BU Angebot

Hallo,

ich hatte hier schonmal geschrieben.
Vorgeschichte: Mein BU Antrag bei der Cosmos wurde abgelehnt. Ich habe diverse Allergien und seit Geburt eine Schwachsichtigkeit auf dem rechten Auge (Sehschärfe 30%).

Jetzt habe ich über unsere Firma im Zusammenhang mit einer Direktversicherung einen erneuten Antrag gestellt bei der Allianz.

Jetzt steht hier folgendes:

Es wird vereinbart:
eine Herabsetzung der Sehfähigkeit des rechten Auges einschließlich dessen Erblinden

  • löst keine Leistung wegen Berufsunfähgikeit aus und
  • bleibt unberücksichtigt bei der Festsetzung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen gesundheitlichen Gründen

Insbesondere den zweiten Satz verstehe ich nicht. Kann ich das unterschreiben, klingt für mich soweit akzeptabel.
Theoretische Frage: Was wäre eigentlich wenn ich auf meinem linken Auge (was ja nicht vertraglich ausgeschlossen ist) nicht mehr richtig sehen würde. Können die sich dann rausreden dass ich ja noch das rechte habe und das ausgeschlossen ist?

Grüße
Bruno

Hallo Bruno,

ich hatte hier schonmal geschrieben.
Vorgeschichte: Mein BU Antrag bei der Cosmos wurde abgelehnt.

Da hast Du ja nochmal Glück gehabt.

Ich habe diverse Allergien und seit Geburt eine
Schwachsichtigkeit auf dem rechten Auge (Sehschärfe 30%).

Jetzt habe ich über unsere Firma im Zusammenhang mit einer
Direktversicherung einen erneuten Antrag gestellt bei der
Allianz.

Jetzt steht hier folgendes:

Es wird vereinbart:
eine Herabsetzung der Sehfähigkeit des rechten Auges
einschließlich dessen Erblinden

  • löst keine Leistung wegen Berufsunfähgikeit aus und
  • bleibt unberücksichtigt bei der Festsetzung des
    Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen gesundheitlichen Gründen

Insbesondere den zweiten Satz verstehe ich nicht. Kann ich das
unterschreiben, klingt für mich soweit akzeptabel.

Auf Grund der Vorschädigung glaube ich auch, dass dies eine akzeptable Lösung ist. Was sagt die Allianz denn zu Deinen Allergien?

Theoretische Frage: Was wäre eigentlich wenn ich auf meinem
linken Auge (was ja nicht vertraglich ausgeschlossen ist)
nicht mehr richtig sehen würde. Können die sich dann rausreden
dass ich ja noch das rechte habe und das ausgeschlossen ist?

Meiner Meinung nach wird im Schadenfall einfach so getan, als wäre Dein rechtes Auge hundertprozentig gesund. Wenn Du also z.B. auf dem linken Auge erblinden würdest, könnte es sein, dass Du Deinen Beruf weiterhin ausüben könntest, weil ja das rechte Auge noch in Ordnung ist und auch immer sein wird, obwohl eigentlich eine BU vorliegt.

Gruß
Ralf

Auf Grund der Vorschädigung glaube ich auch, dass dies eine
akzeptable Lösung ist. Was sagt die Allianz denn zu Deinen
Allergien?

Da wurde nichts kritisiert / ausgeschlossen.

Meiner Meinung nach wird im Schadenfall einfach so getan, als
wäre Dein rechtes Auge hundertprozentig gesund. Wenn Du also
z.B. auf dem linken Auge erblinden würdest, könnte es sein,
dass Du Deinen Beruf weiterhin ausüben könntest, weil ja das
rechte Auge noch in Ordnung ist und auch immer sein wird,
obwohl eigentlich eine BU vorliegt.

Bist du dir da sicher? Dann würden die quasi behaupten ich bin beufsfähig, was aber nicht der Wahrheit entspricht.
Das ist natürlich schon kritisch, aber viel werd ich wohl nicht dagegen tun können.

Danke für deine interpretation.

Grüße
Bruno

Hi Bruno,

ich habe genau aus demselben Grund wie du noch keine BU abgeschlossen. Bei mir hat das linke Auge unter 10% Sehschärfe, nicht korrigierbar. Genau wie in deinem Fall wurde eine Beachtung dieser „Behinderung“ aus dem Vertrag rausgenommen. Wenn nun, in dem Fall mein rechtes Auge, geschädigt werden würde, so wird vertragstechnisch mein linkes Auge als gesund eingestuft. Also tritt keine BU ein. Andererseits ist der (vollständige) Verlust des Auges abgesichert, da dies eine Behinderung von 50% bedeutet, was wiederum den Versicherungsfall eintreten lassen würde. Aber sobald eben noch ein ganz klein wenig Funktion nachweisbar ist, keine BU. Und so habe ich keinen Vertrag unterschrieben. Das Risiko war mir doch zu groß.

Gruß
André

-( Manchmal fühl ich mich echt verarscht, ich zahl beinahe Maximalbeträge in die GKV ein, entnehme quasi nix und werde dann von den Versicherungen hier shcon als halbinvalide behandelt… naja ok ist ein andres Thema und ich weiss natürlich auch dass die sich irgendwie absichern müssen.

