BU - nach 10 Jahren muss Versicherung zahlen?

Hallo,

die Problematik der Antragsfragen bei der BU oder der PKV sind ja hinlänglich bekannt. Da ranken sich dann Horrorstories darum, dass man einen Arztbesuch der einige Jahre her ist vergessen hat und die Versicherung dann die Zahlung verweigert.

Nun habe ich gehört, dass wenn die Versicherung schon mindestens 10 Jahre besteht, die Versicherung auf jeden Fall zahlen muss, sogar wenn der Versicherte bewusst Falschangaben gemacht hat.

Stimmt das?

Sind folglich also diese Geschichten, die man immer hört von Personen, die weniger als 10 Jahre die Versicherung besitzen?

Vielen Dank
Lars

P.S. Ich weiß, das ist irgendwie auch eine Rechtsfrage, aber ich hoffe dies ist das richtige Brett. :smile:

In einem Buch von Wiso stand so ungefähr folgendes:

Altverträge, die vor 2003 geschlossen wurdenhaben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für arglistige Täuschung.
Verträge nach 2003 haben diese Verjährung schon nach 10 Jahren.

In den ersten 5 Jahren nach Abschluss behalten sich viele versicherungen vor bei Bekanntwerden einer nicht aufgeführten Krankheit den Vertrag ganz zu kündigen.

Hallo,

Das wäre ja eine Vermischung von PKV und BU Bedingungen!

In einem Buch von Wiso…

…ist halt einiges anders!

Entscheident sind die Vers.-Bedingungen und das geltende VVG zu der Zeit des Abschlußes (es sei, spätere Änderungen im VVG betreffen auch diese Punkte!).

VG René

Hallo,

die Rechtsprechung hat sich bisher konsequent an die Grundregel gehalten: „Kein Schutz dem arglistig Täuschenden“.

Im neuen VVG gibt es jedoch tatsächlich eine Frist von 10 Jahren. Neue Rechtsprechung seit der VVG-Novelle gibt es noch nicht. Auch der Gesetzgeber kann die Regelung wieder ändern und wird das bei häufigem Missbrauch auch sicher tun. Sich auf die Frist zu verlassen, führt also mit recht hoher Sicherheit zum Eigentor.

Es gibt übrigens - mit nur drei Jahren Frist und ganz legal - eine Möglichkeit, eine BU-Leistung zu erhalten.

Viele Grüße
oscar.

versteckte Eigenwerbung? Schlingel! owT
VG René

MOD: HIER NICHT MAL MEHR VERSTECKT
Das geht nun wirklich zu weit!