BU bei erwiesener EU

Hallo Allerseits,

ich wollte mal nach Erfahrungswerten fragen.
Nehmen wir mal an, eine Person bekommt vom Versicherungsträger bestätigt, dass er teilweise oder vollständig erwerbsgemindert ist.
Nun sollte man meinen, dass eine private BU-Versicherung sich nicht sperren wird zu zahlen, denn enger als bei der staatlichen EU geht es nicht mehr (gehen wir mal davon aus, dass die BU bei 50% greift).

Gibt es Fälle in denen, sich private Versicherungen dann dennoch weigern, die BU zu leisten?

Gruß
Carlos

Gibt es Fälle in denen, sich private Versicherungen dann
dennoch weigern, die BU zu leisten?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos,

ja, durchaus! Zum Beispiel, wenn es sich um einen älteren Tarif handelt, der die abstrakte Verweisung nicht ausschließt. Dann könnte die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen, den man mit seiner Ausbildung und Qualifikation ausüben könnte und der einen finanziell nicht deutlich schlechter stellt (20% sind zumutbar, laut Gerichtsurteilen).

Was auch nicht so selten vorkommt ist die so genannte „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“. In diesem Fall hat einen dann der provisionsorientierte Versicherungsvermittler dazu annimiert, die eine oder andere „unbedeutende“ Vorerkrankung unter den Tisch fallen zu lassen. Ist sie aber aktenkundig oder weist einem die Versicherung nach, dass die Krankheit oder Verletzung bereits vor Vertragsschluss bestand, gibt es kein Geld.

Weiterhin gibt es in vielen Verträgen die so genannte „Arztanordnungsklausel“, die mich als Versicherten zur „Mitarbeit“ anhält, um den Schaden zu begrenzen oder den Heilungsprozeß zu beschleunigen. Das ist grundsätzlich o.k., aber in manchen Fällen ist die angeordnete Behandlung oder Therapie vielleicht so schmerzhaft oder unangenehm, dass ich sie verweigere. Auch hier ist die Versicherung berechtigt, die Leistungen zu kürzen oder ganz einzustellen.

etc., etc…

Wie Du siehst, gibt es auch für die privaten BU-Versicherungen reichlich Möglichkeiten, sich vor einer Zahlung zu drücken. Gerade deshalb ist es so wichtig, sich vor Vertragsschluß äußerst intensiv mit den Bedingungen auseinanderzusetzen und nicht nur auf den günstigsten Beitrag zu schielen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Sonnige Grüße aus Südniedersachsen
Stephan Heddinga

Hallo,

teilweise oder vollständig erwerbsgemindert ist schon ein großer Unterschied. Ich würde mal tippen, dass bei einer vollständigen Erwerbsminderung es durch durch die Versicherungsgesellschaft schwer möglich sein wird, da plötzlich festzustellen, dass man noch locker zu mindestens 50 % seinen Beruf ausüben kann oder denjenigen auf einen anderen Beruf verweisen kann.
Vollständig erwerbsgemindert heißt nunmal, dass man es nicht mal mehr schafft, irgendeine beliebige Tätigkeit mindestens 3 Stunden am Tag auszuüben.

Ganz anders sieht es aus, wenn jemand nur teilweise erwerbsgemindert ist, der „Bestandsschutz“ für die vor 1961 Geborenen greift oder es gar um eine Dienstunfähigkeit geht. Da kommt es dann schon sehr konkret auf den jeweiligen Fall an und auf die Bedingungen die dem Vertrag zugrunde liegen.

Herzlichen Dank für eure Beiträge (o.w.T.)