hallo an alle experten!!
bin seit 5 jahren flugbegleiterin.
hatte bis vor kurzem als berufsunfähigkeitsversicherung die nürnberger mit dem tarif IBU 2100F. einem bekannten ist beiläufig aufgefallen, das ich dort einen kaufmännischen beruf eingetragen habe, denn flugbegleiterinnen werden ja auch nicht wirklich gerne versichert… letztendlich habe ich diese gekündigt und mich von der InterRisk tarif bv topline „überzeugen“ lassen. habe den vertrag nun vor mir liegen und würde nur zu gerne das „klein gedruckte“ verstehen. kennt sich jemand mit dieser versicherung bzw dem tarif aus??
auf welche klauseln muß ich grundsätzlich achten?? zum beispiel WANN zahlt diese versicherung? bzw. was heißt „mind 50 % berufsunfähigkeit“??
der gute mann hatte mir das zwar damals alles ganz toll und furchtbar einfach erklärt (oder soll ich sagen „verkauft“??), aber nun habe ich den vertrag hier liegen und möchte dieses mal sicher gehen.
vielen dank im voraus für eure hilfe.
lg, duffii
hallo Duffli,
wann hast Du die Nürnberger abgeschlossen? Als Du noch Bürotätigkeit hattest?
Dann war das Kündigen überflüssig. Hättest drin bleiben können.
Grüße
Raimund
die nürnberger hatte ich vor 2 jahren abgeschlossen - da war ich schon 3 jahre in der luft unterwegs! abgesehen davon möchte ich ja auch für den fall der fluguntauglichkeit versichert sein. und das kann schnell gehen… deshalb versichern auch die wenigsten unternehmen diese berufsgruppe. und wenn, dann zu preisen die nicht mehr feierlich sind - aber das ist ein anderes thema…
möchte jetzt eigentlich nur wissen, ob die InterRisk topline eine „kluge entscheidung“ war…
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Hallo, Duffli,
das läßt sich auch für den Fachmann nicht so leicht beantworten. Überprüfe mal deinen Vertrag und die Bedingungen auf folgende Fragen hin:
- Steht unter Beruf „Flugbegleiterin“ ? Wenn ja: gut
- Findest Du in den Begriff „Flugunfähigkeitsklausel“ ? Wenn dann wohl in § 2 der Bedingungen. Wenn ja: gut
- Findest Du (wohl in § 2) eine Formulierung, Dass Dich „der Versicherer auf eine andere Tätigkeit veweisen darf, die Deiner Ausbildung und Erfahrung, sowie des bisherigen Lebensstils entspricht“ ? Wenn ja: GANZ MIES !
Grundsätzlich liegt BU vor, wenn Du in Deinem Job weniger als die Hälfte 50 % eines vergleichbaren Arbeitnehmers arbeiten kannst und das voraussichtlich länger als 6 Monate.
Grundsätzlich hat Flugpersonal schlechte Karten bei BU-Versicherern (nicht weils gefährlich wäre), weil Fluggesellschaften Arbeitnehmer > 50 Jahre fluguntauglich schreiben (aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen…) und dann die Versicherung leisten muss. Gleiches gilt übrigens mittlerweile für Beamte, auch sie bekommen die Dienstunfähigkeitsklausel aus gleichen Gründen nicht mehr.
Unmittelbar helfen konnte ich Dir nun nicht, aber vielleicht hilft Dir der Ansatz ja weiter. Sonst ruf den Typen an, der Dir das Ding angedreht hat und zitier ihn zu Dir (ist nämlich auch nach Vertragsabschluß seine Pflicht). Falls er Dir blöd kommt, droh ihm mit Kündigung, dann muss er nämlich sehr viel erhaltene Provision an die Versicherung zurückzahlen.
Viel Erfolg !
Stefan
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