BU Gesundheitsfragen

Hallo

bin m und 25 Jahre alt
ich hatte ein BU im Jahre 2002 beantragt. Bei den Gesundheitsfragen musste ich meine Rückprobleme angeben. Sie wollten dies dann ausschliessen.
Ich habe gehört, dass man nur die letzten 5 Jahre angeben muss.
Simmt das? Wenn ich also in den letzten 5 Jahre nicht mehr wegen diesen Beschwerden beim Arzt war (weiss noch nicht wie ich es prüfen soll),
muss ich sie auch nicht angeben und erhalte somit eine volle BU?
Die auch dann bei Rückenerkrankungen zahlt?

Hat jemand die Checkliste von der Stiftung Warentest über BU Versicherungen?

Vielen Dank
gruss christoph

Hallo,
gerade bei der BU müssen alle Dir bekannten Vorerkrankungen angegeben werden die zur Entscheidungsfindung der Versicherung nötig sind: also alles.
Grüße
Raimund

Aber doch nur alles von den letzten fünf Jahren. Steht doch überall irgendwas mit 5 Jahren. Was ist dann damit gemeint?

Suche noch die Checkliste von der Stiftung Warentest.

vielen dank gruss christoph

hallo Christoph,
wenn Du nur die letzten 5 Jahre angibts, ist der Prozess bei verlangter Rente so sicher wie das Amen in der Kirche.

Grüße
Raimund

Hallo Christoph,

leider kann ich die Meinung von Raimund nicht ganz teilen. Der Antragsteller muß alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß beantworten. Die Fragen sind meißt bei allen Versicheren auf 5 Jahre begrenzt, außer stationäre Behandlungen (10 jahre) und die Frage nach Krebs und HIV zeitlich unbefristet.

Waren also sind in den letzten 5 Jahren tatsächlich keine Rückbeschwerden aufgetreten, dann diese auch nicht anzugeben. Der Versicherer kann jedoch wenn er von der Krankheit bei Abschluß Kenntnis erlangt (z.B. durch Arztbericht beim Hausarzt) diese mit in seine Risikoeinschätzung einbeziehen. Aufgrund des nicht angenommen Antrages ist es sehr wahrscheinlich das der Versicherer Kenntnis erlangt, da die Unternehmen eine Datenbank untereinander führen.

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Hallo Sven,

Auf einer Tagung hatten wir dieses Thema. Der anwesende RA zeigte uns den Passus in den AGB, der genau das verlangt, was ich geschrieben habe. Wenn meine Kollegin, die dabei war wieder aktiv ist (wurde gerade Mama), dann sende ich Dir auch den Paragrafen. Ich habe ihn mir nicht aufgeschrieben, sie ja.
Darauf beruft sich auch der prozessfleissige Direktversicherer mit BU. Eine anstandslose Rentenzahlung ist bei dem praktisch nicht gegeben. Der bringt Dir auch als Grtund den keruchhusten, den Du als 5-jähriger hattest.

Waren also sind in den letzten 5 Jahren tatsächlich keine
Rückbeschwerden aufgetreten, dann diese auch nicht anzugeben.
Der Versicherer kann jedoch wenn er von der Krankheit bei
Abschluß Kenntnis erlangt (z.B. durch Arztbericht beim
Hausarzt) diese mit in seine Risikoeinschätzung einbeziehen.
Aufgrund des nicht angenommen Antrages ist es sehr
wahrscheinlich das der Versicherer Kenntnis erlangt, da die
Unternehmen eine Datenbank untereinander führen.

Hier liegt ein Irrtum vor: diese Datenbank enthält keinerlei Krankheitsdaten. Nur ob abgelehnt oder nicht. alles andere wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Außerdem sind nicht alle Versicherungen da angechlossen.

Grüße
Raimund

Hallo Christoph,

die gestellten Fragen (und die sind sehr unterschiedlich und genau zu lesen) sind exakt zu beantworten.

Beim Thema „Rückenprobleme“ (wichtig wäre die genaue Diagnose!) kann aber ggf. die Behandlung mehr als 5/10 Jahre zurückliegen, und damit außerhalb des gefragten Zeitraumes liegen, die Schädigung könnte aber dauerhaft und damit weiter vorhanden sein - das wäre anzeigepflichtig!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo

vielen Dank für eure Antworten.
Jetzt bin ich aber verwirrt.
Was stimmt nun?

Ich möchte keine BU mit Ausschluss meines Rückens, aber auch keine BU die überhaupt nicht zahlt, wenn ich sie benötige.

gruss chris

Hallo Christoph,
es gibt auch Anbieter am Markt die verkürzte Gesundheitsfragen stellen. Dies dürfte für Dich evtl. eine gute Möglichkeit sein. Bei Interesse bitte melden.
Viele Grüße
Oliver

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