BU bei Bandscheibenvorfall und Nervenproblematik

Hallo,
gerade wollte ich eine BU abschließen, da erwischte mich ein leichter Bandscheibenvorfall mit ungeklärter Lähmung im Fuß. Beides ist nun wieder verschwunden, aber steht nun mal in der Akte.
Außerdem habe ich vor Jahren auch diverse Psychotherapietermine gemacht.
Habe ich überhaupt noch eine Chance auf eine BU?
UNd wenn ja, wie?
Kann man WIrbelsäule und Psyche ggf. ausschließen?

Danke

busy

keine Chance!
Hallo busy
Der Bandscheibenvorfall ginge vielleicht noch… doch die Psyche angeknackst?
Da steigt keiner der Versicherer ein!
Grüße
Raimund

Kann man da nicht mit einem Gutachten bzw. Untersuchung des derzeitigen Zustandes gegenhalten?
Bis wieviel Jahre rückwärts muss man denn melden?

hallo,
bei BU besagen die AVB, dass alle Vorerkrankungen, die für die Beurteilung relevant sein könnten, angegeben werden müssen.
Es steht zwar in den Gesundheitsfragen des Antrags nur drin: 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär, deswegen wird aber gerade dieser § nicht ausgehebelt.
Das ist auch der Grund, warum es gerade bei BUV so viel Prozesse gibt.
Die einzige Möglichkeit ist, dass Du ein attsst eines Facharztes bingst. Allerdings keine Garantie für Annahme. Ausserdem muss die Vorerkrankung mindestens 3 Jahre her sein.
Grüße
Raimund

Hallo,

das ist mitnichten so.

Also - eine Aussage auf der Basis der hier gelieferten Informationen ist nicht möglich und zulässig.

Alle Informationen (Wann hat wer was gemacht und behandlet?) müssen offen gelegt werden und dann muss man den passenden Versicherer suchen.

Ich könnte Dir sagen wie es geht, darf es aber nicht, weil dann wieder alle „Werbung“ schreien.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Werbung ??
Hallo Thorulf,
wieso Werbung - wenn ich im Brett etwas erkläre und vielleicht eine Lösunf aufzeige hat bisher noch
niemand mir eine Werbeaktion unterstellt - was hast du verbrochen ??
Hab ich da was nicht mitbekommen ?

Gruss

Günter

Hallo Günter,

leider unterstellt man mir immer dann Werbung, wenn ich darauf hinweise, dass dies nur ein Versicherungsmakler kann.

Und eine Ausschreibung eines Risikos im Markt, wie es in diesem Fall notwendig wäre, kann nun einmal nur ein Versicherungsmakler.

Das kann aber auch nicht der Einzelne für sich alleine. Also brauche ich es nicht erklären, weil es keine machen kann - außer ich und qualifizierte Kollegen. Und jetzt bekomme ich gleich die nächste Abmahnung! Toller Laden hier!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Thorulf,

dies ist mitnichten so… das Team und ich haben dir gesagt, dass es eine Gratwanderung zwischen Werbung und Antwort gerade bei uns im Brett ist.

Die Beispiele wiederzubringen ist Unsinn, wir haben es ja mit dir besprochen und es kamen Aussagen derjenigen hier im Brett (keine Anbieter), dass es störend wirkt und wir hatten dazu auch schon eine Diskussion hier.

Daher… einfach so machen, wie die letzte Zeit und dann passt das schon.

Grüße
Marco