BU-Bedingungen

Hi,

nachdem ich nun sicher bin, dass ich eine BU als eigenständigen Vertrag abschließen will, kommen wir zu Punkt 2, die Vertragsbedingungen.
Worauf muss man achten?

Mir ist bekannst:

  • abstrakte Verweisung ausschließen
  • Beitragsbefreiung im BU-Fall
  • keine Arztanordnungsklausel
  • BU ab 50%
  • Rückwirkender Leistungsbeginn
  • Zahlung ab vorraussichtlicher BU von 6 Monaten, nicht erst bei Bescheinung der BU
  • Wiedereingliederungsfrist von 6 Monaten vereinbaren
  • keine Meldefrist
  • BU-Rente sollte auch im Ausland gezahlt werden

Wie sieht es aus mit:

  • Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung. Gibt es sowas?
  • Ausschluß von Krankheiten. Ich hatte mal nen Bandscheibenvorfall, d.h. das wird vermutlich ausgeschlossen werden. Kann man das nach einigen Jahren Beschwerdefreiheit wieder mit reinnehmen?

Danke Aron

Wie sieht es aus mit:

  • Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute
    Gesundheitsprüfung. Gibt es sowas?

Ja, Stichwort Nachversicherungsgarantie

  • Ausschluß von Krankheiten. Ich hatte mal nen
    Bandscheibenvorfall, d.h. das wird vermutlich ausgeschlossen
    werden. Kann man das nach einigen Jahren Beschwerdefreiheit
    wieder mit reinnehmen?

Da wird sich der Versicherer mutmaßlich eher nicht drauf einlassen!

Wie lange ist denn der Bandscheibenvorfall her und wie wurde er therapiert?

Hi,

Wie sieht es aus mit:

  • Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute
    Gesundheitsprüfung. Gibt es sowas?

Ja, Stichwort Nachversicherungsgarantie

Danke.

Da wird sich der Versicherer mutmaßlich eher nicht drauf
einlassen!

Wie lange ist denn der Bandscheibenvorfall her und wie wurde
er therapiert?

Leider erst 1,5 Jahre. Das Ende der Therapie ist ziemlich genau 1 Jahr her. Therapie: komplett ambulant, viel KG, Akupunktur, aber keine OP, keine stationären Aufenthalte.

Gibt es die Möglichkeit nach 2 Jahren einen Neuantrag bei einer anderen Gesellschaft zu stellen, wo man den Bandscheibenvorfall (vorrausgesetzt ich bin die nächsten 2 Jahre beschwerdefrei) nicht mehr angeben muss?

Hatte ich bei en genannten Bedingungen noch was wichtiges vergessen?

Danke und Gruss
Aron

Leider erst 1,5 Jahre. Das Ende der Therapie ist ziemlich
genau 1 Jahr her. Therapie: komplett ambulant, viel KG,
Akupunktur, aber keine OP, keine stationären Aufenthalte.

Gibt es die Möglichkeit nach 2 Jahren einen Neuantrag bei
einer anderen Gesellschaft zu stellen, wo man den
Bandscheibenvorfall (vorrausgesetzt ich bin die nächsten 2
Jahre beschwerdefrei) nicht mehr angeben muss?

wohl kaum, denn es wird gefragt ob eine vorversicherung mit ausschlüssen oder risikozuschlägen bestand.

Hatte ich bei en genannten Bedingungen noch was wichtiges
vergessen?

eventuell verzicht auf konkrete verweisung ( umstritten ) und berufsdefinition ( der letzte ausgeübte beruf, wie er in gesunden tagen ausgeübt wurde… )

grüße

andreas sokol

Danke und Gruss
Aron

wohl kaum, denn es wird gefragt ob eine vorversicherung mit
ausschlüssen oder risikozuschlägen bestand.

