Hallo,
also zum einen: Für die meisten war die Regelung „nach neuen Bedingungen“ von Vorteil. Die Gruppe derer, die daraus einen Nachteil haben ist eher gering! Eine Frage des Standpunktes bzw. der Betroffenheit. Wahrscheinlich hätten Sie sich das dann gerne noch ausgesucht, immer zum eigen Vorteil das Beste. Also eine Sekunde darüber nachdenken. Jeder Vorteil hat auch immer einen Nachteil.
Grundsätzlich denke ich, dass es zunächst einmal wichtigere
Punkte als die Nachversicherungsgarantie gibt.
Nein! Die Dynamik müssen Sie jedes zweite bzw. dritte Jahr machen. Beides hat die gleiche Priorität.
Die Dynamik bringt eine stufenweise Erhöhung der BU
Absicherung.
Also dient die Dynamik dem Ausgleich der Inflation und nicht dem erhöhten Bedürfnis nach Kauf eines Hauses, oder Familiengründung!
Mach evtl. Sinn wenn die Lücke vorher geschlossen
wurde und man mit der Dynamik einfach auf Gehaltserhöhungen
reagieren will.
Nein, dafür sind die beiden Modelle da - das eine für Inflation und das andere für den Ausgleich kurzfristig deutlich gestiegener Bedürfnisse!
Unter welchen Bedingungen der Versicherer die Möglichkeit der
Nachversicherung festlegt bleibt ihm überlassen.
Ja! Sollte man bei Abschluss des Vertrages drauf achten.
Beim 172er streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich halte
den Verzicht auf die Möglichkeit der Beitragserhöhung für
nicht unbedeutend. Denn ansonsten kann sich das einstmals
günstige Angebot als teuer erweisen. Und die Versicherer
neigen manchmal, vorsichtig ausgedrückt, doch dazu billig zu
locken und später zu erhöhen.
Hallo, bitte den § 172 VVG lesen. Der ist geschaffen worden um die Versicherer vor Insolvenz zu schützen bei Seuchen. Von dem insolventen Versicherer habe ich als Versicherter auch nichts. Deshalb darf auch nur der verzichten, der eine Rückversicherung dafür hat. mal sehen, wem hat man diese Regelung aberkannt??? Die sind wohl nicht die richtigen, weil der Rückversicherer sich zurückgezogen hat und der hat wesentlich bessere Einblicke in die Geschäftspolitik als wir. Die Tatsache, dass ein Versicherer früher verzichtet hat und es nun nicht mehr tut, könnte ein Indiz sein - kein Beweis!
In der Privaten
Krankenversicherung kenn man das von Tarifen die nach einer
Zeit geschlossen werden.
Autsch. Das hat damit nichts zu tun. Tarife werden außerdem nicht geschlossen, sondern höchstens für den Neuzugang geschlossen. Das sind aber überwiegend alte Produkte, die nicht mehr zeitgemäß waren. Darf ich nocheinmal daran erinnern, dass die heutige Gebührenordnung erst im Jahr 1983 in Kraft getreten ist und das ganze System damit auf den Kopf gestellt hatte!
Wenn die Tarife richtig kalkuliert waren, dann ergibt sich übrigens auch kein Problem für Kunden, solange es 10.000 Versicherte sind. Erst dann wird die statistische Grundlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit außer Kraft gesetzt. Dann sollte man den Alttarif überführen, was bei den meisten Versicherern passiert! Und dann haben wir unter Umständen das Problem, dass das - ohne Zustimmung der Kunden - gar nicht möglich ist, weil die Leistungen des Alttarifs besser sind.
Immer dieses draufhauen auf die PKV. ich gebe zu das es ein paar nicht so schöne Fälle gibt und das es einige Versicherer auch überziehen. Ein guter Berater macht daraus aber etwas.
Und nur der Vollständigkeit: Herr Eßmann, könnten Sie mir bitte vier geschlossene Tarifwerke und die jeweilige Gesellschaft benennen?? Das wäre nett!
Viele Grüße
Thorulf Müller