BU - Nachversicherung

Zwei Fragen zur Nachversicherung.

  1. Mal angenommen, jemand möchte seinen Berufsunfähigkeitsschutz nach einer Heirat erweitern. In der Bedingungen steht dazu aber in etwa folgendes:

„die Leistung zu erweitern (…) nach einem zu diesem Zeitpunkt für den Verkauf zulässigen Tarif, einschließlich der dann gültigen Versicherungsbedingungen und steuerrechtlichen Vorschriften…“

Heißt das, dass der Versicherte ein komplett neues Bedingungswerk bekommt, und somit zum Beispiel der Ausschluß von § 172, der vor der Nachversicherungs bestand, nach dieser laut der neuen Bedingungen nicht mehr gilt, weil dieser in den Neuen Bedingungen eben rausgenommen wurde?

Ich dachte, der Versicherte kann Nachversichern, ohne Gesundheitsprüfung, und dann auch seine Bedingen so wie in der Erst-police behalten?

  1. Wie sinnvoll schätzt ihr die Nachversicherungsgaratie für einen Versicherten ein? Genügt nicht auch die Dynamik (z.B. 8%) über die Laufzeit laufen zu lassen?
    Ist die Option auf Leistungserhöhung ein wichtiger Punkt bei einer BU-Versicherung?
    danke

Grundsätzlich denke ich, dass es zunächst einmal wichtigere Punkte als die Nachversicherungsgarantie gibt.
Die Dynamik bringt eine stufenweise Erhöhung der BU Absicherung. Mach evtl. Sinn wenn die Lücke vorher geschlossen wurde und man mit der Dynamik einfach auf Gehaltserhöhungen reagieren will.
Unter welchen Bedingungen der Versicherer die Möglichkeit der Nachversicherung festlegt bleibt ihm überlassen.
Beim 172er streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich halte den Verzicht auf die Möglichkeit der Beitragserhöhung für nicht unbedeutend. Denn ansonsten kann sich das einstmals günstige Angebot als teuer erweisen. Und die Versicherer neigen manchmal, vorsichtig ausgedrückt, doch dazu billig zu locken und später zu erhöhen. In der Privaten Krankenversicherung kenn man das von Tarifen die nach einer Zeit geschlossen werden.

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Hallo,

also zum einen: Für die meisten war die Regelung „nach neuen Bedingungen“ von Vorteil. Die Gruppe derer, die daraus einen Nachteil haben ist eher gering! Eine Frage des Standpunktes bzw. der Betroffenheit. Wahrscheinlich hätten Sie sich das dann gerne noch ausgesucht, immer zum eigen Vorteil das Beste. Also eine Sekunde darüber nachdenken. Jeder Vorteil hat auch immer einen Nachteil.

Grundsätzlich denke ich, dass es zunächst einmal wichtigere
Punkte als die Nachversicherungsgarantie gibt.

Nein! Die Dynamik müssen Sie jedes zweite bzw. dritte Jahr machen. Beides hat die gleiche Priorität.

Die Dynamik bringt eine stufenweise Erhöhung der BU
Absicherung.

Also dient die Dynamik dem Ausgleich der Inflation und nicht dem erhöhten Bedürfnis nach Kauf eines Hauses, oder Familiengründung!

Mach evtl. Sinn wenn die Lücke vorher geschlossen
wurde und man mit der Dynamik einfach auf Gehaltserhöhungen
reagieren will.

Nein, dafür sind die beiden Modelle da - das eine für Inflation und das andere für den Ausgleich kurzfristig deutlich gestiegener Bedürfnisse!

Unter welchen Bedingungen der Versicherer die Möglichkeit der
Nachversicherung festlegt bleibt ihm überlassen.

Ja! Sollte man bei Abschluss des Vertrages drauf achten.