Okay. Dann, andere Frage: Ist es nicht viell. sinnvoller mit dem Abschluss einer BU jetzt noch 2 Jahre zu warten, zumindest sofern die meinen Rücken ausschließen wollen, zu hoffen, dass ich in der Zeit nix mehr habe und dann das ganze nicht mehr angeben zu müssen??
Ich weiss, dann habe ich jetzt 2 Jahre keine BU, aber dafür viell. dann mal eine, die auch zahlt, wenn ich wegen Bandscheibe BU werde, was ja nicht so unwahrscheinlich ist…

Hatte ich bei en genannten Bedingungen noch was wichtiges
vergessen?

eventuell verzicht auf konkrete verweisung ( umstritten )

Was ist konkrete Verweisung?

und berufsdefinition ( der letzte ausgeübte beruf, wie er in
gesunden tagen ausgeübt wurde… )

Kannst du das auch nochmal erläutern?

Danke
Aron

Okay. Dann, andere Frage: Ist es nicht viell. sinnvoller mit
dem Abschluss einer BU jetzt noch 2 Jahre zu warten, zumindest
sofern die meinen Rücken ausschließen wollen, zu hoffen, dass
ich in der Zeit nix mehr habe und dann das ganze nicht mehr
angeben zu müssen??

die hoffnung stirbt zuletzt…aber in der regel abfragezeiträume 5 jahre ( gibt auch ausnahmen ) …taucht nur die frage auf wie lange man warten möchte die bu zu versichern.

Ich weiss, dann habe ich jetzt 2 Jahre keine BU, aber dafür
viell. dann mal eine, die auch zahlt, wenn ich wegen
Bandscheibe BU werde, was ja nicht so unwahrscheinlich ist…

eben daher wirds auch einen brechtigten risikozuschlag geben ( wenn es das medizinische genaue bild versicherbar gestaltet).

Hatte ich bei en genannten Bedingungen noch was wichtiges
vergessen?

eventuell verzicht auf konkrete verweisung ( umstritten )

Was ist konkrete Verweisung?

und berufsdefinition ( der letzte ausgeübte beruf, wie er in
gesunden tagen ausgeübt wurde… )

Kannst du das auch nochmal erläutern?

lass die das bitte von deinem makler erklären.

grüße

andreas sokol

die hoffnung stirbt zuletzt…aber in der regel
abfragezeiträume 5 jahre ( gibt auch ausnahmen ) …taucht nur
die frage auf wie lange man warten möchte die bu zu
versichern.

5 Jahre… hm, naja, dann wäre es ein wenig lang.

eben daher wirds auch einen brechtigten risikozuschlag geben (
wenn es das medizinische genaue bild versicherbar gestaltet).

Risikozuschlag wäre ja ok, allerdings rechne ich eher mit einem Ausschluss… und das fände ich nicht akzeptabel.

Gruss Aron

die hoffnung stirbt zuletzt…aber in der regel
abfragezeiträume 5 jahre ( gibt auch ausnahmen ) …taucht nur
die frage auf wie lange man warten möchte die bu zu
versichern.

5 Jahre… hm, naja, dann wäre es ein wenig lang.

Ich sag’s nochmal: Ein nicht operierter Bandscheibenvorfall ist IMMER anzugeben, auch wenn er 20 Jahre her ist!

Frank Wilke

5 Jahre… hm, naja, dann wäre es ein wenig lang.

Ich sag’s nochmal: Ein nicht operierter Bandscheibenvorfall
ist IMMER anzugeben, auch wenn er 20 Jahre her ist!

Begründung???

Gruss Aron

Ich sag’s nochmal: Ein nicht operierter Bandscheibenvorfall
ist IMMER anzugeben, auch wenn er 20 Jahre her ist!

fragezeitraum 5 jahre wenn in dieser zeit keinerlei behandlung beratung wg bandscheiben erfolgt ist und keine beschwerden vorlagen.

wahrscheinlich wird das aber nicht der fall sein - daher trifft deine aussage zu.

bandscheibenvorfall ist aber sehr oberflächlicher begriff ohne genaue disgnose lässt sich eine genaue risikoabschätzung nicht teffen.

grüße

andreas sokol

5 Jahre… hm, naja, dann wäre es ein wenig lang.

Ich sag’s nochmal: Ein nicht operierter Bandscheibenvorfall
ist IMMER anzugeben, auch wenn er 20 Jahre her ist!

