BU ausschluß Tinnitus?

Hallo,
Ich habe vor mich unter einer anderen Berufsunfähigkeitsversicherung versichern zu lassen.Im moment habe ich noch eine andere BU bei der ich aber deutlich mehr zahle.
Das problem ist das bei mir Tinnitus und dessen folgen ausgeschlossen wurde. Seit ungefähr 2 Jahren leide ich unter einem Tinnitus der mich, Gott sei dank, nicht großartig beeinträchtigt. D.h. ich habe lediglich ein leichtes Ohrgeräusch. Das problem hierbei ist das man keine ahnung hat welche Ursachen dies nun wirklich hat und man auch keine genauen aussagen darüber machen kann ob es irgendwann völlig verschwindet oder schlimmer wird. Daher hat die Versicherung den Tinitus ausgeschlossen, bei meiner alten Bu hingegen ist gar nichts ausgeschlossen.
Mein Versicherungsberater meinte das man nach zwei Jahren wenn nichts weiter vorgefallen ist noch einmal nachträglich eine Gesundheitsprüfung machen könnte und wenn alles ok ist das man den Tinitus dann wieder mit in die absicherung hinein nehmen könnte. Meine frage ist nun ob es realsistisch ist das der Tinnitus wieder mit hinein genommen wird?
Mir selber ist das risiko zu hoch ich würde eher in der teueren BU bleiben mit der gewissheit das ich gegen alles abgesichert bin.Aber wenn ich wüßte das ich ich nach zwei jahren die möglichkeit hätte auch dagegen abgesichert zu sein würde ich wechseln.

Da ich deswegen seit ungefähr einem Jahr nicht mehr beim Arzt war und ich meine andere Bu noch ein halbes Jahr stilllegen kann wäre ja nur noch ein halbes Jahr zu überstehen.
Ich hoffe ihr habt ein paar nützliche tipps :smile:

Hallo Aisley

BITTE Kündige deine bestehe Versicherung nicht!!! Spar lieber wo anders! Rauch weniger oder geh einmal weniger weg aber KÜNDIGE nie ein bestehender BU Vertrag, vor allem dann nicht wenn schon etwas vorliegt…

Mit einem Tinitus ist nie zu spassen, vor allem deswegen nicht, weil man schnell damit berufsunfähig werden kannst.

Also noch einmal BITTE ich dich vom ganzem Herzen KÜNDIGE NICHT!!!

Hallo,

bei der BU ist der Preis nicht wichtig, bzw. sollte es nicht vorrangig sein. Entscheidend sind die Bedingungen.

Um Ihnen sinnvoll einen Tipp geben zu können, beantworten Sie bitte über die Nachfragefunktion folgende Fragen.

1.) In welchem Tarif bei welcher Gesellschaft sind Sie jetzt?

2.) welcher Tarif/ Gesellschaft soll es werden?

3.) wie konkret ist der Ausschluss formuliert?

ggf. auch direkt an [email protected]

Gruß
SH

Hallo,

ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt und habe selbst Tinnitus. Ich würde wechseln. Die Wahrscheinlichkeit da Sie wegen Tonnitus BU werden, ist gleich Null. Mir ist in den über 10 jahren die ich jetzt in der Rentenversicherung arbeite noch kein Fall unter gekommen. Die Prühfung nach 2 Jahren kann man bestimmt machen, aber ich glaube nicht das sich danach versicherungstechnisch was ändern wird.
Also, BU wegen Tinnitus halte ich für ausgeschlossen, also warum zu viel geld bezahlen ?
Bei meiner BU ist Tinnitus übrigens auch ausgeschlossen.

