Hallo,
Jemand schliesst eine studentische bu bei einem Makler ab.
Die Vertragsverhandlungen laufen vorwiegend über das Internet ab.
Es gab kein persönliches Treffen, noch ein Telefonat.
Abgeschlossen wird eine BU in Höhe von 1000 Euro.
Der Versicherungsnehmer weisst darauf hin, dass er eine Dynamik von 3% haben möchte.
Einige Jahre später wird die Person bu.
Es werden dann monatlich, durch die Dynamik 1118 Euro ausgezahlt.
Bei Nachfrage beim Makler, ob eine Dynamik auch innerhalb der bu bestünde, wird dieses in Höhe von 3% bestätigt.
Bei Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft wird dieses rewidiert.
Die Dynamik bezieht sich auf die Erhöhung der versicherten Summe in Höhe von 3% jährlich.
Da ein bu Fall vorliegt, wird die Summe nicht mehr um 3% steigen, auch wenn keine bu mehr vorliegt.
Der Versicherungsnehmer ist davon ausgegangen, dass eine 3% Dynamik auch im Leistungsfall beinhaltet ist. Auf Anfrage bei dem Makler, warum die doch versprochene Dynamik nicht enthalten ist, kam keine Antwort.
Es ist nicht abzuschätzen, wie lange die bu noch gehen wird.
Aber um so länger die bu andauert, desto mehr verringert sich die Kaufkraft der 1118 Euro. Auch die Überschussprämie gleicht das nicht auf Dauer aus.
Alle Mails zwischen Makler und Versicherungsnehmer sind seitens des Versicherungsnehmers versehentlich gelöscht worden.
Aber es ist eindeutig, dass der Versicherungsnehmer die 3% Dynamik auch im Leistungsfall haben wollte.
Kann der Versicherungsnehmer die 3% beim Makler einklagen?
Da würde doch die Berufshaftpflicht vom Makler greifen?
Welche Chancen hat man da?
Erich