Begründung???

Weil auch nach körperlichen Fehlern, Anomalien, etc gefragt wird.

Eine kaputte bandscheibe bleibt kaputt!

Ansonsten § 16 VVG!!!

Thorulf Müller

eben daher wirds auch einen brechtigten risikozuschlag geben (
wenn es das medizinische genaue bild versicherbar gestaltet).

Risikozuschlag wäre ja ok, allerdings rechne ich eher mit
einem Ausschluss… und das fände ich nicht akzeptabel.

Dann denke ich, sieht es schlecht für Dich aus, ein Ausschluß ist m.E. quasi vorprogrammiert (wer versichert schon ein brennendes Haus).

Ich hätte es nicht besser ausdrücken können: Kaputt ist kaputt - einfach aber richtig! Wer die Roststellen am Auto immer nur überstreicht, darf sich auch nicht wundern, wenn die Gurke irgendwann doch kaputt geht!
Die Schmerzen sind kuriert, aber nicht die Ursache bekämpft.
Wird nicht operiert --> also auch in 20 Jahren angeben.

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

eventuell verzicht auf konkrete verweisung ( umstritten ) und
berufsdefinition ( der letzte ausgeübte beruf, wie er in
gesunden tagen ausgeübt wurde… )

Konkrete Verweisbarkeit haste doch in allen modernen Bedingungswerken enthalten?! Entweder es wird direkt so bezeichnet, oder eben mit entsprechender Formulierung:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) zu 50% außerstande ist, ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war nachzugehen UND sie keine andere ihrer Ausbildung und Erfahrung und ihrer bisherigen LEbensstellung entsprechenden Tätigkeit ausübt.“

In Verträgen des Jahres 2004 und 2005 fand ich noch häufiger diese Formulierung:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) zu 50% außerstande ist, ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen ODER eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wo liegts Problem bei konkreter Verweisbarkeit?

Gruß, Alexander

Dann denke ich, sieht es schlecht für Dich aus, ein Ausschluß
ist m.E. quasi vorprogrammiert (wer versichert schon ein
brennendes Haus).

Ja, so sehe ich das auch. Leider. Trotzdem denke ich, immer noch besser eine BU mit diesem Ausschluss zu haben als gar keine BU. Schließlich kann ich auch noch andere Krankheiten bekommen oder nen Unfall haben oder sonstwas…

fragezeitraum 5 jahre wenn in dieser zeit keinerlei behandlung
beratung wg bandscheiben erfolgt ist und keine beschwerden
vorlagen.

Naja, von diesen 5 Jahren habe ich jetzt eines ohne Arztbesuch deshalb ohne KG und ohne andere Behandlungen. Beschwerden… nunja, natürlich ziept es mal, aber wenn ich deswegen nirgends war, kann mir das doch keiner nachweisen, oder? Naja, wie auch immer, diese Diskussion ist wohl eh müßig, da ich nicht weitere 4 Jahre ohne BU zubringen will. Und da es erst 1 Jahr her ist, muss ich es eh angeben und die werden es vermutlich ausschließen… :frowning:

bandscheibenvorfall ist aber sehr oberflächlicher begriff ohne
genaue disgnose lässt sich eine genaue risikoabschätzung nicht
teffen.

Ja, das sehe ich genauso. Und was eine OP betrifft, da werden eigentlich nur die schlimmen Fälle operiert. Und alle mit OP, die ich kenne, die haben dann viell. keine Lähmungen mehr (die ich eh noch nie hatte), aber Schmerzen haben die danach immernoch. Eine OP ist beim Prolaps in keinster Weise das allheilmittel und ich würde mal meinen, wenn man einen Vorfall immer angeben muss, dann muss man einem mit OP erst recht immer angeben.