Beim 172er streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich halte
den Verzicht auf die Möglichkeit der Beitragserhöhung für
nicht unbedeutend. Denn ansonsten kann sich das einstmals
günstige Angebot als teuer erweisen. Und die Versicherer
neigen manchmal, vorsichtig ausgedrückt, doch dazu billig zu
locken und später zu erhöhen.

Hallo, bitte den § 172 VVG lesen. Der ist geschaffen worden um die Versicherer vor Insolvenz zu schützen bei Seuchen. Von dem insolventen Versicherer habe ich als Versicherter auch nichts. Deshalb darf auch nur der verzichten, der eine Rückversicherung dafür hat. mal sehen, wem hat man diese Regelung aberkannt??? Die sind wohl nicht die richtigen, weil der Rückversicherer sich zurückgezogen hat und der hat wesentlich bessere Einblicke in die Geschäftspolitik als wir. Die Tatsache, dass ein Versicherer früher verzichtet hat und es nun nicht mehr tut, könnte ein Indiz sein - kein Beweis!

In der Privaten
Krankenversicherung kenn man das von Tarifen die nach einer
Zeit geschlossen werden.

Autsch. Das hat damit nichts zu tun. Tarife werden außerdem nicht geschlossen, sondern höchstens für den Neuzugang geschlossen. Das sind aber überwiegend alte Produkte, die nicht mehr zeitgemäß waren. Darf ich nocheinmal daran erinnern, dass die heutige Gebührenordnung erst im Jahr 1983 in Kraft getreten ist und das ganze System damit auf den Kopf gestellt hatte!

Wenn die Tarife richtig kalkuliert waren, dann ergibt sich übrigens auch kein Problem für Kunden, solange es 10.000 Versicherte sind. Erst dann wird die statistische Grundlage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit außer Kraft gesetzt. Dann sollte man den Alttarif überführen, was bei den meisten Versicherern passiert! Und dann haben wir unter Umständen das Problem, dass das - ohne Zustimmung der Kunden - gar nicht möglich ist, weil die Leistungen des Alttarifs besser sind.

Immer dieses draufhauen auf die PKV. ich gebe zu das es ein paar nicht so schöne Fälle gibt und das es einige Versicherer auch überziehen. Ein guter Berater macht daraus aber etwas.

Und nur der Vollständigkeit: Herr Eßmann, könnten Sie mir bitte vier geschlossene Tarifwerke und die jeweilige Gesellschaft benennen?? Das wäre nett!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Sorry Herr Müller,

aber wenn Sie meine Aussagen so als definitiv falsch hinstellen, sind das ihrige allemal.
Ich muss Ihnen also in vollem Umfang widersprechen. Autsch !

Bzgl. der Dynamik rede ich nicht von plötzlich gestiegenen Bedürfnissen sondern von einem kontinuierlich steigendem Lohn von z.B. jährlich 3%. Die dann entstandene Lücke der BU Absicherung lässt sich durch die Dynamik schliessen.

Bzgl. des Paragraphen 172 handhaben das die Gesellschaften sehr unterschiedlich und die Meinungen gehen weit auseinander. Aber da sie so sicher sind und die Meinung anderer als definitiv falsch ankreiden werden sich vielleicht die Gesellschaften die anderer Meinung sind nach Ihrer persönlichen Meinung richten.

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Hallo,

die Frage, ob eine Nachversicherung überhaupt möglich ist, ist von den Bedingungen der Gesellschaft abhängig.
Bei der angefragten Formulierung scheint eine Nachversicherung nicht möglich zu sein. Ich würde einfach mal bei der Gesellschaft nachfragen.

Falls nicht, einfach eine zweite BU bei einer anderen Gesellschaft abschließen. Andere Gesellschaft, aus zwei Gründen.

