es wird also auf irgendeine (auch fiktive) Tätigkeit verwiesen, sie muss aber der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Bei der konkreten Verweisung übt der Kunde tatsächlich auch trotz bestehender BU eine andere Tätigkeit aus. Hier kann der Versicherer u.U. auf diese Tätigkeit verweisen und seine Leistung kürzen oder einstellen. Aber auch hier gilt (meist, s. hierzu jeweilige Bedingungen): eine Verweisung ist nur möglich, wenn die vorherige Lebensstellung in Hinblick auf soziales Ansehen und Einkommen wieder erreicht wird.
Für den konkreten Fall bedeutet dies: Fährt der ehemalige Chefarzt jetzt Taxi, kann er höchstwahrscheinlich nicht verwiesen werden. Macht dies der ehemalige Busfahrer, dann wohl schon eher.
Du bist solange berufsunfähig wie Du a) nur einen Job ausübst, wo Du weniger verdienst oder b) der soziale Status Deines neuen Berufs unter dem liegt, den Du vorher ausgeübt hast.
Wenn Du z.B. Maurer warst und nun umlernst zum Bankkaufmann und mehr verdienst UND damit einen höheren Status genießt, bist Du logischerweise nicht mehr BU. Solltest Du aber statt Maurer Müllfahrer machen, zwar mehr verdienen, aber der Status ist niedriger, bleibst Du auch BU. Beide Kriterien müssen zutreffen.
Gruß
mattrat
Zitat aus BU Bedingungen:
Berufsunfähigkeit wird in den allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung folgendermaßen definiert: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräftezerfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebenseinstellung entspricht.“ (allgemeine Bedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherung - § 2).