Aber das ist jetzt etwas off-topic.
Gruss Aron

Die Schmerzen sind kuriert, aber nicht die Ursache bekämpft.
Wird nicht operiert --> also auch in 20 Jahren angeben.

Entschuldigung, wenn ich laut lache… Natürlich ist die Ursache bei einem Vorfall immernoch da, wenn er nicht operiert ist. Aber es ist ein übles Gerücht, dass diese nach einer OP behoben wäre!!! Dafür kenne ich mich mittlerweile in diesem Bereich zu gut aus. Die Schmerzen meistens kommen nicht davon, dass du keine Bandscheibe mehr hast. Daher ist es auch recht müßig, welche aus Titan einzusetzen, außer viell. in ganz krassen Fällen. Die kommen in den allermeisten Fällen davon, dass das Bandscheibenmaterial, was rausgekommen ist, auf den Nerv drückt. Das kann bei einer OP entfernt werden, d.h. die Schmerzen werden vermindert, ABER auch ein operierter Vorfall ist und bleibt ein Vorfall, eine Sollbruchstelle usw. Es gilt GENAU das selbe wie bei einem nicht operierten. Deine Schmerzen wurden durch die OP viell. gemildert, weil sie Bandscheibenmaterial entfernt haben, aber die Schwachstelle, die kaputte Bandscheibe, ist NACH WIE VOR da!!! Man kann welche aus Titan einsetzen, aber auch da besteht die Gefahr, dass er Nerv dauerhaft geschädigt wird und du einfach IMMER Schmerzen hast. Zudem vernarbt ein Vorfall, und du kannst fast niemals alles Bandscheibenmaterial komplett rausbekommen. Frag jeden Orthopäden, er wird dir das bestätigen!!!

Frank Wilke

Wollte nur noch sagen:
Jetzt mal Schluss mit der OP-Diskussion :wink:. Zeitlich ist es bei mir sowieso so, dass ich es angeben MUSS. Das werde ich dann natürlich auch tun. Insofern ist diese Diskussion eh müßig.

Zurück zum Eigentlichen - der BU.

Gruss Aron

Definitves Ja!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Manchmal werden einige recht unhöflich! Warum?

Entschuldigung, wenn ich laut lache… Natürlich ist die
Ursache bei einem Vorfall immernoch da, wenn er nicht operiert
ist. Aber es ist ein übles Gerücht, dass diese nach einer OP
behoben wäre!!! Dafür kenne ich mich
mittlerweile in diesem Bereich zu gut aus. Die Schmerzen
meistens kommen nicht davon, dass du keine Bandscheibe mehr
hast. Daher ist es auch recht müßig, welche aus Titan
einzusetzen, außer viell. in ganz krassen Fällen. Die kommen
in den allermeisten Fällen davon, dass das
Bandscheibenmaterial, was rausgekommen ist, auf den Nerv
drückt. Das kann bei einer OP entfernt werden, d.h. die
Schmerzen werden vermindert, ABER auch ein operierter Vorfall
ist und bleibt ein Vorfall, eine Sollbruchstelle usw. Es gilt
GENAU das selbe wie bei einem nicht operierten. Deine
Schmerzen wurden durch die OP viell. gemildert, weil sie
Bandscheibenmaterial entfernt haben, aber die Schwachstelle,
die kaputte Bandscheibe, ist NACH WIE VOR da!!! Man kann
welche aus Titan einsetzen, aber auch da besteht die Gefahr,
dass er Nerv dauerhaft geschädigt wird und du einfach IMMER
Schmerzen hast. Zudem vernarbt ein Vorfall, und du kannst fast
niemals alles Bandscheibenmaterial komplett rausbekommen. Frag
jeden Orthopäden, er wird dir das bestätigen!!!

Hat irgendwer etwas anderes behauptet - auch wenn operiert ist das anzugeben! Da Du nicht operiert bist, musste ich das wohl nicht ausführen, oder?

Thorulf Müller