  1. Gesellschaften neigen dazu bei kleinen Summen weniger Zicken zu machen. Und zwei kleine Summen bei zwei Gesellschaften ergeben per Saldo soviel wie eine größere Summe bei einer Gesellschaft.
  2. Wenn eine Gesellschaft nicht zahlt, hat man wenigstens die Chance, daß die andere zahlt. Hintergrund ist, daß einige Gesellschaften überdurchschnittlich gerne und häufig die Leistung verweigern oder extrem verzögern. Wenn gerade bei solch einer Gesellschaft der ältere Vertrag läuft, macht ein Zweitvertrag bei einer anderen Gesellschaft Sinn.

Problematisch wird der Abschluß eines Zweitvertrages allerdings, wenn zwischenzeitlich Krankheiten aufgetreten sind.
Hier wäre eine Nachversicherungsmöglichkeit ohne Gesundheitsfragen natürlich optimal gewesen. Alternativ gibt es Gesellschaften, die unter bestimmten Voraussetzungen die Gesundheitsfragen sehr stark reduzieren (z.B. Erkrankungen der letzten 2 Jahre statt 5 bis 10 Jahre).

Eine reduzierte Anzahl der Gesundheitsfragen hat noch einen anderen Sinn.
Gesundheitsfragen kommen zweimal zur Geltung.
Das erste Mal bei Beantragung zur Entscheidung ob der Antrag überhaupt angenommen wird und zu welchem Preis.
Das zweite Mal im Schadenfall. Dann wird nämlich nachgeprüft, ob die Angaben im Antrag vollständig und korrekt waren. Wenn nicht kann die Gesellschaft rückwirkend vom Vertrag zurücktreten (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).
Je weniger Fragen und je kürzer die Zeiträume desto weniger kann man falsch beantworten. Also eine Frage der Rechtssicherheit des Vertrages.

Da Deine genannte Bedingung eine Nachversicherung anscheinend nicht zuläßt noch einige Hinweise was neben den reduzierten Gesundheitsfragen in einem Zweitvertrag drin sein sollte:

  • Verzicht auf $ 172 VVG (Denn es kann nur die Gesellschaft darauf verzichten, die entsprechende Rückdeckung durch Rückversicherer hat. Es ist also wohl eher negativ, wenn ein Verzicht nicht erfolgt, denn dann scheuen die Rückversicherer anscheinend das Risiko und das sollte einen doch stutzig machen.)
  • Nachversicherungsgarantien
  • Zinslose Beitragsstundung auf Antrag ab Antrag auf Leistung (wer BU ist kann sich nämlich nur noch selten die Beiträge zur BU-Versicherung leisten. Bis zur Entscheidung ob die BU-Rente gezahlt wird kann aber schnell ein halbes Jahr ins Land gehen.)
  • Übernahme der Kosten bei Steitigkeiten vor Leistungsentscheid (sprich der Versicherer zahlt alle Gutachten, auch die die der Vericherungsnehmer in Auftrag gibt. Der Normalfall ist nämlich, daß jeder seine Gutachten selber zahlt und wem geht wohl zuerst das Geld aus, der Versicherung oder dem Versicherungsnehmer ohne Einkommen ?)
  • Wegfall die Arztanordnungsklausel (Dann kann die Gesellschaft keine u.U. riskanten Behandlungen anordnen. Nach dem Motto: "Versuchen sie mal die neue Operationsmethode. Wenn sie sich weigern zahlen wir nicht, wenn sie zustimmen ist es hinterher vielleicht besser und wir brauchen auch nicht zahlen. Wenn sie allerdings Pech haben wird die Krankheit dadurch noch viel schlimmer. Aber dann zahlen wir. " Nette Aussicht !!)
  • Der Prognosezeitraum sollte auf max. 6 Monate verkürzt werden. Sonst wartet man evtl. ewig auf sein Geld und wer hat schon so viele Reserven das zu Überbrücken ?
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung (das haben die neuen Bedingungen sowieso fast alle)
  • Dynamisierung im Leistungsfall (Als Inflationsausgleich, wenn man BU ist.)
  • Grundsätzliche Leistung bei vollständiger Erblindung/Taubheit (Das sind insbesondere bei Selbständigen grundsätzlich keine BU Gründe und bei Angestellten kann es auch nicht schaden.)