LG
Christian

Guten Tag,
bitte bleiben Sie bei der alten BU, denn bei der neuen BU wird der Tinitus mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Sie müssten dann drei Jahre Beschwerde und Behandlungsfrei sein (Frist für Tinitus) Dann wird die Versicherung prüfen, ob der Tinitus dann wieder eingeschlossen ist, kommt auf die Risikoprüfung bzw Annahmepolitik des Versicherers an.
Die Preisdifferenz bei der alten und neuen BU könnte daraus resultieren, dass ggfs in der alten Bu noch Risiken wie Todesfall eingeschlossen sind. Diese könnten Sie z.B. kündigen und den Betrag reduzieren. Ebenso ist unbekannt, ob der alte Vertrag auch einen Sparanteil hat oder nicht. ich will darauf hinaus, dass Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen dürfen. Was am besten in der Situation ist müsste man anhand der Verträge und des Vorschlags ermitteln, nur eines dürfte sicher sein, dass das Risiko Tinitus, wie es in der alten BU abgesichert ist in der neuen BU nicht abgesichert werden wird. Und dann gehen ja im Leistungsfall die Streitereien los, wenn nämlich argumentiert wird, dass der Tinititus kausal ist. Also wenn der alte Vertrag nicht ganz exsistentielle Lücken hat, dann sollten Sie zunächst dort bleiben. Weiteres kann ich nur sagen,wenn ich den Altvertrag und das neue Angebot vergleichen kann.
P.S. die genannten zwei Jahre finden Sie in der PKV, nicht in der BU.
Gruss
Christian Müller

Hallo Aisley,

leider habe ich was Berufsunfähigkeitsversicheungen angeht keine Ahnung und kann dir leider keinen Rat geben.

Gruss
pue

Hallo!
Ihr Plan birgt Tücken!
Zwar hat sich in den letzten Jahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung Einiges verändert und die neuen BU-Verträge haben wesentlich kundenfreundlichere Vertragsbedingungen, als es früher der Fall war, aber es werden strenge Anforderungen an die Gesundheit gestellt und wenn man Vorerkrankungen hat, so muß man sich genau überlegen, inwieweit sich ein Umstieg tatsächlich noch rechnet.

Was nützt Ihnen, sie wechseln den Versicherer, werden in 3 Jahren berufsunfähig und der Versicherer verweigert die Leistung und kündigt Ihnen auch noch außerordentlich, weil Sie vielleicht vergessen haben eine Vorgeschichte anzugeben, die vor ein paar Jahren gelaufen ist und die Sie für nicht beachtenswert hielten.

Was nun die Aussage des Versicherungsvertreters anbetrifft, so ist seine Motivation unzweifelhaft.

Allerdings sollten Sie sich eine solche Aussage dann schriftlich geben lassen und zwar von der Hauptverwaltung!

Das Ganze ist ein Abwägen zwischen
1.: Wie gut ist die bestehende Versicherung (Stichwort Abstrakte Verweisung etc.)
2.: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Tinitus und mögliche Folgegeschichten Sie aus dem Rennen werfen und
3.: Welche Leistungen bietet die neue BU und wie hoch ist tatsächlich die mögliche Ersparnis!

Alternativ denken Sie doch mal über eine Erhöhung des bestehenden Versicherungsschutzes nach und decken Sie die Differenz dann über den billigeren Versicherer unter Ausschluß des Tinitus!

MfG
Christoph Mittler

Hallo,

meine Erfahrung mit der Versicherung ist, das ich es zu 99% ausschliesse, das du in 2 Jahren den Tinnitus mit in deine neue Versicherung aufnehmen kannst. Wenn ja, dann nur mit einem wesentlich hoeheren mtl. Beitrag. Das heisst, du wirst dann wohl den gleichen Beitrag bezahlen, wie du es jetzt bereits fuer deine alte BU tust.

Mein Tip:
Behalte ganz unbedingt deine alte Versicherung!!! Ich vermute, der Versicherungsmensch will nur seine Provision fuer einen Abschluss kassieren. Frage ihn, ob er dir SCHRIFTLICH garantieren kann, das der Tinnitus in 2 Jahren in die neue BU aufgenommen wird. Das wird er sicherlich nicht tun!

