AU von Jan 2012 bis Nov 2012, im August 2012 BU Antrag gestellt… Wiedereinstieg in den Job ab Nov 2012 für 8 Wochen - gescheitert - wieder krank geschrieben!
Versicherer genehmigt BU! (Ende Januar 2013)
Versicherer will weiteres Gutachten (Termin noch offen)
D.h. ich beziehe eine BU, bin krank geschrieben. Hab ich noch Anspruch auf KT? (PKV versichert) (die genehmigte BU ist nur ca 1/4 meines KT).
Wie gehe ich mit meinem Arbeitgeber vor?
Wie bereite ich mich auf einen Gutachter Termin (Uniklinik Essen - Diagnose: Burnout und Depression) vor?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherer „ja“ sagt und ein weiterer „nein“? (eine Vorauszahlung ist mir allerdings auch hier schon überwiesen worden!)
wenn es sich um ähnliche Vers.Bedingungen handelt und auch die Krankheit bei beiden noch nicht vor Antragstellung bekannt waren, dürften sich diese auch nicht unterschiedlich in der Leistung verhalten. Es sollten natürlich auch beide Versicherer von einander wissen (eine Überversicherung besteht hoffentlich nicht). Aber pauschal ohne Prüfungen der Bedingungen und der Voraussetzungen ist es schwierig.
Vorbereiten auf den einen Gutachtertermin? Man bereitet sich in Krankheit doch auch nicht auf einen Arzttermin vor… Die Frage kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Genesung. Bei einem Mandanten von mir haben die Psychologen innerhalb von einen Jahr bei gleicher Diagnose helfen können und derjenige ist seit 4 Jahren geheilt, aber das hilft Ihnen sicherlich auch nicht weiter, da jede psychische Erkrankung anders verläuft.
Ich könnte hier zwar durchaus auf die gestellten Fragen eingehen, aber aufgrund der Tatsache das es hier um eine Menge Geld gehen kann, würde ich den Gang zum Fachanwalt empfehlen.
Danke für die Antwort. Beide Versicherungen haben wortgleich die selben Bedingungen und eine Überversicherung liegt nicht vor.
Ich habe vor dem Gutachtertermin nur deshalb Sorgen, weil man ja so viele Dinge hört, wie man bei diesen Gutachten in „Fallen“ gelockt wird… Rein auf den Tatsachen basierend habe ich keine Sorge…
Hallo,
Für solche Fälle Rate ich zu einer guten Vorbereitung. Es kann gut sein, dass ein Versicherer zahlt und die andere nicht. Ich habe einen Fachmann, der auf Gutachten Vorbereitet und dem Ärzten hilft bei den Arzberichten die richtigen Worte zu finden. Das ist nicht unentgeltlich, aber die Gefahr dass man seine Rente nicht genehmigt bekommt ist ohne Hilfe sehr Gross.
wenn ein Versicherer leistet, würde ich dem anderen Versicherer das mitteilen, damit der ebenfalls leistet. Ich würde mich hier darauf beziehen, wie es sein kann, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, für mich nicht ganz nachvollziehbar, so als Betrachter.
Ein Arztbericht muss für eine Leistung normal ausreichend sein. Ein Gutachter steht auf der Seite eines Versicherers, der wird von denen bezahlt.
Vielleicht sollten Sie sich einen rechtlichen Beistand suchen, damit ggf. alles richtig läuft und Sie nichts verpassen oder vergessen.
soweit ich weiss, brauchen Sie Ihrem Arbeitgeber nur die AU-Bescheinigung zu geben. Mehr muss er nicht wissen, zumal Sie Krankengeld und keine Lohnfortzahlung erhalten.
Mit Ihrer KV würde ich reden. Die können sich darauf zurückziehen, dass Sie BU-Rente bekommen und daher nicht krank im Sinne von Krankengeld sind. Gefahr einer erheblichen Rückforderung.
Wissen die beiden BU-Versicherungen voneinander?
Fall nein, kann es ein Problem geben, weil im Antrag regelässig nach bestehenden oder beantragten Versicherungen gefragt wird.
Falls ja, würde ich die Entscheidung der bereits zahlenden Versicherung an die „Bummelantin“ weiterleiten. Vielleicht macht beschleunigt das die Sache.
Mehr kann ich leider nicht sagen, ohne die genauen Versicherungsbedingungen zu kennen.
…Danke für Deine Ratschläge, aber ein Anwalt ist bereits mit im Boot und die Versicherungen wissen auch, dass bereits eine Gesellschaft genehmigt hat.
VG
… Danke für die Antwort…
Ich möchte den Versicherungsvermittler sehen, der in diesem Fall noch weiterhelfen kann…Ein Versicherungsvermittler berät und verkauft Versicherungen, aber im Leistungsfall kann und darf er gar nicht weiterhelfen…