Es gibt ja noch eine Menge anderer Risiken BU zu werden, deswegen werd ichs wohl machen… nen besseren Vertrag wird mir wohl niemand anbieten.

Danke für deine Hinweise.

Grüße
Bruno

Richtig!
Hallo Bruno,
klar, das Risiko Blindheit ist nicht abgesichert. Doch die meisten BU entstehen durch Erkrankung des Bewegungsapparates und des Skelettes(34,10%), Der Nerven (14,2%), des Herzens und Blutgefäße (19,9%) und Krebs (6.6%).
alles andere läuft unter sonstige.
Es rentiert sich also trotzdem.
Grüße
Raimund

Hallo Bruno !

Ich bin zwar kein Versicherungsprofi, finde aber die Bedingungen soweit „fair“ (wenn man das bei den Haien der Branche überhaupt je sagen könnte). Es ist ja halt so, dass die dich nicht versichern müssen. Sie könnten dich ablehnen und auf das Geld bzw. die Provision verzichten.

Das individuelle Risiko für Dich ist nach meiner derzeitigen Einschätzung doch nicht wirklich durch die Augenerkrankung bestimmt. Es sei denn, es wäre eine fortschreitende Erkrankung (z.B. bestimmte Formen einer Retinopathie bei Diabetes oder vererbten Formen bekannt). Dann hättest Du aber eh keine Chance. Ein sonstiges Risiko würde sich doch sonst eher aus einem Unfall ergeben (d.h. dich sticht irgendwer oder was ins gesunde Auge und du erblindest). Diese Risiken würden dann nicht abgedeckt (wobei ggf. eine Unfallversicherung besteht).

Den 2. Teil verstehe ich wie folgt : Wenn du BU erhalten solltest, wird die Minderung der Sehschärfe nicht mit berechnet. D.h. angenommen, du würdest wegen einem Herzinfarkt 60% BU (rein fiktive Grösse von mir), dann würden nicht noch 30% Minderung der Sehschärfe mit eingerechnet. Das ist o.K denke ich, da es sich um eine vorbestehende Geschichte handelt. Allerdings schliesst die Police mehr oder weniger auch eine Verschlechterung des rechten Auges aus. Das ist vielleicht nicht so fair, aber nachvollziehbar…

Die Hauptgründe für BU liegen nach meiner Einschätzung aber in anderen medizinischen Bereichen. Ich würde unterschreiben (wenn die finanziellen Bedingungen soweit o.K. sind).

MFG
Martin Winkler

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Hallo Raimund,

kannst Du mir schon näheres zu meinen Fragen von weiter unten sagen?

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,
lass´ mit bis heute abend Zeit.
Da ich ab 16:00 auf einem Workshop der DKM bin, kann ich Dir genau alle Fragen „hochoffiziell“ beantworten. Du brauchst Di also nicht auf meine Hinweise verlassen.
Hast Du noch zusätzliche Fragen?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

passt ja super!

Hier noch einpaar zusätzliche Fragen:

  1. Betreibt die DKM das Finanzkommissionsgeschäft?

  2. Wieviel Kundengelder wurden bisher eingesammelt und wieviel davon ist in die Anlagen gegangen, weil ja auch ein Teil für Kosten verwendet wird.

  3. Wie sind die Namen der zur Zeit beauftragten CTA’s bzw. Broker und wie sehen deren ausgewiesene Track-Records aus?

  4. Bisherige Wertentwicklung mit Aufteilung auf die unterschiedlichen Anlagefelder.

  5. In welcher Preisspanne bewegen sich die Gebühren für einen Roundturn?

Ich glaube das reicht zusammen mit meinen vorherigen Fragen zur Zulassung erst einmal.

Hoffentlich war ich nicht zu spät dran.

Viel Spaß bei der Veranstaltung!

Gruß
Ralf

lass´ mit bis heute abend Zeit.
Da ich ab 16:00 auf einem Workshop der DKM bin, kann ich Dir
genau alle Fragen „hochoffiziell“ beantworten. Du brauchst Di
also nicht auf meine Hinweise verlassen.
Hast Du noch zusätzliche Fragen?
Grüße
Raimund

Hallo Andre,

ich habe genau aus demselben Grund wie du noch keine BU
abgeschlossen. Bei mir hat das linke Auge unter 10%
Sehschärfe, nicht korrigierbar. Genau wie in deinem Fall wurde
eine Beachtung dieser „Behinderung“ aus dem Vertrag
rausgenommen. Wenn nun, in dem Fall mein rechtes Auge,
geschädigt werden würde, so wird vertragstechnisch mein linkes
Auge als gesund eingestuft. Also tritt keine BU ein.
Andererseits ist der (vollständige) Verlust des Auges
abgesichert, da dies eine Behinderung von 50% bedeutet, was
wiederum den Versicherungsfall eintreten lassen würde.

Du verwechselst offenbar die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Unfallversicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Gliedertaxe mit festgelegten BU-Graden. Die Schädigung hängt auch von dem ausgeübten Beruf ab. Krasses Beispiel: Ein Parfümgeruchstester könnte eventuell auch als Blinder seinen Beruf weiter ausüben, obwohl der Invaliditätsgrad nach der Unfall-Gliedertaxe 100% beträgt.

Gruß
Ralf