BU mit rentenvers. kündigen

hey ich hab mir vor 3 Monate eine BU mit zusatzrentenversicherung aufschwatzen lassen.
ich will sie wieder kündigen.
die Versicherung behauptet aber das ich mindestens
1 jahr lang die Beiträge zahlen muss. im Vertrag hab ich aber nicht desgleichen gefunden.
ich hab bisjetzt noch keine Beiträge an die Versicherung bezahlt.
und normalerweise kommt ja erst mit den ersten Beitrag ein Vertrag zustande, oder??
könnt ihr mir helfen? es geht um knapp 70€ monatlich

danke schonmal im voraus…

Hallo,

wann haben Sie den Versicherungsschein und die vollständigen Vertragsunterlagen erhalten?

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Vermutlich hast Du eine Leibrentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen ;o)

Warum Du einen Antrag für eine Versicherung unterschreibst, die Du nicht willst und dann nicht etwa kurzfristig widerrufst, sondern drei Monate wartest, damit auch wirklich erst alle Kosten für die Einrichtung des Vertrages, die Risikoprüfung und die Ausstellung des Versicherungsscheins anfallen, verstehe ich nicht wirklich. Ist aber ein anderes Thema.

Wann der Vertrag zustandekommt, hängt von mehreren Sachen ab - ist aber für Dein Problem nebensächlich. Schau mal in Deine Bedingungen (die hast Du vermutlich zusammen mit dem Versicherungsschein bekommen). Dort gibt es irgendwo einen Paragraphen, der heißt sinngemäß: „Welche Folgen hat die Nichtzahlung der Einlöseprämie“ oder so ähnlich oder schau ins VVG §37

Fazit: Wenn Du noch nichts gezahlt hast und auch nicht zahlen möchtest, dann lass es einfach bleiben. Der Versicherer wird dann früher oder später vom Vertrag zurücktreten. Selbstverständlich kannst Du dann auch keine Leistungen im Schadenfall verlangen. Mehr wird nicht passieren.

Beim nächsten Mal vielleicht vorher lesen oder einfach den Ars… in der Hose haben, mal gleich NEIN zu sagen, bevor du was unterschreibst…

Danke

Hallo,

es gibt Bedingungen, die so etwas vorsehen. Schau noch mal nach. Es steht Dir auch ein Widerrufsrecht zu = 30 Tage nach Vertragsabschluss (Erhalt des Versicherungsscheins). Diese Frist aber schon verstrichen. Warum willst Du den Vertrag nicht mehr? Hat Dir der Berater irgendwas verschwiegen? GGf. kannst Du hier mit einer Falschberatung argumentieren oder die Gesellschaft um Kulanz bitten.

Viel Erfolg!

hey ich hab mir vor 3 Monate eine BU mit
zusatzrentenversicherung aufschwatzen lassen.

es gehören immer zwei dazu…

ich will sie wieder kündigen.

warum? berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. klar solltest du vielleicht nochmal einen vergleich anstellen, ob preis und leistung stimmen.

die Versicherung behauptet aber das ich mindestens
1 jahr lang die Beiträge zahlen muss. im Vertrag hab :ich aber nicht desgleichen gefunden.

steht in den agb´s. diesen passus haben alle.

ich hab bisjetzt noch keine Beiträge an die :Versicherung bezahlt. und normalerweise kommt ja erst :mit den ersten Beitrag ein Vertrag zustande, oder??

stimmt. der einlösebeitrag ist voraussetzung für einen rechtswirksamen vertrag.

könnt ihr mir helfen? es geht um knapp 70€ monatlich

danke schonmal im voraus…

wie gesagt, wenn du noch keinen beitrag bezahlt hast, ist der vertrag noch nicht zustande gekommen. nach drei monaten hat die versicherung aber grundsätzlich das recht, die beiträge einzufordern /-klagen. manche machen das auch, andere nicht. dann ist der vertrag rechtswirksam und erst nach 12 monaten kündbar. Grundsätzlich ist die absicherung der arbeitskraft sehr wichtig. nur machen kombiprodukte (lebens- oder rentenversicherungen mit bu-zusatz) keinen sinn. immer einzeln abschliessen. und bei der bu-rente ist die leistungshöhe entscheidend. verträge mit 500 - 750€ bu-rente sind unfug (aus meiner sicht, sozialleistungen beachten).

ohne weitere angaben zum vertrag (anbieter, art (tarif), höhe der rente, laufzeit, beruf, eintrittsalter etc.) kann ich aber auch nichts genaues dazu sagen.

hoffe soweit geholfen zu haben, gruss, maxxler71

Hallo und guten Morgen,

beide Aussagen sind richtig. Zum einen kommt der Vertrag mit Einlösung des Erstbeitrages zwar nicht zustande, aber wird ab diesem Zeitpunkt vollständig geführt.

Der Versicherung steht grundsätzlich immer der 1. Jahresbeitrag zu. Den kann diese auch gerichtlich einklagen.

Praktisch ist es so, das die Versicherer zu 99 % den Beitrag nicht einklagen, wenn der Erstbeitrag nicht geflossen ist, sondern den Fall nach der zweiten Mahnung einstellen. Verlassen kann man sich darauf aber nicht.

Es gilt immer noch die altrömische Regel: pacta sund servanda. Verträge sind einzuhalten.

Hallo Opel19,

der Vertrag kommt mit Unterschrift zustande und kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Versicherungsschutz tritt jedoch erst mit der Zahlung des 1. Beitrags ein.
Wenn die BU richtig berechnet ist, so ist sie eine der wichtigsten Versicherungen die es gibt und sollte NICHT GEKÜNDIGT werden. In der Regel ärgern sich die Menschen dann, wenn die BU gebraucht wird und die Versicherung dann den Kunden aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr annimmt. Ich empfehle dringend noch mal ein Gespräch mit dem Vermittler, dann ganz offensichtlich wurde hier Informationen nicht richtig oder unvollständig vermittelt.

Hallo,
nichts zahlen ist immer gut :smile:.
Wenn Sie dies lange genug durchhalten, kommt
der Vertrag nicht zustande und wird hinfällig.
Nächstes Mal zuerst überlegen und vergleichen, dann
erst unterschreiben :smile:).
LG
MA

ok danke für die vielen Antworten.
ich hab jetzt mehrmals mit der Versicherung geredet…

1.Anruf eingehend :netter Herr, sprach über möglichkeit, kündigung wär möglich(mit Bearbeitungsgebühr ca 50-70€)
krieg diese Woche noch Bescheid

  1. Anruf eingehend 3-4h später: unfreundlicher Herr, keine Kündigung möglich, er wollte mit mir auch nicht über tarifwechsel oder sonstiges reden, beleidigte mich als dumm, drohte sofort mit Anwalt und rechnete mir gleich vor was Gerichtskosten auf mich zu kommen.

ich glauch ich ignoriere einfach den 2.ten Anruf und warte ab bis der 1. zurück ruft.
ich glaub der wollte mir nur Angst machen
2.ter Anrufer wusste nichts vom 1.ten

der eine sagt so und der andre so…da bin ich schon ein bischen verwirrt.

was meint ihr?