BU-Bedingungen

Konkrete Verweisbarkeit haste doch in allen modernen
Bedingungswerken enthalten?!

nein in den wenigsten

…gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war nachzugehen
UND sie keine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung und ihrer
bisherigen LEbensstellung entsprechenden Tätigkeit ausübt."

eben

Wo liegts Problem bei konkreter Verweisbarkeit?

beim " und " oder „oder“ sobald beruf konkret ausgeübt wird, gibt es eben keine rente. aber wie gesagt verzicht konkrete verweisung ist umstritten in der literatur.

grüße

andreas sokol

Hallo Andreas,

Konkrete Verweisbarkeit haste doch in allen modernen
Bedingungswerken enthalten?!

nein in den wenigsten

das sehe ich anders und ich habe schon viele - neue wie alte - Bedingungswerke gelesen

…gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war nachzugehen
UND sie keine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung und ihrer
bisherigen LEbensstellung entsprechenden Tätigkeit ausübt."

eben

Wo liegts Problem bei konkreter Verweisbarkeit?

beim " und " oder „oder“ sobald beruf konkret ausgeübt wird,
gibt es eben keine rente.

immerhin kann man jederzeit einen Beruf ausüben der in etwa bis zu 80% des finanziellen Einkommens des zuletzt ausgeübten Berufes sichert UND seine BU-Rente beziehen

aber wie gesagt verzicht konkrete

verweisung ist umstritten in der literatur.

dazu hätte ich gerne mal eine fachliche Begründung!!

Gruß, Alexander

PS: Wie sähe denn die optimale Formulierung (die es auch schon gibt!) aus??

Hallo Andreas,

Konkrete Verweisbarkeit haste doch in allen modernen
Bedingungswerken enthalten?!

nein in den wenigsten

das sehe ich anders und ich habe schon viele - neue wie alte -
Bedingungswerke gelesen

dann gibt es wohl zwichen lesen und verstehen einen unterschied

…gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war nachzugehen
UND sie keine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung und ihrer
bisherigen LEbensstellung entsprechenden Tätigkeit ausübt."

eben

Wo liegts Problem bei konkreter Verweisbarkeit?

beim " und " oder „oder“ sobald beruf konkret ausgeübt wird,
gibt es eben keine rente.

immerhin kann man jederzeit einen Beruf ausüben der in etwa
bis zu 80% des finanziellen Einkommens des zuletzt ausgeübten
Berufes sichert UND seine BU-Rente beziehen

ich empfehle mal die auseinandersetung mit dem begriff konkrete verweisung

aber wie gesagt verzicht konkrete

verweisung ist umstritten in der literatur.

dazu hätte ich gerne mal eine fachliche Begründung!!

die gibt es ( weniger auf die vp bezogen als auf den VR )

grüße

andreas sokol

PS: Wie sähe denn die optimale Formulierung (die es auch schon
gibt!) aus??

die frage ist dann wohl mit dem verweis dass es die schon gibt von selbst beantwortet.

Da hat der Fachmann gesprochen, alle Achtung *lach
Aber Danke für den Tipp :wink:
Versicherungsfachmann

Da hat der Fachmann gesprochen, alle Achtung *lach
Aber Danke für den Tipp :wink:
Versicherungsfachmann

bitte unterscheidung zw. abstrakter und konkreter verweisung und auch da noch
zwischen erst und nachprüfung unterscheiden.
bitte für den tipp
und wenn dann bitte versicherungsfachwirt.

grüße

andreas sokol