Wenn du eine Dynamik bei deiner BU Versicherung eingebaut hast, frage, ob du nicht ab und zu mit der Erhoehung aussetzen kannst. So war es bei mir. So stiegen die Beitraege nicht ganz so doll. Im nachhinein war selbst das eine bloede Entscheidung von mir. Sonst haette ich heute eine hoehere BU Rente.

Alles Gute!

Hallo Aisley

mit solchen komplizierten versicherungstechnischen Dingen kenne ich mich leider
nicht aus. Sorry

Guten Tag.

Ich halte mich mal kurz:

So lange Sie noch unter dem Tinnitus leiden, wird auch in einer Nachprüfung der Tinnitus nicht wieder eingeschlossen.

Das wäre wie wenn so zu jemand Übergewichtigen sagen „wenn Sie in drei Jahren noch nicht an Herzverfettung gestorben sind, nehmen wir das wieder in den Versicherungsschutz auf.“

Ich würde, wenn überhaupt, mit der Versicherungs schriftlich!! vereinbaren, dass wenn innerhalb X Jahren keinerlei ärztliche und medikatöse Behandlung erfolgte, eine Nachprüfung mit Einschluss getätigt wird.

Vergleichen !SIE! (notfalls kontaktieren Sie mich) auch bitte ganz stark das „Kleingedruckte“. Wenn die Versicherung nach vielen Jahren immernoch billiger ist als Ihre alte, dann macht mich das zumindest nachdenklich…

WENN Ihnen der Beitrag geholfen hat vergeben Sie bitte ein Sternchen dafür. DANKE

Viele Grüße
Ihr Spezialist für die Absicherung der Arbeitskraft
Claude Burgard
Fahcwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

die Frage scheint mir sehr nachvollziehbar doch es geht am Kern des Themas vorbei: Es gibt BU-Versicherungen mit guten Bedingungen und solche mit weniger guten.

Wenn die alte schlechte Bedingungen hat, dann lohnt es sich (möglicherweise) zu einer besseren zu wechseln - trotz Tinnitus.
Wenn die alte gut ist, dann sollte diese auch ihren Preis wert sein.

Ich hoffe das gibt ein Denkanstoß in die richtige Richtung

freundliche Grüße
ein Versicherungsmakler aus dem Raum München

Hallo,

ich finde, Sie schätzen das Risiko schon richtig ein: Lieber in dem Vertrag bleiben, der keinen Ausschluss hat. Sollten Sie in einigen Jahren wirklich keinen Tinnitus mehr haben, können Sie das Thema ja wieder angehen.
Eine Versicherung ist dafür da, bestehende Risiken abzusichern, nicht neue einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück
Matthias Helberg

Hallo,
da kann man nur hoffen, dass du die erste BU vor Beginn des Tinnitus abgschlossen hast, wenn nicht, hast du eine gesundheitliche Einschränkung verschwiegen und die Versicherung zahlt dann bei evtl.Inanspruchnahme wegen Tinnitusleiden sowieso nicht!
Die neue Versicherung geht mit Recht davon aus, dass ein seit über 2 Jahren bestehender Tinnitus bereits chronisch ist und deshalb nicht mehr verschwindet, sondern sich mit großer Wahrscheinlichkeit sogar noch verstärkt.
Meine private Krankenversicherung hat Tinnitus ebenfalls ausgeschlossen; das ist zwar ärgerlich aber aus Sicht des Versicherers nachzuvollziehen.
Auf jeden Fall von vorn herein der Versicherung reinen Wein einschenken, das böse Erwachen kommt sonst bei der nächsten Inanspruchnahme, wenn Vorerkrankungen gnadenlos überprüft werden.
Grüße und vielleicht noch gute Besserung

Hallo Aisley,du weißt ja nicht ob in 2 Jahren dein
Tinitus weg ist.Also kannst du den günstigen Vertrag
nehmen.So oder so mußt du richtige Angaben machen.
Grüsse,Rainer.