Hallo,
ich bin ein wenig ratlos.
Ich bin nach einem Unfall vor 10 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig und laut Gutachten und Attest auch langfristig berufsunfähig.
Bei der Alten Leipziger bin ich BU-versichert. Zunächst sagten diese mir, dass ich bei 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit Leistungsanspruch habe, das steht auch so im Versicherungsschein. Nun aber, nach 10 Monaten, noch immer keine Leistung. Nun schicken diese mich zu einem Gutachter (das finde ich soweit auch o.k.), sagen aber, dass ich nach wie vor keine Leistungen erhalten, denn AU hat mit BU nichts zu tun. Und das mit dem Gutachter könne dauern, Zeitspannen bis zu einem Jahr seien keine Seltenheit.
Ich bin ratlos: wenn ich doch aber immer noch wegen des Unfalls krankgeschrieben bin? Wenn ich doch arbeitsunfähig bin, bin ich dann nicht automatisch auch berufsunfähig? Müsste die Alte Leipziger mir nicht zumindest für die 10 vergangenen Monate Leistungen gewähren?
Oder habe ich da einen Denkfehler???
Bin für Rat sehr dankbar
Viele Grüße
Sophia
Die AL hat Recht!
hallom Sophia,
so lange Du nur AU geschrtieben bist, bekommst du keine Rente. Du musst BU geschrieben sein!
Spreche mit Deinem Arzt darüber.
Dazu kommt, dass Du mehr als 50 % BU sein musst, um eine Leistung zu erhalten.
Und genau solche Fälle sind es warum Thorulf und ich immer auf die Condor zu sprechen kommen.
Da gäbe es jetzt kein Hich-Hack, bei denen würde rückwirkend auf den ersten AU-Tag bezahlt.
Grüße
Raimund
AU =/= BU
Hallo Sophia.
Ich bin nach einem Unfall vor 10 Monaten ununterbrochen
arbeitsunfähig und laut Gutachten und Attest auch langfristig
berufsunfähig. […]
Arbeitsunfähig bist du, wenn du temporär oder auch permanent deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Wenn es permanent wäre, du aber einen anderen Beruf noch ausüben könntest, bist du immer noch nicht Berufsunfähig.
Berufsunfähig bist du erst dann, wenn es dir garnicht mehr möglich ist IRGENDEINEN Beruf auszuüben und zwar FÜR IMMER. Um es mal etwas dramatisch auszudrücken: Um Berufsunfähig zu werden, musst du schon alle deine geistigen und körperlichen Fähigkeiten verlieren.
Ich persönlich halte deshalb wenig davon eine reine BU abzuschließen. Wenn dann kapitalbindend als Altersvorsorge. Da ich kein Versicherungsexperte bin, ist das aber nur meine (bescheidene) persönliche Meinung.
Bernd
Hallo,
Bei der Alten Leipziger bin ich BU-versichert. Zunächst sagten
diese mir, dass ich bei 6-monatiger ununterbrochener
Arbeitsunfähigkeit Leistungsanspruch habe, das steht auch so
im Versicherungsschein.
Das steht auf keinen Fall im Versicherungsschein!!! Da steht etwas von BU und ggf. rückwirkender Leistung! Du musst 6 Monate BU sein (dann rückwirkend!) oder die Prognose muss 6 Monate BU sein.
Nun aber, nach 10 Monaten, noch immer
keine Leistung. Nun schicken diese mich zu einem Gutachter
(das finde ich soweit auch o.k.), sagen aber, dass ich nach
wie vor keine Leistungen erhalten, denn AU hat mit BU nichts
zu tun.
Richtig AU = AU, BU = BU
Und das mit dem Gutachter könne dauern, Zeitspannen
bis zu einem Jahr seien keine Seltenheit.
Ich bin ratlos: wenn ich doch aber immer noch wegen des
Unfalls krankgeschrieben bin? Wenn ich doch arbeitsunfähig
bin, bin ich dann nicht automatisch auch berufsunfähig?
Nein!
Müsste
die Alte Leipziger mir nicht zumindest für die 10 vergangenen
Monate Leistungen gewähren?
Nein! - Erst muss die BU festgestellt sein!
Kann es sein, dass Du für den Fall der Arbeitsunfähigkeit nicht versichert bist?
