BU bei Versorgungswerk

Liebe Experten,

jetzt brauche ich wirklich Experten; denn es ist ein etwas abseitiges Thema. Nehmen wir also an…
ein Angestellter zahlt nicht in die DRV, sondern in ein Versorgungswerk ein. Nun steht in dem üblicherweise zugeschickten Jahresauszug, er habe - sofortiger Eintritt der BU vorausgesetzt - eine zu erwartende BU-Rente von 1500€. Auf der selben Seite wird aber unter Annahmen eine bereits erworbene Anwartschaft i. H.v. 600€ ausgewiesen.
Wo liegt denn da der Unterschied? Bezeiht sich die Anwartschaft auf die Altersrente?

Fragt sich
Andreas

Hallo, so wie mir es dünkt sind die 600 EUR die jetzt schon erworbenen Leistungen des Versorgungswerk, also wenn man jetzt (theoretisch) in Rente ginge, also nichts mehr einzahlen würde.
Während die BU auf das 60. LJ hochgerechnet wird!

Gruß

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Hallo Andreas,

ich möchte nicht gerne spekulieren, aber mir scheint es so zu sein, dass von Versorgungswerk zu Versorgungswerk die Leistungen immer anders definiert sind, je nachdem wie die Satzung ausgelegt ist, resp. wie die Satzung die BU-Rente oder die Anwartschaften für die Altersrente ausrechnen lässt.
So ist meist die Anwartschaft für die BU-Rente, wenn du noch nicht so viel eingezahlt hast, wesentlich höher ausgelegt. Später nähert sich die Höhe der BU-Rente an die Höhe der Alters-Rentenanwartschaften an. Das ist ja auch logisch, wenn du als Berufsunfähiger im Versorgungsfall deine ganze Lebens- und Familienführung von diesen paar Kröten bezahlen musst. Der Begriff „berufsunfähig“ wird dabei sehr rigide gehandhabt. Du musst dann schon mehr als zwei „appe“ Beine oder Arme haben, du könntest ja immer noch eine paar Gutachten mit dem Mund schreiben. So stellen sich die Verantwortlichen der Versorgungswerke das vor. Es ist klar, dass meist vor Gericht solche BU-Renten erstritten werden müssen.
So viel zu den Hintergründen. Aber warum rufst du nicht mal bei deinem Versorgungswerk an? Die sind doch zur Auskunft verpflichtet oder fürchtest du, dass deine Karteikarte einen roten Reiter bekommt?

Viel Spass
Bernd

Tag,

in der Tat sind Versorgungswerke alle unterschiedlich gestaltet, sogar BU-Bedingungen und Investmentgrundsätze sind verschieden.

Grüße
H.