Solche Tarife sind allerdings keine Standardtarife der Gesellschaften.

Wenn Du noch spezielle Fragen deine Person betreffend hast, gerne per Mail.
Beste Grüße
Jürgen

Sorry Herr Eßmann,

aber wenn Sie meine Aussagen so als definitiv falsch
hinstellen, sind das ihrige allemal.

Das dürfen Sie gerne so sehen! Mach ich ja auch!

Ich muss Ihnen also in vollem Umfang widersprechen. Autsch !

Das können Sie, ändert aber nichts daran, dass dann nur einer Recht haben kann, und das werden Sie nicht zu 100% sein!

Bzgl. der Dynamik rede ich nicht von plötzlich gestiegenen
Bedürfnissen sondern von einem kontinuierlich steigendem Lohn
von z.B. jährlich 3%. Die dann entstandene Lücke der BU
Absicherung lässt sich durch die Dynamik schliessen.

Genau: steigender Lohn dient dem Ausgleich der Inflation und verursacht auch die Inflartion (nicht alleine aber auch!).

Bzgl. des Paragraphen 172 handhaben das die Gesellschaften
sehr unterschiedlich und die Meinungen gehen weit auseinander.

Nein, die Meinungen gehen da unter absoluten Profis kein bißchen auseinander! § 172 kann man lesen - und darauf solte meines Erachtens nur eine im hohen Masse solvabile Gesellschaft eingehen. Das sehen die Rückversicherer auch so. Alles andere ist Wahnsinn.

Das was Sie meinen ist der Verzicht auf die Anpassung nach § 41. Die ist nicht nur richtig sondern wünschenswert!

Aber da sie so sicher sind und die Meinung anderer als
definitiv falsch ankreiden werden sich vielleicht die
Gesellschaften die anderer Meinung sind nach Ihrer
persönlichen Meinung richten.

Nein, die richten sich nicht nach meiner Meinung, werden aber gelegentlich von mir beraten!

Für den Fall, dass Sie denken, dass Sie sich hier mit einem Versicherungsmakler üblicher Art diskutieren, irren Sie sich nämlich auch!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Herr Eßmann,

Grundsätzlich denke ich, dass es zunächst einmal wichtigere
Punkte als die Nachversicherungsgarantie gibt.

Ja!

Die Dynamik bringt eine stufenweise Erhöhung der BU
Absicherung. Mach evtl. Sinn wenn die Lücke vorher geschlossen
wurde und man mit der Dynamik einfach auf Gehaltserhöhungen
reagieren will.

I.d.R dient Sie dem Inflationsausgleich. Wie soll ich als 30 Jähriger meinen Bedarf in 30 Jahren alleine aus Gehaltserhöhungen kennen.

Unter welchen Bedingungen der Versicherer die Möglichkeit der
Nachversicherung festlegt bleibt ihm überlassen.

Si!

Beim 172er streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich halte
den Verzicht auf die Möglichkeit der Beitragserhöhung für
nicht unbedeutend. Denn ansonsten kann sich das einstmals
günstige Angebot als teuer erweisen.

Wenn es eine Mehrleistung mit einem Mehrwert ist, dann kostet das kalkulatorisch Geld. Müsste also Verträge teurer machen! Da gibt es ganz andere Strategien. Die A+M ist fast immer einer der günstigsten Anbieter (sowohl Brutto als auch Netto) und verzichtet auf den § 172. Die machen das ganz anders!

Und die Versicherer
neigen manchmal, vorsichtig ausgedrückt, doch dazu billig zu
locken und später zu erhöhen. In der Privaten
Krankenversicherung kenn man das von Tarifen die nach einer
Zeit geschlossen werden.

Bitte, nicht schon wieder - !

Viele Grüße
Thorulf Müller