Bist Du Selbstständig oder Arbeitnehmerin?
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Bernd,
Arbeitsunfähig bist du, wenn du temporär oder auch permanent
deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Wenn es
permanent wäre, du aber einen anderen Beruf noch ausüben
könntest, bist du immer noch nicht Berufsunfähig.
Das ist falsch! - es hängt ausschließlich davon ab ob und was im Vertrag geregelt ist!
Eine AU die permanent andauern würde ist BU!
Berufsunfähig bist du erst dann, wenn es dir garnicht mehr
möglich ist IRGENDEINEN Beruf auszuüben und zwar FÜR IMMER.
Das ist Erwerbsunfähigkeit - und natürlich gibt es Bedingungen, die die abstrakte bzw. die konkrete Verweisung kennen. Für Unternehmer ist dann noch zusätzlich das Thema Umorganisation zu beachten.
Um
es mal etwas dramatisch auszudrücken: Um Berufsunfähig zu
werden, musst du schon alle deine geistigen und körperlichen
Fähigkeiten verlieren.
Quatsch, wer hat Ihnen den den Blödsinn beigebracht!
Ich persönlich halte deshalb wenig davon eine reine BU
abzuschließen. Wenn dann kapitalbindend als Altersvorsorge. Da
ich kein Versicherungsexperte bin, ist das aber nur meine
(bescheidene) persönliche Meinung.
Und diese sollten Sie, weil unqualifiziert und falsch nicht in dieser Art und Weise aussprechen!!!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
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Ups…
Das ist falsch! - es hängt ausschließlich davon ab ob und was
im Vertrag geregelt ist!
Ok, da gibt es dann wohl Unterschiede in den Versicherungen.
Berufsunfähig bist du erst dann, wenn es dir garnicht mehr
möglich ist IRGENDEINEN Beruf auszuüben und zwar FÜR IMMER.
Das ist Erwerbsunfähigkeit
Stimmt… da hab ich mich vertan. Ich wollte niemanden ver(un)sichern
oder gar den Beruf eines Versicherungsmaklers verunstalten.
Quatsch, wer hat Ihnen den den Blödsinn beigebracht!
Wie gesagt, das war auf die Erwerbsunfähigkeit bezogen.
Und diese sollten Sie, weil unqualifiziert und falsch nicht in
dieser Art und Weise aussprechen!!!
Ich bitte nochmal vielmals um Entschuldigung für diese Verwechslung.
Bernd
Hallo,
Kann es sein, dass Du für den Fall der Arbeitsunfähigkeit
nicht versichert bist?
Doch, da ich
Bist Du Selbstständig oder Arbeitnehmerin?
Arbeitnehmerin bin zahlt meine GKV Krankengeld.
Eine 100%-ige BU ohne Aussicht auf Heilung meiner Verletzungen hat mein Arzt der Alten Leipziger gegenüber schon im November 2004 attestiert.
Deshalb bin ich ja ratlos: Auf den Auszhlungsscheinen für das Krankengeld steht immer „Folgebescheinigung w. Zustand nach Unfall“, BU ist vom Arzt und einem Gutachter der GKV bestätigt. Trotzdem spricht die AL von AU. Was brauchen die denn noch für eine Bescheinigung?
Viele Grüße
Sophia
Hallo Sophia,
die, die sie angefordert haben. Wenn Sie AU-Bescheingungen vorlegen, dann sind Sie AU.
Wenn die GKV die Zahlung des Krankengeldes einstellt, weil die GKV der Ansicht ist, dass es eine BU ist oder wenn der Arzt die BU bescheinigt (dann endet aber auch das krankengeld!)
Die AL wird doch Unterlagen angefordert haben? Soweit ich mich erinnern kann hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Sophia,
die, die sie angefordert haben. Wenn Sie AU-Bescheingungen
vorlegen, dann sind Sie AU.
Wenn die GKV die Zahlung des Krankengeldes einstellt, weil die
GKV der Ansicht ist, dass es eine BU ist oder wenn der Arzt
die BU bescheinigt (dann endet aber auch das krankengeld!)
ähm… die BU ist von meinem Arzt bescheinigt, allerdings nur der AL gegenüber.
Heißt daß, das die GKV das Krankengeld einstellen würde, wenn sie davon wüsste?
Die AL wird doch Unterlagen angefordert haben? Soweit ich mich
erinnern kann hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben?
Ja. Einen Termin hierfür habe ich allerdings noch nicht. Das kann laut AL wohl auch noch Monate dauern…
Ähm (räusper…): ist es denn dann so, dass die GKV das Krankengeld einstellt, wenn sie von der BU erfährt? Und die AL keine BU-Rente zahlt, solange das Gutachten nicht eindeutig ist? Das hört sich sehr nach einer Versorgungslücke an… Außerdem kann es ja auch sein, dass der von der AL beauftragte Gutachter zugunsten der AL beurteilt. Das würde bedeuten, dass ich noch sehr lange Zeit von dort kein Geld bekommen würde.
Ist das so?
Was kann ich tun?
Viele Grüße
Sophia
Günter!!! Brauche mal Hilfe!
Hallo Sophia,
da kannst Du nichts tun. Du könntest die AL aber bitten das Verfahren zu beschleunigen.
Jetzt aber ersteinmal Luft holen - wenn Du BU bist, dann kannst Du nicht AU sein! Entweder oder. Also entweder erhälst Du eine BU-Rente oder Krankengeld. Ja, und da gibt es eine Lücke - auch zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn die GKV erfährt, dass Dein Arzt die für BU hält, dann wird sie die Krankengeldzahlung einstellen. Dazu sollte vielleicht Günter etwas sagen!
Der Fall erscheint mir etwas dubios, weil Dein Arzt sehr wohl AU-Bescheinigungen ausstellt! Aber gerade in der Übergangsphase vom Einen zum Anderen ist das auch schwer abgrenzbar. Medizin ist ja keine „exakte“ Wissenschaft!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf,
die BU-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht mehr.
Als es die noch gab und die Bewilligigung während des Krankengeldbezuges erfolgte,
wurde das Krankengeld gekürzt, und zwear um den Rentenbetrag.
Bei der BU-rente ging man ja immer davon aus dass der Betreffende noch voll erwerbsfähig
war, aber aus meditzinischen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten konnte.
Die BU-Rente war sozusagen ein finanzieller Ausgleich für den Einkommensverlust aus diesem
Umstand.
Heutzutage wird von der Krankenkasse ausschliesslich auf die Erwerbsminderung abgestellt,
was dazu führt dass durchaus eine private BU-Rente neben dem Krankengeld gezahlt werden kann - ist
aber sehr, sehr selten.
Noch Fragen - gerne.
Ach ja, das mit dem Wein wäre dann auch geklärt - wir sollten nicht gegenseitig nachtreten, dazu gibt
es andere Bretter.
Gruss
Günter
Noch Fragen - gerne.
Jau: kann ich mit dieser meiner Situation bei Rückfragen bei der AL oder der GKV in Schwierigkeiten geraten? Konkret: darf die GKV von der AL wissen?
Und: kann ich ds Verfahren bei der AL beschleunigen? Z.B. durch ein erneutes Attest meines Arztes wegen der BU? Läuft das bisher so „normal“ oder ist schon abzusehen, dass die AL versucht, keine Leistungen zu gewähren?
Ach ja, das mit dem Wein wäre dann auch geklärt - wir sollten
nicht gegenseitig nachtreten, dazu gibt
es andere Bretter.
??? Gehörte das auch zu meiner Frage? Evtl. ein Tippfehler? Oder war das was internes?
Viele liebe Grüße
Sophia
Hallo Raimund,
ein bißchen langsamer bitte! Nicht rückwirkend auf den ersten AU-Tag. Das ist z.B.- eine Frage des Bedingungswerkes - also wann wurde der Vertrag in welcher Form vereinbart! Das hat auch etwas mit den Unterlagen zu tun und einigen anderen Feinheiten! Du hast zwar nicht unrecht, aber Du schürst hier Erwartungen, die ich so nicht erzeugen will!
Außerdem gibt es da noch einen anderen Anbieter - Dialog!
Und wenn KKV, KTG und BU in einem Haus und die entsprechende Vereinbarung getroffen wurde auch die Continentale, die Universa, Globale/Gerling und Hallesche/Alte Leipziger!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler